Florian1980 hat geschrieben:Du hast ja ganz am Anfang was von 1,6ha Streuobstwiesen geschrieben. Dafür zahlst Du ja auch BG, erzielst wohl auch einen (geringen) Gewinn (nur zum Naschen sind 1,6ha bisschen viel).
Den muss er dann aber auch nachweisen können.
Sprich, er muss ihn in der Vergangenheit versteuert haben.