240236 hat geschrieben:Das weiß ich auch. Deine Aussage beantwortet aber nicht meine Frage und die war: Haben diese Sägen eine Zulassung?Höffti hat geschrieben:240236 hat geschrieben:[]Und was sagt die BG im Falle eines Falles bei gewerblichen Einsatz. Als Ldw gilt man gewerblich
Wenn Du nicht ordnungsgemäß in Verkehr gebrachte Arbeitsmittel im Betrieb einsetzt oder gar Mitarbeitern zur Verfügung stellst, hast Du halt ein Problem, wenn was passiert.
Und wenn's mal weiter fehlt, was bei einem Kettensägenunfall schnell passiert, dann ist die Kripo oft vor dem Sanka vor Ort.
???
Deine Frage war, was die BG dazu sagt. Siehe Zitat.
Kurze Nacht gehabt?
Oder fragst Du öfters mal etwas, das Du "auch weißt"?
