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Moderator: Falke
steyr8100chrisi hat geschrieben:Bsp.: Weil angeblich der von uns angeheuerte Harvesterfahrer bei ihm im Wald, der nebenbei bemerkt ungefähr 5 km entfernt ist und nicht an der Grenze liegt
steyr8100chrisi hat geschrieben:Bei uns gilt das Ersessenenrecht dh. die Grenze war schon über 30 Jahre so, also hätte sie jeder ersessen und man könnte theoretisch nix machen
§ 1457 ABGB
Andere dem Staatsoberhaupte zukommende, doch nicht ausschließend vorbehaltene Rechte, z. B. auf Waldungen, Jagden, Fischereyen u. dgl., können zwar überhaupt von andern Staatsbürgern, doch nur binnen einem längern als dem gewöhnlichen Zeitraume (§ 1472) ersessen werden.
Anm. d. Red.:
Das Gesetz wird in der ursprünglichen Fassung des Kundmachungsdatums wiedergegeben. Es weist daher die damalige Schreibweise auf.
steyr8100chrisi hat geschrieben:Ja
Mit einem anderen Nachbarn haben wir die Grenzen mal genau gemacht, und haben dabei gemeinsam Steine besorgt die wir dann selbst gemeinsam gesetzt haben und auch markiert haben mit den Forstsprays der Besitzer
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