Was heist hier verhauen? Das war in einer Zeitschrift der Berufsgenossenschaft genau so beschrieben und mit Beispielbild. Den Aufwand an Zeit und Kosten halte ich für vertretbar.
hmmm, mag sein das es vertretbar ist, macht aber doch immer noch nicht aus nem Polter ein Kinderspielgerät nach Vorschrift, somit wäre im Schadensfall auch wieder der Waldbesitzer/Ersteller des Polters in der Pflicht.Hab leider keine Zeitung der BG
bemühen.

