Fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge
Kraftfahrzeuge, die ohne eine Fahrerlaubnis („fahrerlaubnisfrei“) geführt werden dürfen, sind langsame Kraftfahrzeuge mit geringer „bauartbedingter“ Höchstgeschwindigkeit (bbH). Der Fahrer muss mit ihrer Bedienung vertraut sein. Ist ein Fahrer 14 Jahre und älter, wird dies vorausgesetzt (Ausnahme: Krankenfahrstuhl).
Folgende Kraftfahrzeuge sind fahrerlaubnisfrei:
motorisierte Krankenfahrstühle (einsitzig, Elektroantrieb, Leermasse max. 300 kg, zulässige Gesamtmasse maximal 500 kg, Breite maximal 110 cm, Heckmarkierungstafel) bis maximal 15 km/h bbH
Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke (zum Beispiel Traktor) bis maximal 6 km/h bbH mit bis zu zwei Anhängern
selbstfahrende Arbeitsmaschinen (zum Beispiel Bagger) bis maximal 6 km/h bbH
Flurförderzeuge (zum Beispiel Gabelstapler) bis maximal 6 km/h bbH
einachsige, von Fußgängern an Holmen geführte Zug- und Arbeitsmaschinen (zum Beispiel Einachsschlepper) Quelle:wikipedia