@ Obelix
Mir viel soeben ein das ich vor längerer Zeit schon mal einen Meinungsaustausch mit einem Forum-Mittglied per PM über dieses Thema hatte, da er auch kein grünes Nummernschid für seinen Schlepper bekommen konnte.
Ich hatte ihm das genau so wie ich das auch hier gesagt habe mitgeteilt das ich meine Hänger mit einer max. zulässigen Höchstgeschwindigkeit weder zugelassen noch extra versichert hätte, da sie über das ziehende Zugfahrzeug mitversichert wären.
Nun hatte sich der gute Mann noch mal beim TÜV-Bayern erkundigt um sich abzusichern, und die hatten ihm das genauso bestätigt wie ich das auch handhabe.
Ein ordentlicher intakter Anhänger hat keine anderen Fahreigenschaften ob er nun an einem Schlepper mit grüner oder schwarzer Nummer hängt.
Zum Thema gewerblicher Güterkraftverkehr, und somit Steuerhinterziehung, dazu kann ich nur sagen wer versucht mit einem Gespann mit einer max. Geschwindigkeit von 20 km/h einen gewerblichen Güterkraftverkehr zu betreiben, der ist pleite bevor er vom Hof gefahren ist, also gibs hier auch keine Steuerhinterziehung.
