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Trecker oder Radlader?

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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77 Beiträge • Seite 4 von 6 • 1, 2, 3, 4, 5, 6
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Beitragvon MANKarl » Do Mär 27, 2008 13:12

@ Obelix

Mir viel soeben ein das ich vor längerer Zeit schon mal einen Meinungsaustausch mit einem Forum-Mittglied per PM über dieses Thema hatte, da er auch kein grünes Nummernschid für seinen Schlepper bekommen konnte.
Ich hatte ihm das genau so wie ich das auch hier gesagt habe mitgeteilt das ich meine Hänger mit einer max. zulässigen Höchstgeschwindigkeit weder zugelassen noch extra versichert hätte, da sie über das ziehende Zugfahrzeug mitversichert wären.
Nun hatte sich der gute Mann noch mal beim TÜV-Bayern erkundigt um sich abzusichern, und die hatten ihm das genauso bestätigt wie ich das auch handhabe.

Ein ordentlicher intakter Anhänger hat keine anderen Fahreigenschaften ob er nun an einem Schlepper mit grüner oder schwarzer Nummer hängt.

Zum Thema gewerblicher Güterkraftverkehr, und somit Steuerhinterziehung, dazu kann ich nur sagen wer versucht mit einem Gespann mit einer max. Geschwindigkeit von 20 km/h einen gewerblichen Güterkraftverkehr zu betreiben, der ist pleite bevor er vom Hof gefahren ist, also gibs hier auch keine Steuerhinterziehung.
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Beitragvon nightfighter » Do Mär 27, 2008 13:57

MANKarl hat geschrieben:Zum Thema gewerblicher Güterkraftverkehr, und somit Steuerhinterziehung, dazu kann ich nur sagen wer versucht mit einem Gespann mit einer max. Geschwindigkeit von 20 km/h einen gewerblichen Güterkraftverkehr zu betreiben, der ist pleite bevor er vom Hof gefahren ist, also gibs hier auch keine Steuerhinterziehung.


Die Geschichte mit der Steuerhinterziehung hat ni9chts mit der Höchstgeschwindigkeit zu tun, passiert genauso bei 40kmh und 60kmh Schleppern / Anhängern, sofern mit grünem Kennzeichen ausgerüstet / steuerbefreit.
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Beitragvon Obelix » Do Mär 27, 2008 14:27

@MANKarl

Hallo,

über die steuerliche Seite brauchen wir meiner Ansicht nach nicht zu sprechen, da vom Kostenrisiko her verkraftbar.

Fehlender Versicherungsschutz insbesondere bei der Haftpflichtversicherung ist schon ne ganz andere Hausnummer, wenns zum Unfall kommt.

Im Prinzip kannst Du ja machen was Du willst.

Nicht in Ordnung finde ich, dass Du hier mit zweifelhaften mündlichen Aussagen irgendwelcher Leute, die im Falle eines Unfalls ohne jegliche Relevanz sind, argumentierst.

In der Straßenverkehrsordnung müßten ja irgendwo die von Dir vertretenen Sonderregelungen (1. das an einer Zugmaschine mit schwarzem Nummernschild ein Anhänger mit einem schwarzem Folgekennzeichen gefahren werden darf und 2. das Anhänger mit schwarzen Folgekennzeichen keinen TÜV benötigen) erwähnt sein?

Grüße
Obelix
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Beitragvon DX85 » Do Mär 27, 2008 19:51

Das ist einfach sinnlos darüber zu diskutieren ob ich einen Anhänger ausserhalb LoF zulassen muß oder nicht.
Im Gesetzestext steht es halt schwarz auf weiß das Folgekennzeichen nur in der Landwirtschaft erlaubt sind. Da zählen auch keine mündlichen Aussagen von irgendwelchen TÜV Prüfern oder Versicherungskaufleuten.
Einfach die StVZO und die FZV lesen, da stehts.
Ob das Kennzeichen schwarz oder grün ist hat dabei eh nichts zu bedeuten.
Es zählt der Einsatzzweck.
Also Fakt ist private Transporte mit zulassungsfreiem Hänger sind nicht erlaubt.
Wieso tun sich manche so schwer das zu verstehen?

Lars
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Beitragvon abu_Moritz » Do Mär 27, 2008 20:15

DX85 hat geschrieben:Es zählt der Einsatzzweck.
Also Fakt ist private Transporte mit zulassungsfreiem Hänger sind nicht erlaubt.
Wieso tun sich manche so schwer das zu verstehen?

Lars


und wenn ich keinen Landwirtschaftlichen Betrieb habe, aber ne Grüne Nummer am Traktor wegen genug eigenen Grundstücken?
Gruß Jo


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Beitragvon nightfighter » Do Mär 27, 2008 20:16

Dann ist das im Prinzip das gleiche, wie bei LoF Nutzung, du darfst dann z.b. nur den Grünabfall von deinen Obstbäumen wegfahren usw. also Naturpflegearbeiten die im Zusammenhang mit dem Grund stehen, wesehalb du das grüne Kennzeichen bekommen hast.

Ps: Habe oben extra Grünes Nummernschild / steuerfrei geschrieben, da es die Möglichkeit gibt eine Maschine mit grünem Nummernschild zeitweise zu versteuern, z.b für zwischenzeitliche gewerbliche Nutzung.
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Beitragvon MF-133 » Fr Mär 28, 2008 11:24

Für die Bergung von 30 RM Brennholz für den Hausgebrauch lohnt sich die Anschaffung eines Schleppers nicht, es sei denn man ist auch noch Schlepperfan und hält den Traktor aus Liebhaberei. So ein alter Schlepper ist ja nicht unkaputtbar,im Gegenteil, es bringt in der Regel ja schon Mängel mit.
Thema Zulassung: Die Steuervergünstigung für Landwirte stammt aus der Zeit, als keiner auch nur im mindesten dran gedacht hat, dass tausende Leute, die NICHT Landwirte sind, als Hobby einen Traktor haben.
Ursprünglich kommt die Vergünstigung daher, dass lof Maschinen nur in lächerlicher Weise die Straßen benutzen.
Um es nochmals klar zu sagen: PER DEFINITION kann nur ein Landwirt oder ein von ihm Beauftragter zum Nutzen eines BAUERNHOFES lof-Transporte durchführen und alle anderen nicht. Wer als Privatmann (!!!!) eine Fuhre Holz heimschafft ist deshalb kein Bauer. Der Charakter "lof-Transport" haftet sozusagen am Status "Bauer".
Daher haben die anderen auch das Steuerprivileg nicht und kriegen keine grüne Nummer.
Natürlich ist ja für das normale Rechtsempfinden (auch meines...) kaum verständlich.
Meiner Meinung nach sollten alle Schlepper bis 30 kw und 25 km/h steuerfrei sein. Die Straßenabnutzung bei solchen Hobbygeräten ist ja lachhaft niedrig. Und durch den teuren Diesel blecht man noch genug Steuer.
MFG
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Beitragvon DX85 » Fr Mär 28, 2008 17:48

Für die Bergung von 30 RM Brennholz für den Hausgebrauch lohnt sich die Anschaffung eines Schleppers nicht, es sei denn man ist auch noch Schlepperfan und hält den Traktor aus Liebhaberei. So ein alter Schlepper ist ja nicht unkaputtbar,im Gegenteil, es bringt in der Regel ja schon Mängel mit.
Thema Zulassung: Die Steuervergünstigung für Landwirte stammt aus der Zeit, als keiner auch nur im mindesten dran gedacht hat, dass tausende Leute, die NICHT Landwirte sind, als Hobby einen Traktor haben.
Ursprünglich kommt die Vergünstigung daher, dass lof Maschinen nur in lächerlicher Weise die Straßen benutzen.
Um es nochmals klar zu sagen: PER DEFINITION kann nur ein Landwirt oder ein von ihm Beauftragter zum Nutzen eines BAUERNHOFES lof-Transporte durchführen und alle anderen nicht. Wer als Privatmann (!!!!) eine Fuhre Holz heimschafft ist deshalb kein Bauer. Der Charakter "lof-Transport" haftet sozusagen am Status "Bauer".
Daher haben die anderen auch das Steuerprivileg nicht und kriegen keine grüne Nummer.
Natürlich ist ja für das normale Rechtsempfinden (auch meines...) kaum verständlich.
Meiner Meinung nach sollten alle Schlepper bis 30 kw und 25 km/h steuerfrei sein. Die Straßenabnutzung bei solchen Hobbygeräten ist ja lachhaft niedrig. Und durch den teuren Diesel blecht man noch genug Steuer.


Endlich mal jemand der lesen kann und auch versteht was er liest. Danke !!!!
Kommentarlose und uneingeschränkte Zustimmung.

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Beitragvon abu_Moritz » Fr Mär 28, 2008 20:49

MF-133 hat geschrieben:Um es nochmals klar zu sagen: PER DEFINITION kann nur ein Landwirt oder ein von ihm Beauftragter zum Nutzen eines BAUERNHOFES lof-Transporte durchführen und alle anderen nicht. Wer als Privatmann (!!!!) eine Fuhre Holz heimschafft ist deshalb kein Bauer. Der Charakter "lof-Transport" haftet sozusagen am Status "Bauer".
Daher haben die anderen auch das Steuerprivileg nicht und kriegen keine grüne Nummer.


naja so ganz zustimmen kann ich nicht, wir haben einige Ar Grünland und Wald und haben auch eine Grüne Nummer für unseren Traktor bekommen, ohne eine angemeldete Landwirtschaft, ganz legal beantragt, ohne Mauschelei, und zugeteilt bekommen. und natürlich darf ich unsere privaten Grundstücke damit pflegen, und den Wald bestellen, aber nicht am 1.Mai mit meinen Kumpels aufm Anhänger spazieren fahren, außer vielleicht wir sind mit Motorsäge auf dem Weg in den Wald ;-)
Gruß Jo


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Beitragvon MF-133 » Fr Mär 28, 2008 21:05

Zahlt Ihr Beitrag bei der Landwirtschaftlichen BG? Falls Ja= Landwirt.
Falls Nein= Verrat es bloß nicht dem Finanzbeamten, der die grüne Nummer spendiert hat. Wenn dauerhauft keine Gewinnerzielungsabsicht bei der Bewirtschaftung der Grundstücke da ist, kann das Steuerprivileg wieder aberkannt werden. MFG
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Beitragvon abu_Moritz » Fr Mär 28, 2008 21:09

MF-133 hat geschrieben:Zahlt Ihr Beitrag bei der Landwirtschaftlichen BG? Falls Ja= Landwirt.
Falls Nein= Verrat es bloß nicht dem Finanzbeamten, der die grüne Nummer spendiert hat. Wenn dauerhauft keine Gewinnerzielungsabsicht bei der Bewirtschaftung der Grundstücke da ist, kann das Steuerprivileg wieder aberkannt werden. MFG


ja BG zahlen wir natürlich, aber nach Gewinnerzielung hat nie einer gefragt,
BG musst ja (fast) immer zahlen :-(
Gruß Jo


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Beitragvon Christian_S » Fr Mär 28, 2008 21:39

Hallo,

vielleicht ist es hier ja schon einmal erklärt worden, aber vielleicht auch nicht. Laut meinem Finanzamt erklärt sich die Steuerbefreiung für LoF-Fahrzeuge wie folgt:

Früher wurde LoF mit Pferden betrieben. Im Laufe der Zeit wurden die Pferde durch Traktoren ersetzt. Da Pferde steuerfrei waren, sind auch Traktoren im LoF-Betrieb steuerfrei. Die Steuerfreiheit hat also nichts mit dem Fahrzeug sondern mit dem Einsatzzweck zu tun.

Dieses Vorgehen finde ich fair und kann damit leben. Nicht fair finde ich, dass ich für meinen JD Steuern bezahle, während Pferde und Boot-Transporter steuerfrei sind.


Gruß,
Chrisitan
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Beitragvon abu_Moritz » Fr Mär 28, 2008 21:42

Christian_S hat geschrieben:Die Steuerfreiheit hat also nichts mit dem Fahrzeug sondern mit dem Einsatzzweck zu tun......
Gruß,
Chrisitan


siehste, und bei uns ist der Einsatzzweck auch nur LuF - wenn auch nicht zur Gewinnerzielung
Gruß Jo


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Beitragvon Christian_S » Fr Mär 28, 2008 21:59

Bei uns ist es das Gleiche:

Christian_S hat geschrieben:Ich habe gerade das gleiche "grüne Problem". Als Privatman habe ich einen Schlepper gekauft, für folgende Einsätze:


1. Das eigene Grundstück bewirtschaften. Ist ca. 1ha mit Ackerfläche und auch Baumbestand.

2. Die öffentliche Zufahrtsstraße bei Schnee räumen. Wir (6 Häuser) liegen etwas außerhalb des Ortes und falls die Gemeinde überhaupt mal räumt, dann nur wenn sie viel Zeit und Lust hat.

3. Holz fahren. Das ist bei uns sowohl Privatvergnügen als auch freiwillige Pflege des Landschaftsschutzgebietes (in dem wir wohnen).


Das FA sagt nein zur grünen Nummer. Damit kann ich eigentlich Leben, aber nicht mit der Begründung:

"Sie glauben doch wohl nicht, dass der Staat ihr Hobby finanziert!"

Wie soll ich diese Aussage verstehen? Besonders vor dem Hintergrund, dass der Pferdetransporter (LKW) mit dem Freunde ihre Hobby-Pferde kutschen, grün fährt. Auch der Bootstransporter eines Bekannten ist grün angemeldet, damit er seine 200.000 Euro Segelyacht mal fix in andere Gewässer fahren kann.

Gruß
Christian
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Beitragvon abu_Moritz » Fr Mär 28, 2008 22:07

Christian_S hat geschrieben:Das FA sagt nein zur grünen Nummer. Damit kann ich eigentlich Leben, aber nicht mit der Begründung:

"Sie glauben doch wohl nicht, dass der Staat ihr Hobby finanziert!"


Gruß
Christian


tja, hatte ich wohl einen verständnissvollren FA Beamten,
schraub das Schneeschild fest hin, dann müssen sie Dir auch ne Grüne Nummer geben
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