MF-133 hat geschrieben: ... Zahlt Ihr Beitrag bei der Landwirtschaftlichen BG? Falls Ja= Landwirt ...
Hallo,
genau so sehe ich das auch! Das ist eindeutig definiert! Damit ist es auch versicherungstechnisch dicht.
Es sei denn, man macht ein einem solchen Umfang Brennholz, dass er nicht mehr land-/forstwirtschaftlich angesehen wird und als Brennholzgewerbe eingestuft wird (BG Holz-/Kunststoff). Dann schwarzes Kennzeichen und für den ersten Anhänger (zulassungspflichtig) schwarz (mit Steuer).
Grüße
Obelix
