Bis zum Satz: "Hessen, da wundert mich nix" gehe ich mit dir konform. Bayern ist ein anderes Bundesland und hat ein anderes Landesjagdgesetz.
Weiserflächen sind bei uns im Bereich das Thema schlecht hin in Bezug auf Feststellung des Verbisses. Wie ich dazu stehe, habe ich geschrieben.
Jede Bewegung, die ein Reh vollzieht, kostet Energie. Und sei es nur für eine Flucht über 15 Meter. Diese Energie muß sich das Reh irgendwie wieder holen. Und wenn es in der äßungsarmen Zeit ist, weiß jeder was dann passiert.
"- Kreuz und quer durch den Wald wird NICHT gefahren!" Sehr optimistisch, diese Aussage. Wenn du Selbstwerber beim Holzrücken meinst, gut. Aber Mountainbiker überkommt´s doch das eine oder andere Mal. Denen ist es auch sch...egal, ob in dem Bereich gerade gefällt wird. Und diese Erfahrung habe ich schon gemacht!
Es stimmt. Es entscheidet nicht der Selbstwerber, wo ein Baum wachsen soll. Sondern immer noch die Natur. Und wenn dann "das Zeug" in den Rückegassen "gerne platt gefahren" werden kann, dann ist doch wohl die Frage erlaubt, ob dieser Umgang mit Naturverjüngung dann im Einklang mit der ständigen Forderung der Erhöhung des Rehwildabschusses durch die Verantwortlichen bei (wie hier) Hessenforst gerechtfertigt ist.