Crazy Horse hat geschrieben:§ 371 AO ist ohnehin sehr restriktiv auszulegen, weil das Gesetz sonst keinem Straftäter Strafbefreiung bei Selbstanzeige gewährt. Selbst ein kleiner Ladendieb, der die gestohlenen Sachen zurückbringt, noch bevor der Diebstahl entdeckt wurde, macht sich strafbar und kann bestenfalls mit einer Strafmilderung rechnen.
Was ich nicht verstehe: In 371 steht dass die strafbefreiende Selbstanzeige nur bei Beträgen unter 50.000 € greift. Von höheren Beträgen für CSU-Promis steht da nix.