Sollte U.H. einrücken dürfen, so muß auch er arbeiten! 8 Std./Tag!
Er wird nämlich - wie Jeder andere Strafgefangene - zu den Kosten, die er verursacht, mit herangezogen!
http://www.naiau.kiev.ua/books/deutsch_ ... /ppt/1.pdf
Ich schätze mal - 3,5 Jahre, anschließend 2/3 - Lösung wie bei Vatter Graf!