Um das nochmal zu verdeutlichen :
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__104a.html
"Straftaten nach diesem Abschnitt werden nur verfolgt, wenn die Bundesrepublik Deutschland zu dem anderen Staat diplomatische Beziehungen unterhält, die Gegenseitigkeit verbürgt ist und auch zur Zeit der Tat verbürgt war, ein Strafverlangen der ausländischen Regierung vorliegt und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt."
Sprich es ist durch das Gesetz festgelegt, dass die Regierung involviert ist.(wie gesagt , sowas würde heute gar nicht mehr das Gesetzgebungsverfahren überstehen).
Das Versagen liegt bei diesem Gesetz.
Nicht bei einer Regierung, die in die missliche Lage gebracht wird, es anwenden zu müssen.

