Labernich hat geschrieben:...das Paragraph 47 der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung zum 1.1.2022 still und heimlich ersatzlos gestrichen wurde.
Jetzt wird für ein Scheunenfest mit über 200 Besuchern eine Baugenehmigung erforderlich. Das ist alleine vom Zeitaufwand für diese Saison nicht mehr zu schaffen, von den Kosten mal ganz zu schweigen. Alle Vorbereitungen für dieses Jahr sind für die Katz.
Das hat die Jugend nach den letzten zwei Jahren nicht verdient.
Als ich jung war, war bestimmt einmal im Monat irgendwo im erreichbaren Umfeld eine Scheunenparty. Entweder hat man fürs Bier einzeln bezahlt oder pauschal 5.- DM und man konnte saufen bis zum Umfallen. Ordner? Ein paar starke Jungs. Es gab auch Parties, da hat man für 3 leere Bierflaschen eine volle bekommen.....da wurde weniger rumgesaut und man sparte sich die Flaschensammler. Und immer bis zum Morgengrauen....
Ich meine ein paar jährliche Feuerwehrfeste auf den Außendörfern haben damals auch in örtlichen Scheunen stattgefunden.
Man raubt der Jugend die Möglichkeit, sich auszutoben.


Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet