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Weinbau in Kleinterrassen

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Re: Weinbau in Kleinterrassen

Beitragvon Rebenhopser » Sa Feb 25, 2012 9:11

Terrassenwein hat geschrieben:Wirtschaftlicher wäre, sich selbst auf eine der beiden Varianten zu spezialisieren und dann das nicht ausgenützte Mengenkontingent zu verkaufen. Geht aber leider bisher nicht.


Gottseidank geht das nicht, es gibt genug billigem Wein...
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Re: Weinbau in Kleinterrassen

Beitragvon Terrassenwein » Sa Feb 25, 2012 19:59

Rebenhopser hat geschrieben:
Terrassenwein hat geschrieben:Wirtschaftlicher wäre, sich selbst auf eine der beiden Varianten zu spezialisieren und dann das nicht ausgenützte Mengenkontingent zu verkaufen. Geht aber leider bisher nicht.


Gottseidank geht das nicht, es gibt genug billigem Wein...

Da hast du sicher recht. Aber bei einem Anteil der Steilst- und Terrassenlagen von 3,5% an der ganzen Rebfläche in Baden - Württemberg würde das mengenmäßig kaum ins Gewicht fallen.
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Re: Weinbau in Kleinterrassen

Beitragvon Opera » Sa Feb 25, 2012 20:32

Terrassenwein hat geschrieben:
Rebenhopser hat geschrieben:
Terrassenwein hat geschrieben:Wirtschaftlicher wäre, sich selbst auf eine der beiden Varianten zu spezialisieren und dann das nicht ausgenützte Mengenkontingent zu verkaufen. Geht aber leider bisher nicht.


Gottseidank geht das nicht, es gibt genug billigem Wein...

Da hast du sicher recht. Aber bei einem Anteil der Steilst- und Terrassenlagen von 3,5% an der ganzen Rebfläche in Baden - Württemberg würde das mengenmäßig kaum ins Gewicht fallen.


Nenenee! Wenn dann gleiches Recht für alle!
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Re: Weinbau in Kleinterrassen

Beitragvon anton45 » Sa Feb 25, 2012 21:55

Lemberger hat geschrieben:Zitat: Die Erlösrechnungen, die angeführt wurden, gehen wohl davon aus, dass man die 150 hl/ha auch ausschöpft. Das beist sich dann aber wieder mit der geforderten hohen Weinqualität.

Da muß ich doch mal etwas provokant nachfragen: Warum beist sich das mit der hohen Weinqualität? Ich habe bisher immer gehört, daß die Terassenweinberge eine sehr, sehr hohe klimatische Gunst besitzen (Kleinklima). Dieser Vorteil müßte den hohen Ertrag in Verbindung mit hoher Qualität doch möglich machen. Ein Bekannter von mir, der auch noch ein paar Ar Terassenweinberg am Neckar bewirtschaftet, schwärmt immer von diesem Weinberg, der von allen Weinbergen sein Bester sei.


und wo kommt das Wasser her für die hohen Qualitäten ??
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Re: Weinbau in Kleinterrassen

Beitragvon Rebenhopser » So Feb 26, 2012 9:14

Terrassenwein hat geschrieben:
Rebenhopser hat geschrieben:
Terrassenwein hat geschrieben:Wirtschaftlicher wäre, sich selbst auf eine der beiden Varianten zu spezialisieren und dann das nicht ausgenützte Mengenkontingent zu verkaufen. Geht aber leider bisher nicht.

Gottseidank geht das nicht, es gibt genug billigem Wein...

Da hast du sicher recht. Aber bei einem Anteil der Steilst- und Terrassenlagen von 3,5% an der ganzen Rebfläche in Baden - Württemberg würde das mengenmäßig kaum ins Gewicht fallen.


Schon möglich, aber dann kommen die, welche in flachen Lagen auch Kontigent über haben, und wollen auch verkaufen u.s.w....
dazu kommt die Überlagerung in geringen Jahren, dann kannst du die Kontigentierung auch gleich abschaffen.

Und zur Qualität in Terrassen; die trifft wirklich nur zu in Jahren mit genügend Niederschlag oder Beregnung.
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Re: Weinbau in Kleinterrassen

Beitragvon Davin » So Feb 26, 2012 16:52

Zitat:
"Das restliche Ertragskontingent, das er in der Terrasse nicht ausschöpft, kann er auf seine Hanglagen für die Basisqualitäten verteilen. Das ist erstmal gut so, denn damit kann er seine arbeitsintensive Terrassenlage quersubventionieren. Blöd ist allerdings,..."
...blöd ist allerdings dass er das nicht darf!!!
Und das ist gut so, denn sonst würde dein Freund nur noch drei Stock in den Terrassen pflegen und die Menge mit den Normallagen füllen. Wozu bräuchten wir dann eine Förderung für Steillagen???
Wenn Du für Steil und Normallagen das gleiche Kontingent nutzen willst fällt der erhöhte Wert für die Steillagen weg und ist gleichhoch wie bei allen anderen Lagen auch. Es gibt etliche Vermarkter die das der Einfachheit halber so machen.
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Re: Weinbau in Kleinterrassen

Beitragvon Terrassenwein » So Feb 26, 2012 20:55

Opera hat geschrieben:Nenenee! Wenn dann gleiches Recht für alle!

Der Staat hat zu Recht einen politischen Gestaltungsspielraum. Deshalb gibt es für Steillagen 150 l/ar und für Flachlagen nur 110 l/ar. Deshalb könnte er die Übertragbarkeit von Restkontingenten für Steillagen durchaus anders regeln als für Flachlagen. Gleiches Recht für alle heißt, dass sich jeder eine Terrassenanlage anschaffen darf, wenn er die 150 l will.
@ Davin. Ok., habs nachgeschlagen, du hast Recht. Wieder was dazugelernt.
Es bleibt allerdings die Frage, wem die 150 l-Regelung hilft, wenn eigentlich ein hoherer Preis für höhere Qualität angestrebt werden soll.
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Re: Weinbau in Kleinterrassen

Beitragvon Davin » Mo Feb 27, 2012 1:16

Du musst keine 150Ltr erzeugen.
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Re: Weinbau in Kleinterrassen

Beitragvon Terrassenwein » Mo Feb 27, 2012 19:24

Davin hat geschrieben:Du musst keine 150Ltr erzeugen.

Will ich ja auch gar nicht und mach ich auch nicht.
Ich frage nur, ob diese Regelung nicht antiquiert ist und dem Terrassenweinbau eher schadet als nutzt.
Interessanter scheint mir da die neue Bereichsregelung. Damit wäre es wohl möglich, eine Premiumschiene zu formulieren, die über den einzelnen Betrieb hinausreicht, also z.B. "Enztalterrassen" ("Neckartalterrassen") für Weine aus ausgewiesenen Steillagen mit zeitgemäßen Ertragsobergrenzen und Mostgewichtsuntergrenzen.
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Re: Weinbau in Kleinterrassen

Beitragvon Davin » Di Feb 28, 2012 7:58

Ich sehe für die neuen Bereiche nicht so sehr viel Hoffnung. Eigentlich hat doch jeder Betrieb seine Marken eingeführt. Was Braucht er da nochmals neue Bezeichnungen? Und die, die noch nichts am Markt haben, was hilft dann eine neue Bezeichnung?
Für "Neckartalterrassen", das eigentlich kein schlechter Begriff ist, müsstest du aber die ganzen Parzellen erst einmal erfassen um das Gebiet zu definieren. Bereiche sollten eigentlich grossräumig sein. Was ist mit Lagen, die nicht direkt am Neckar /im Neckartal liegen? Für jedes Tal einen separaten Namen? Dann geht der Efekt komplett flöten. Enztal zum Beispiel kennen wieviel % der Bevölkerung die nicht dort wohnen?

Dennoch bisher der griffigste Begriff zu diesem Thema.
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Re: Weinbau in Kleinterrassen

Beitragvon Terrassenwein » Di Feb 28, 2012 10:26

Davin hat geschrieben:Ich sehe für die neuen Bereiche nicht so sehr viel Hoffnung. Eigentlich hat doch jeder Betrieb seine Marken eingeführt. Was Braucht er da nochmals neue Bezeichnungen? Und die, die noch nichts am Markt haben, was hilft dann eine neue Bezeichnung?
Für "Neckartalterrassen", das eigentlich kein schlechter Begriff ist, müsstest du aber die ganzen Parzellen erst einmal erfassen um das Gebiet zu definieren. Bereiche sollten eigentlich grossräumig sein. Was ist mit Lagen, die nicht direkt am Neckar /im Neckartal liegen? Für jedes Tal einen separaten Namen? Dann geht der Efekt komplett flöten. Enztal zum Beispiel kennen wieviel % der Bevölkerung die nicht dort wohnen?
Dennoch bisher der griffigste Begriff zu diesem Thema.


Wenn ich das richtig verstanden habe können doch eingeführte Cuvénamen zusammen mit einer Bereichsbezeichnung geführt werden. Das ist doch in Frankreich oder Italien auch üblich. Und die Bereichsbezeichnung muss je nicht verpflichtend geführt werden.
Klar ist die Definition eines Begriffes mit Arbeit verbunden, aber das muss ja nicht gleich abschrecken. Man könnte ja einfach mal alle im Flächenkataster ausgewiesenen Steillagen in den Gemarkungen am Neckar kartieren, und dann einfach mal sehen, was dann noch fehlt und trotzdem dazugehören sollte. Im neuen Weinrecht wurden doch auch die Begriffe Steillagenwein und Terrassenwein eingeführt. Muss da nicht sowieso das Rebflächenkataster angepasst werden?
(Der Begriff "Terrassenwein" ist da leider irreführend, da viele Konsumenten darunter einen leichten preiswerten Sommerweißwein verstehen).
Die Großräumigkeit wäre bei den Neckartalterrassen gegeben, zwischen Gundelsheim und Cannstatt liegt ja einiges an Muschelkalkterrassen. Dann gibt es ja noch die Stuttgarter und Esslinger Keuperterrassen. Aber auch da gilt, dass nicht zwingend alles unter einen Hut muss. Mir schiene eine Begrenzung auf die Muschelkalkterrassen näherliegend.
Klar ist das Neckartal bekannter und besser für eine überregionale Vermarktung geeignet. Aber auch für "Enztalterrassen" würde ich einen regionalen Einzugsbereich sehen, der weit in den Nordschwarzwald hinein eine positive Ressonanz finden könnte. Jedenfalls besser als die bisherige Großlagenbezeichnung Stromberg oder Einzellagen wie Unterriexinger Halde, Rieter Kirchenstück oder Markgröninger St. Johänser. Markgröningen oder Riet wären dann wohl klassische Fälle, wo man definieren müsste, wie weit der Bereich in die kleinen Seitentäler hineinragen darf. Bereiche wie zwischen Kirchheim und Bönnigheim würde wohl kaum jemand absprechen, dass sie zu Recht noch dem Neckartal zugesprochen werden. Asperg wäre dagegen ein klassischer Fall, wo man diskutieren müsste, ob oder ob nicht. Andererseits nimmt die Größe und Zahl der Terrassenlagen mit der Entfernung zu den großen Flusstälern rapide ab, da kann man mit einer kleinen Lage wie Asperg durchaus großzügig sein. Funktionieren kann das ganze eh nur, wenn die "großen Spieler" mitmachen, also WG Rosswag, Lauffen, Felsengartenkellerei, Staatsweingut Weinsberg. Die müssten sinnvollerweise einen Vorschlag erarbeiten. Schön wäre es, wenn dann die anderen kleineren betroffenen Betriebe dann angehört werden. Damit könnte auch auf kleinere Besonderheiten eingegangen werden.
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Re: Weinbau in Kleinterrassen

Beitragvon Kyoho » Mi Mär 07, 2012 11:34

Terrassenwein hat geschrieben:
Davin hat geschrieben:Ich sehe für die neuen Bereiche nicht so sehr viel Hoffnung. Eigentlich hat doch jeder Betrieb seine Marken eingeführt. Was Braucht er da nochmals neue Bezeichnungen? Und die, die noch nichts am Markt haben, was hilft dann eine neue Bezeichnung?
Für "Neckartalterrassen", das eigentlich kein schlechter Begriff ist, müsstest du aber die ganzen Parzellen erst einmal erfassen um das Gebiet zu definieren. Bereiche sollten eigentlich grossräumig sein. Was ist mit Lagen, die nicht direkt am Neckar /im Neckartal liegen? Für jedes Tal einen separaten Namen? Dann geht der Efekt komplett flöten. Enztal zum Beispiel kennen wieviel % der Bevölkerung die nicht dort wohnen?
Dennoch bisher der griffigste Begriff zu diesem Thema.


Wenn ich das richtig verstanden habe können doch eingeführte Cuvénamen zusammen mit einer Bereichsbezeichnung geführt werden. Das ist doch in Frankreich oder Italien auch üblich. Und die Bereichsbezeichnung muss je nicht verpflichtend geführt werden.
Klar ist die Definition eines Begriffes mit Arbeit verbunden, aber das muss ja nicht gleich abschrecken. Man könnte ja einfach mal alle im Flächenkataster ausgewiesenen Steillagen in den Gemarkungen am Neckar kartieren, und dann einfach mal sehen, was dann noch fehlt und trotzdem dazugehören sollte. Im neuen Weinrecht wurden doch auch die Begriffe Steillagenwein und Terrassenwein eingeführt. Muss da nicht sowieso das Rebflächenkataster angepasst werden?
(Der Begriff "Terrassenwein" ist da leider irreführend, da viele Konsumenten darunter einen leichten preiswerten Sommerweißwein verstehen).
Die Großräumigkeit wäre bei den Neckartalterrassen gegeben, zwischen Gundelsheim und Cannstatt liegt ja einiges an Muschelkalkterrassen. Dann gibt es ja noch die Stuttgarter und Esslinger Keuperterrassen. Aber auch da gilt, dass nicht zwingend alles unter einen Hut muss. Mir schiene eine Begrenzung auf die Muschelkalkterrassen näherliegend.
Klar ist das Neckartal bekannter und besser für eine überregionale Vermarktung geeignet. Aber auch für "Enztalterrassen" würde ich einen regionalen Einzugsbereich sehen, der weit in den Nordschwarzwald hinein eine positive Ressonanz finden könnte. Jedenfalls besser als die bisherige Großlagenbezeichnung Stromberg oder Einzellagen wie Unterriexinger Halde, Rieter Kirchenstück oder Markgröninger St. Johänser. Markgröningen oder Riet wären dann wohl klassische Fälle, wo man definieren müsste, wie weit der Bereich in die kleinen Seitentäler hineinragen darf. Bereiche wie zwischen Kirchheim und Bönnigheim würde wohl kaum jemand absprechen, dass sie zu Recht noch dem Neckartal zugesprochen werden. Asperg wäre dagegen ein klassischer Fall, wo man diskutieren müsste, ob oder ob nicht. Andererseits nimmt die Größe und Zahl der Terrassenlagen mit der Entfernung zu den großen Flusstälern rapide ab, da kann man mit einer kleinen Lage wie Asperg durchaus großzügig sein. Funktionieren kann das ganze eh nur, wenn die "großen Spieler" mitmachen, also WG Rosswag, Lauffen, Felsengartenkellerei, Staatsweingut Weinsberg. Die müssten sinnvollerweise einen Vorschlag erarbeiten. Schön wäre es, wenn dann die anderen kleineren betroffenen Betriebe dann angehört werden. Damit könnte auch auf kleinere Besonderheiten eingegangen werden.

Ich halte von so starren Regelungen nicht viel, da sind einfach zu viele verschiedene Interessen da und du bekommst das nicht unter einen Hut. Es brodelt doch schon in so erlauchten Kreisen wie dem VDP, wenn es um Lageneinteilung, Terroir und Gewächsweine geht und es werden am Schluss faule Kompromisse gemacht. Die sind sich untereinander nicht so einig, wie sie nach außen glauben schenken wollen. Machst du eine Regelung zu starr, dann ist es zu bürokratisch und schwer zu kontrollieren, machst du sie zu lasch, dann sagt du mit so einem Begriff eigentlich nichts aus, außer aufgesetztem Marketing. Deswegen sind auch die Begriffe Selection und Classic auch Totgeburten geworden.
@ Terrassenwein: Wie soll dess so eine Cuvee aussehen, ein Trollinger-Lemberger aus der Steillage, bestenfalls noch mit Syrah und Merlot vermischt oder gleich ein Schillerwein aus allem? Muss der Wein eine höhere Punktezahl bei der QWP erhalten? Ist für mich leider kein schlüssiges Konzept, will dir jedoch auf der anderen Seite deine Hoffnung auch nicht begraben. Rede doch mal darüber mit den großen Genossenschaften vor Ort, was sich regional umsetzen lässt.
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Re: Weinbau in Kleinterrassen

Beitragvon Terrassenwein » Mi Mär 07, 2012 13:47

Kyoho hat geschrieben:@ Terrassenwein: Wie soll dess so eine Cuvee aussehen, ein Trollinger-Lemberger aus der Steillage, bestenfalls noch mit Syrah und Merlot vermischt oder gleich ein Schillerwein aus allem? Muss der Wein eine höhere Punktezahl bei der QWP erhalten? Ist für mich leider kein schlüssiges Konzept, will dir jedoch auf der anderen Seite deine Hoffnung auch nicht begraben. Rede doch mal darüber mit den großen Genossenschaften vor Ort, was sich regional umsetzen lässt.

Der Wein mit der Bereichsbezeichnung könnte wohl eine Cuve sein, muss es aber nicht. In Frankreich sind ja auch für die dortigen Bereiche verschiedene Rebsorten zugelassen, in welchem Anteil sie enthalten sind ist nicht festgelegt. Es könnte durchaus auch ein reiner Trollinger sein. Schillerwein halte ich bei einer Premiumschiene für unsinnig. Merlot ist meiner Ansicht nach nichts für Muschelkalkterrassen. Syrah schon, gerade wenns recht trocken ist.
Die Initiativen zu den neuen Bereichen, die ich bisher gesehen habe, sehen eine höhere QWP-Punktezahl vor.
Dort ist auch ein Höchstertrag vorgesehen, der aber ausgehebelt wird, da dort die Übermengen normal als Qualitätswein vermarktet werden sollen.
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Re: Weinbau in Kleinterrassen

Beitragvon Kyoho » Mi Mär 07, 2012 14:20

Terrassenwein hat geschrieben:
Kyoho hat geschrieben:@ Terrassenwein: Wie soll dess so eine Cuvee aussehen, ein Trollinger-Lemberger aus der Steillage, bestenfalls noch mit Syrah und Merlot vermischt oder gleich ein Schillerwein aus allem? Muss der Wein eine höhere Punktezahl bei der QWP erhalten? Ist für mich leider kein schlüssiges Konzept, will dir jedoch auf der anderen Seite deine Hoffnung auch nicht begraben. Rede doch mal darüber mit den großen Genossenschaften vor Ort, was sich regional umsetzen lässt.

Der Wein mit der Bereichsbezeichnung könnte wohl eine Cuve sein, muss es aber nicht. In Frankreich sind ja auch für die dortigen Bereiche verschiedene Rebsorten zugelassen, in welchem Anteil sie enthalten sind ist nicht festgelegt. Es könnte durchaus auch ein reiner Trollinger sein. Schillerwein halte ich bei einer Premiumschiene für unsinnig. Merlot ist meiner Ansicht nach nichts für Muschelkalkterrassen. Syrah schon, gerade wenns recht trocken ist.
Die Initiativen zu den neuen Bereichen, die ich bisher gesehen habe, sehen eine höhere QWP-Punktezahl vor.
Dort ist auch ein Höchstertrag vorgesehen, der aber ausgehebelt wird, da dort die Übermengen normal als Qualitätswein vermarktet werden sollen.

Man kann da sicher viel machen, die Gretchenfrage am Schluss ist aber immer: Versteht's der Kunde oder ist er damit überfordert, weil alles erklärt werden muss. Neulich lief im 3. mal so eine Reportage von einem Metzgerbetrieb aus Besigheim, der sein Schlachtvieh noch mit dem PKW Anhänger von den Betrieben holt und selber schlachtet und alles war noch wirklich handgemacht, von der Wurst bis zum Fingerfood für den Bürgermeisterempfang. Das war wirklich gut gemacht. Sowas kapieren die Leute, das wäre für den Steillagenweinbau mal auch eine gute Steilvorlage. Besser wie jedes Logo auf dem Etikett.
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Re: Weinbau in Kleinterrassen

Beitragvon Terrassenwein » Mi Mär 07, 2012 14:49

Das klappt aber nur, wenn du deine Wurst direkt bei dem Metzger in seinem Laden kaufst. Da müsste die Felsengartenkellerei jede Flasche Wein einzeln verkaufen und erklären. Wenn die Flasche Besigheimer mal beim Handel im Regal steht wirds für den Kunden schwer zu erkennen, ob dieser Wein aus der pitoresken Terrassenlage stammt und ob er mit 80 hl/ha oder mit 150 hl/ha erzeugt wurde.
Werbung ist immer gut, und solches virales Marketing in einer stimmungsvollen Reportage spricht viele an, aber nur, wenn es mit einem eindeutig wiedererkennbaren Produkt verbunden ist. Genau da könnte eine solche geschützte Ursprungsbezeichnung mit eindeutig festgelegten Qualitätsparametern gute Dienste leisten. Und im Moment wäre diese mit den bisher kaum verwendeten Bereichsnamen am ehesten umsetzbar, ohne gleich das ganze bisherige Lagen- und Großlagensystem auf den Kopf zu stellen.
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