R16 hat geschrieben:AEgro hat geschrieben:Wenn also diese Laien mit BG in die Brennholzverarbeitung zu Privatzwecken einsteigen und einen Unfall erleiden, ists ein Fall für die BG.
Irrtum, was viele nicht wissen, Unfälle beim Brennholz zum selbstverbrauch machen ist nicht bei der BG abgedeckt
Wenn das Brennholz zum Heizen des privat Hauses ist hast du recht. Wird damit aber Büro und andere betriebliche Einrichtungen beheizt ist wieder die BG zuständig.
Unfälle steigen meist kontinuierlich über einen längeren Zeitraum an, das ist mir klar.
Es geht doch darum das die häufigsten Unfälle durch entfernen der Schutzeinrichtungen passiert sind. Das ist doch erschreckend und das hat nichts mit Profi oder Laie zu tun.
Gruß Obsti