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Moderator: Falke




maurer-schorsch hat geschrieben:Ich würde dir ehrlich gesagt auch kein Holz/Los verkaufen. Mit solchen Leuten wie dir hat man nur Ärger! Da kann ich den Förster verstehen, wenn er lieber bei seinen bewährten Abnehmern bleibt. Zumal man sich bei denen in der Regel sicher sein kann, das die sicher und zuverlässig arbeiten und wissen worauf Wert gelegt wird (Bestandsschonung usw.).
Ich finde dein (geplantes) Vorgehen eine absolute Frechheit und würde mir noch dreimal überlegen ob ich mit dir jemals Geschäfte mache.
Seit wann hat man einen Anspruch auf günstiges Holz??
Was hält dich davon ab es wie jeder andere der keine Flächenlose bekommt zu kaufen? Obwohl, so wie du dich aufführst kannst du froh sein das dir überhaupt noch jemand was verkauft!![]()
Falke hat geschrieben:Ich kann das Problem der Holz-Zuteilung durch den Förster zwar nicht nachvollziehen - hier ist in der näheren Umgebung zu 99 % alles Privatwald
(nur der Rest gehört der Gemeinde/Kommune) - aber meine Ansicht ist : auf lange Sicht stellt nur eigener Waldbesitz die Holzversorgung sicher!![]()
Adi
Limbosso hat geschrieben:hi!
ich wollte eigentlich Hilfe und keine Provokationen oder Beschimpfungen, deswegen antworte ich nur auf die hilfreichen Antworten! Vielen Dank!![]()
@Bloche: was meinst denn mit Schleifholz oder Bloche?![]()
@ magnum, bachteam etc..: hab an die "Alteingesessenen" schon oft Angebote gemacht, mit zu helfen und keiner wollte Hilfe, weil die wohl Angst haben, dass sie dann etwas abgeben müssen, also hat dieser Weg leider net funktioniert, werds aber weiter versuchen.
Der Holzbezug über das "Bürgerholzbezugsrecht" ist sehr teuer hier, liegt bei ca. 75 Euro Hart, da liegen dann 1 Meter Stücke ungespalten auf Polter im Wald. Bei dem Preis kann mans gleich liefern lassen leider!
Das heißt, Du hättest die Möglichkeit Dein Recht auszuüben, es ist Dir einfach zu teuer! Hörte sich im anderen Thread etwas anders an. Wenn das Rechtholz bereits so teuer ist, was kostet dann der normale Polter? Der Förster ist verpflichtet, die Polter und Lose zum marktüblichen Preis zu verkaufen.
Die Idee mit den Referenzen finde ich gut, werde mal den vorherigen Förster fragen, ob der den neuen zuständigen informieren kann, dass die Aufarbeitung immer in Ordnung war!
Noch mal zur Info für das Bundesland Bayern: im Bay. Waldgesetz ist geregelt, dass es Gemeinwohlfunktionen gibt, die vor gewinnorientierter Verwendung gehen müssen, also ist das mit dem Weiterverkauf in Bayern nicht legal! .... Schöne Grüße!
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