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Moderator: Falke
Welcher Beschluß?Ernst Eiswürfel hat geschrieben:Evtl. wurde die Jagd auch per Beschluss, in einer Versammlung, auf die Gemeinde übertragen?
Gibt da die Jagdgenossenschaft ihre Rechte an die Gemeinde weiter?xyz hat geschrieben:das ist halt in jedem Bundesland anders und in BW so üblich!
240236 hat geschrieben:Wenn ich das lese, was manche Leute für ein Bild über Jäger haben, dann muß ich mich fragen: Warum nimmt man das Jagdrecht nicht selber in die Hand. Die Jagdgenossenschaften (also die Besitzer der Flächen) können auch das Jagdrecht in Eigenregie ausführen. Wir in unserer Jagd haben noch das Glück, daß wir noch einen super Jagdpächter haben.
Daß die Jagdpacht in die Gemeindekasse fließt, sowie, daß die Gemeinde die Jagd für die Jagdgenossenschaft verpachtet, das habe ich noch nie gehört.
GeDe hat geschrieben:240236 hat geschrieben:Wenn ich das lese, was manche Leute für ein Bild über Jäger haben, dann muß ich mich fragen: Warum nimmt man das Jagdrecht nicht selber in die Hand. Die Jagdgenossenschaften (also die Besitzer der Flächen) können auch das Jagdrecht in Eigenregie ausführen. Wir in unserer Jagd haben noch das Glück, daß wir noch einen super Jagdpächter haben.
Daß die Jagdpacht in die Gemeindekasse fließt, sowie, daß die Gemeinde die Jagd für die Jagdgenossenschaft verpachtet, das habe ich noch nie gehört.
Ich habe mal extra nachgefragt. Die Gemeinde stellt in dem Sinn die Jagdgenossenschaft dar.
Was ich geschrieben habe, ist nicht "ein Bild mancher Leute", sondern die tatsächliche Realität wie ich sie bei mir vor der Haustüre kenne und sehe!
GeDe hat geschrieben:Hm,... wenn man hier so ließt, muss man feststellen daß es Euch recht gut geht.
Bei uns gibt es eine gesonderte Jagd"genossenschaft" so garnicht.
Daß ein Jäger einen Zaun baut oder Wege pflegt habe ich noch nie erlebt. Wenn ich das heute einen unserer ... fragen würde, könnte es sein daß er sich totlacht oder mich als unzurechnungsfähig bezeichnet
Die Gemeindeverwaltung schreibt die Verpachtung der Jagd aus.
Interessierte Jäger bewerben sich und in einer folgenden Gemeinderatsitzung wird die Jagd dann "verlost".
Der Pachtbetrag geht an die Gemeindekasse und "verschwindet" im großen Haufen.
Oder anderst gesagt:
Ein Jäger bekommt den Zuschlag, bezahlt den Betrag X an die Gemeinde und trägt die Nase ziemlich weit oben. Er stellt einen Begehungsschein an weitere Jäger (Familie oder Freunde) aus.
Die weiteren Tätigkeiten beschränken sich auf Anfahrt, ansitzen und vielleicht schießen. Gelegentlich (wegen Job meist am Wochenende) wird irgendwo an den unmöglichsten Stellen ein Sitz aufgestellt. Die gesäte Wintergerste leidet zwar wenn der Sitz mit dem Frontladerschlepper an seinen Standort gebracht werden soll, aber als Kaufmann und Schwiegersohn eines Bauern weiß er daß das kein bisschen was ausmacht...
Auch die regelmäßigen Fahrten mit dem Pkw über Grünland/Ackerfutter machen nichts aus bzw. sind nicht vom Jäger verursacht.
Sämtliche vorbeugende Maßnahmen gegen Wildschaden aller Art bezahlt und führt der Besitzer der entsprechenden Kultur aus.
Bei einem Schaden hat laut Jäger der Besitzer/Bewirtschafter alles falsch gemacht.
"Wir haben kaum Wildschweine und bei Tag kommen die auch nicht raus" -so der Jagdpächter. Mich stören sie allerdings, wenn sie beim Pflügen vor mir herlaufen! Natürlich habe ich mir das ausgedacht - bis ich die Handybilder/-video gezeigt habe...
Schwarzwildschäden "verwachsen sich bis zur Ernte immer". Wenn es doch schlimmer ist und tatsächlich eine Kleinigkeit nebenbei entschädigt wird, kommen die Schäden
-vom Mais -was ich allerdings überhaupt nicht anbaue!
-von "vielen Würmern" im Boden durch die Mulchsaat -ich hab doch den Blödsinn mit Wassererrosion nicht beschlossen!
-von den Blühflächen -ok!? Die Blühfächenschei... werde ich bis auf wenige ar eh einstellen, aber eher aus anderen Gründen.
Außerdem läuft die Meldung von Wildschäden immer falsch. Der Jäger will nichts wissen, ich soll bei der Gemeinde melden. Die Gemeinde will daß ich dem Jagdpächter melde. Der Kjv nimmt seinen Lakeien/Beitragszahler natürlich in Schutz.
Zur Frage im Thema:
Weil sie sich die Jagd als Hobby ausgesucht haben und ein Hobby eben kostet!
Sie zahlen Pacht, haben/verkaufen Fleisch und am Ende womöglich eine schwarze Null. Nebenbei versenken sie ihre Protzkärren auf Graswegen/Wiesen wenn kein Bauer auf die Idee kommen würde draußen rum zu fahren und lassen sich selbstverständlich vom Besitzer der Fläche wieder rausziehen.
Ihr Hobby/ihren Spaß hatten sie dann für einen Nuller.
240236 hat geschrieben: In vielen Jagdgenossenschaften wird die Jagdpacht für Wegebau verwendet
240236 hat geschrieben:Ich finde, daß das Jagdrecht nicht dem Eigentümer gehören sollte, sondern dem Landnutzer (Pächter).Der hat auch den Schaden. Der Wegebau oder Instandhaltung interessiert den Verpächter bei uns auch nicht, denn da hätte er Kosten. In vielen Jagdgenossenschaften wird die Jagdpacht für Wegebau verwendet, aber bei uns nicht machbar. Denn wir haben mittlerweile mehr Verpächter als aktive Landwirte und diese Interessiert nur die Jagdpacht und das Jagdessen
DMS hat geschrieben:
Das hast du auch richtig und ehrlich beschrieben. Das ist die Praxis=Wirklichkeit in der Regel. In der Theorie hat man Rechte, in der Praxis jedoch nicht. Sicher kann man den Rechtsweg einschlagen, das hat aber einen hohen Preis (Lebenszeit). So dass in der Praxis alles im Sande verläuft und man den Verbiss=Schaden tragen muss. Deshalb gehören sich die Regeln auf den Kopf gestellt, und das Jagdrecht an das Bodeneigentum gekoppelt - die 75 ha Grenze muss weg.
240236 hat geschrieben:Welcher Beschluß?Ernst Eiswürfel hat geschrieben:Evtl. wurde die Jagd auch per Beschluss, in einer Versammlung, auf die Gemeinde übertragen?
Tegernsee1988 hat geschrieben:Kann mir mal jemand erklären weshalb ein jäger bezahlen muss dafür dass er diese drecksarbeit erledigt wo er von allen seiten angefeindet wird
langholzbauer hat geschrieben:DMS hat geschrieben:
Das hast du auch richtig und ehrlich beschrieben. Das ist die Praxis=Wirklichkeit in der Regel. In der Theorie hat man Rechte, in der Praxis jedoch nicht. Sicher kann man den Rechtsweg einschlagen, das hat aber einen hohen Preis (Lebenszeit). So dass in der Praxis alles im Sande verläuft und man den Verbiss=Schaden tragen muss. Deshalb gehören sich die Regeln auf den Kopf gestellt, und das Jagdrecht an das Bodeneigentum gekoppelt - die 75 ha Grenze muss weg.
Mit Verlaub....
Das ist Quark!
Wer zu faul ist, eine Jagdgenossenschaft zu leben, sollte sich sehr bedeckt halten, wenn es um Veränderungen geht.
Die meisten Praktiker, die das aktuelle Jagdrecht ausleben, kämpfen gegen Veränderungen in der Gesetzgebung, weil die sehr gut ist.
Leider ist vielerorts zuviel Liederlichkeit bei der Anwendung eingeschlichen.![]()
Ich weiß, es ist kein leichter Weg und bin selbst vor Jahren auch schon gegen sprichwörtliche Wände gelaufen, auf dem Weg zur ordentlichen Bejagung.
Wer da was ändern will, sollte sich erstmal in sein Landesjagdgesetzt einlesen.
Das ist eine schöne Beschäftigung für einen Sonntag.![]()
Es steht jeder JGen. frei, die Jagd selbst auszuüben oder an den besten , statt den teuersten Jäger zu verpachten.
Bei einer Gemeinde, die auch noch das Pachtgeld vereinnahmt, kommen da Haushaltsverpflichtungen hinzu, die eigentlich mit der Jagd auf Privatgrund nichts zu tun haben.
Aber die fühlt sich dann verpflichtet meistbietend zu verpachten.
Und genau dadurch entstehen solche Probleme mit überheblichen Sonntagsjägern.
GeDe hat geschrieben:Bei uns gibt es eine gesonderte Jagd"genossenschaft" so garnicht.
Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet
]
Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP
]
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