Jagdgenossenschaften sind sehr unterschiedlich.
In den Gemeinden, in denen ich Eigentum habe, kommen engagierte Privat-Eigentümer (meist Haupt- oder Nebenerwerbsbetriebsleiter) zusammen. Die Jahresversammlung wird im Amtsblatt angekündigt und ist ohne Essen am zeitigen Abend. Da ich das außerhalb des Amtsblattgebietes wohne, ist es schwer vom Termin rechtzeitig zu erfahren und nach Feierabend pünktlich hinzukommen.
Die Güte der Jagd hängt vom Jäger ab. Es ist nicht geradeso, dass die Jäger Schlange stehen zur Pacht.
Im Umfeld meiner Wohngemeinde gibt es nach meiner Beobachtung drei "Modelle" (ohne Gewähr). a) wie oben beschrieben b) die Gemeinde bringt Kommunalwald in Jagdgenossenschaft ein (größte Fläche) -> Bürgermeister wird zum Jagdvorsteher gewählt c) Privatflächen sind in der Jagdgenossenschaft. Kommunalwald ist Eigenjagd.
Hier in der Region erheben die Gemeinden für land- und forstwirtschaftliche Wege meistens einen Wegebaubeitrag. Jagdgenossenschaften, die Wege instandhalten oder Leihgeräte anschaffen sind mir unbekannt.
Die Flächengrenze zur Eigenjagd halte ich für zweckmäßig. Wie soll im Realerbteilgebiet jemand sinnvoll 30 ar bejagen?

