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Wieviel muss ich gegenüber den Jägern dulden ?

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Beitragvon Schinderhannes » Mi Dez 19, 2007 22:31

IHC, was willst du uns nun mit deinem Beitrag sagen?
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Beitragvon Komatsu » Mi Dez 19, 2007 22:35

Das krach zwischen Landwirten zu einen daraus resultiert, daß die Jäger die Landwirte für dumm halten und das es Landwirte gibt, die mit dem Jäger wegen anderer Probleme die die jagd nicht betreffen, eine offene Rechnung begleichen wollen.
Komatsu
 
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Beitragvon Obelix » Do Dez 20, 2007 9:06

Torge hat geschrieben:... Schön ist auch den Finger auf der Hupe zu fixieren wenn die bei uns aufm Feld parken und dann auf ihren Hochsitz klättern ... Toll diese Gesichter...



Ja, ganz ganz toll Torge! Unheimlich schlaues Verhalten, das für sich spricht.

Wenn der Jagdpächter abzieht und der neue Jagdpächter nur noch die Hälfte zahlt, wer hat dann den Schaden? Wer zahlt dann die Wildschäden?

Warum versteht hier keiner, dass die Landwirte eher auf die Jäger angewiesen sind als umgekehrt. Der Jäger kann seine Jagd auch an den Nagel hängen, wenns keinen Spaß mehr macht und das Geld anderweitig verbraten. Hat der vermutlich kein Problem mit.

Wenn allerdings Landwirte, die mehr als 1 ha besitzen, keine oder nur noch die Halbe Jagdpacht erhalten, sollte das schon für Sie ein Thema sein. Oder verdienen hier im Forum nach Getreidepreissteigerungen und Milchpreiserhöhung alle so viel, dass Sie auf die Jagdpacht verzichten können?

Grüße
Obelix
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Beitragvon CarpeDiem » Do Dez 20, 2007 9:27

In einigen Beiträgen die hier gepostet werden kommt doch einige Intoleranz zum Ausdruck, die wohl auch in der Praxis für die beiderseitigen Animositäten verantwortlich ist. Fakt ist doch eigentlich folgendes:

1. Die Nachfrage nach Jagdrevieren nimmt momentan rapide ab. Die ganze Angelegenheit ist zu einem Käufermarkt geworden. Die zu realisierenden Pachten sinken real und nominell. Wildschadensregulierungen sind nach dem Motto "der Pächter zahlt", kaum zu realisieren.

2. Wie bereits weiter oben beschrieben kann ich jedem Eigentümer von Grund und Boden nur raten sich in die Jagdgenossenschaft einzubringen. Die Rechte des Jagdvorstandes sind eigentlich recht gross, die der Jagdgenossen recht gering. Aber man kann den Vorstand auf eine Handlungsweise einschwören. Geht er darauf nicht ein, auch diese Fälle sind in der Praxis nicht selten, dann kann man ihn abwählen und sollte dies auch tun.

3. Wildschadensregulierung und Jagd mit den Allradautos sind in der Praxis das Übel. Bei ersterem bin ich der Meinung, dass dies die Jagdgenossenschaft im Verhältnis zu dem Jagdpächter in einem ersten Schritt vollkommen übernehmen müsste. Damit wäre das Klima zwischen dem Geschädigten und dem Jäger nicht dadurch belastet, dass letzterer versucht den Bauern für dumm zu verkaufen, herablassend zu behandeln u.ä. Die Jagdgenossenschaft hat dann die Aufgabe eine Lösung zu finden.
Eine Sauerei ist das dauernde Fahren mit den Allradautos in Grundstücken. Hier rate ich, dass die Jagdgenossenschaft den Jäger "abmahnt" und eindeutige Regelungen im Vertrag hat.
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Beitragvon Obelix » Do Dez 20, 2007 9:33

ihc833 hat geschrieben:... daraus resultiert, daß die Jäger die Landwirte für dumm halten ...


Hallo ihc833,

lies Dir hier mal die Beiträge durch, ist dass dann verwunderlich?

Das Problem ist meiner Ansicht nach, dass eine kleine Gruppe unter den Landwirten, deutlich weniger als 10 % der Landwirte, die mit Jagdpächtern nicht können, da sie ein generelles Problem mit Leuten haben, die mehr Einkommen, wie sie selbst, haben. Das lassen die raus, nicht nur gegenüber den Jägern, sondern auch gegenüber anderen Besserverdienern im Ort.

Unschön finde ich, dass diese wenigen Leute negativ auf einen ganzen Berufsstand abfärben.

Grüße
Obelix
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Beitragvon Amur » Fr Dez 21, 2007 10:46

ihc833 hat geschrieben:..
Wildschäden grundsätzlich sind 7 Tage nach ihrer Entstehung vom Landwirt zu entdecken und dann hat man noch mal 7 Tage Zeit, ...


Falsch!
Die Schäden müssen innerhalb einer Woche nachdem der Besitzer Kenntnis davon erlangt hat, angemeldet werden. Egal ob er sie selber gesehen hat oder ein Nachbar ihn drauf aufmerksam gemacht hat.
Weiter obliegt den Landwirten die Pflicht ihre Felder innerhalb einer gewissen Frist regelmäßig zu kontrollieren. Normal nimmt man dazu etwa 4 Wochen an. D. h. Schäden die älter als 4 Wochen sind und nicht gemeldet wurden, werden von den Gerichten normal auch nicht mehr anerkannt.

Ansonsten wurde das meiste ja schon gesagt. Wer von der Pacht nix sieht, muß sich halt erkundigen.
Das Sperren auch von privaten Waldwegen ist nicht so einfach zu machen. Genehmigungen sind nötig und Schranken oder Absperrungen müssen z. Bsp. 50m vorher durch Schilder angekündigt werden.
Das Waldbetretungsrecht umfasst aber keineswegs Fahrräder. Gesperrt für Fahrzeuge aller Art bedeutet rein rechtlich auch gesperrt für Fahrräder. In der Praxis interessiert das aber keinen.

Bei uns sind die ersten reinen Feldjagden nicht mehr verpachtbar.
Einige andere mit hohem Feldanteil nur noch wenn die Wildschäden rausgenommen oder begrenzt werden.

Andererseits sollte man sich halt "seinen" Jagdpächter halt auch ansehen und sich erkundigen. Dann vermeidet man evtl. den einen oder anderen Ärger.

mfg
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Beitragvon Amur » Fr Dez 21, 2007 10:51

Ach ja, jagdliche Einrichtung sind von den Grundbesitzern zu dulden. Dazu gab es sogar schon Gerichtsurteile.
Wäre ja auch der Hohn auf der einen Seite keine Hochsitze zu dulden auf der andern Seite sich über Wildschäden beschweren.

Schäden an Wegen, die vom Wild verursacht sind gehören nicht zum Wildschadenersatz, da dies keine land- oder forstwirtschaftliche Produkte sind.
Schäden durch Geländewagen sind Jagdschäden und sind zu ersetzen.

Weitere Details (keine Fütterungen, Wildschadenspauschalen etc.) können über den Pachtvertrag geregelt werden. Aber je mehr da eingeengt wird, desto schlechter die Chancen auf einen hohen Pachtertrag.

mfg
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Beitragvon Komatsu » Fr Dez 21, 2007 11:01

Ach Amur, zwischen Entstehung und Meldung sind es genau 14 Tage und Jagdeinrichtungen sind wohl zu dulden, aber die Duldung ist nicht unentgeltlich und die Duldung muss schonend ausgeführt werden. Also ein Jagdschaden gem. BJagdG.

So und das mit der Jagdpacht, sollte dem Landwirt egal sein. Entscheidend für die Landwirte ist die Wildschadensverhütung und die Wildschadensregulierung. Jagdpacht ist nur was für Verpächter.

Schlußfolgerung :

Desto geringer der Wild - und Jagdschaden, desto geringer die Jagdpacht
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Beitragvon CarpeDiem » Fr Dez 21, 2007 11:20

Also Amur ein "Befahrrecht" von Grundstücken im Rahmen der Jagdausübung habe ich weder in der Vergangenheit noch in der Zukunft einem Jäger eingeräumt und werde das auch nicht stillschweigend dulden. Dies ist aber in der heutigen Zeit der Hauptzankapfel zwischen Landwirten und Jägern.

Das nicht erlaubte Befahren von Grunstücken während der Vegetationszeit stellt eine Sachbeschädigung, begangen mit einem Kfz dar, dabei ist von Vorsatz auszugehen. Wenn nun ein Jäger sagt, anders sei die Ausübung der Jagd nicht möglich, dann soll ers dann doch auch bleiben lassen!!!
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Beitragvon Amur » Fr Dez 21, 2007 11:27

Hab ich irgendwas von Befahrrecht gesagt? Wenn er Schaden gemacht hat hat er zu den zu begleichen.

Ob für einen Hochsitz eine zusätzliche "Pacht" (ein Hochsitz ist ja kein Schaden sondern eine jagdliche Einrichtung) gezahlt werden muß, halte ich für fraglich. Das ist normal durch die Jagdpacht abgegolten.


Edit: muss mich Korrigieren.
In den meisten LJG sind Entschädigungen fürs Aufstellen einer Jagdeinrichtung möglich:
"Der Jagdausübungsberechtigte darf auf land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken besondere Anlagen wie Futterplätze, Ansitze und Jagdhütten nur mit Zustimmung des Grundstückseigentümers errichten. Der Eigentümer muss zustimmen, wenn ihm die Duldung der Anlage zugemutet werden kann und er eine angemessene Entschädigung erhält "

Ich kenne aber weder einen Grundbesitzer der was bekommt, noch einen Jäger der für so was zahlt.


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Beitragvon CarpeDiem » Fr Dez 21, 2007 13:28

Amur, offenbar sind Sie ja ein Jagdausübungsberechtigter, gegen die ich im Grunde genommen auch nichts einzuwenden habe und mit den meisten auch ein gutes Verhältnis pflege. Danke ebenfalls, dass Sie sich in Fragen der "jagdlichen Einrichtungen", wie das so schön heisst sachkundig gemacht haben.

Leider kann ich dies bei weitem nicht von allen Ihren Kollegen behaupten. Diese mangelnde Sachkenntnis triff auch auf die Landwirte zu und macht selbst vor Vorständen von Jagdgenossenschaften nicht halt. In der Praxis da haben Sie recht, wird natürlich für die jagdlichen Einrichtungen nichts bezahlt. Ich selbst habe noch niemals auch nur einen Wildschaden bezahlt bekommen.
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Beitragvon Amur » Fr Dez 21, 2007 13:57

Da kenne ich wiederum genug Landwirte die einiges bekommen haben und umgedreht Jäger die etliches bezahlt haben.
Übrigens: Wenn der Jäger nicht zahlt( oder nicht zahlen kann) ist die Jagdgenossenschaft ersatzpflichtig!
aber die Ansprüche sind halt anzumelden und nicht nur in sich rein zu fressen.
Ob man alle Formalitäten einhalten muss, kommt wieder auf den Jagdpächter an.

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Beitragvon CarpeDiem » Fr Dez 21, 2007 15:39

Vielleicht haben Sie mein Posting weiter oben, nicht von heute, zu diesem Thread nicht gelesen. Dort habe ich die Meinung vertreten, dass die Jagdgenossenschaft nach m.M. grundsätzlich im Verhältnis zu dem Landwirt schadenersatzpflichtig werden sollte und sie dann den Schaden mit dem Jagdausübungsberechtigten regeln sollte. Dies würde neben mehr Transparenz auch dazu führen, dass die Jagdgenossenschaft falsche Fuffziger als Pächter loswerden wollte.
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Beitragvon Komatsu » Fr Dez 21, 2007 16:39

Ich glaube nicht das die Wildschadensregulierung besser wird, wenn diese durch die Jagdgenossenschaft durchgeführt wird.

Probleme :

Der Geschädigte ist selbst führend in der JG
Der Geschädigte ist der einzige Vollerwerbler
Die Führenden in der JG und der Geschädigte können sich nicht leiden
usw.
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Beitragvon CarpeDiem » Fr Dez 21, 2007 17:38

Alle Punkte die Sie da anführen haben nun wirklich nichts, aber auch rein garnichts, mit der Frage zu tun, wer denn federführend die Wildschadensregulierung organisiert.

Diese Fragen haben allerdings sehr viel zu tun mit dem Neid, der Gier, der gegenseitigen Animosität der Bauern untereinander. Was hat der Wildschaden mit dem Vollerwerb zu tun??? Manchmal denke ich die Bauern haben es mit ihrem subalternen Selbstverständnis nicht besser verdient, als es ihnen in der Gesellschaft geht.
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