Als Jagdgenosse bin ich derzeit verpflichtet, die Jagdausübung auf meinen Flächen zu dulden. - Dafür bekomme ich ja Pacht.
Mit jagdlichen Einrichtungen ( Hochsitz, Luderplatz, etc.) muß ich leben, sie sind nicht Schadensersatzpflichtig und dürfen vom Jäger auch ohne vorheriges Fragen aufgestellt werden.
Das unnötige befahren von Wiesen, Feldern muß ich keineswegs dulden.
Meiner Meinung nach sollte man sich aber einfach mehr verständigen, so kann der Jäger sein Hobby ausüben und auch genießen und der Jagdgenosse profitiert durch weniger Wildschäden.