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Wieviel muss ich gegenüber den Jägern dulden ?

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Beitragvon Amur » Fr Dez 21, 2007 23:18

Nun so lange ist es noch nciht her, da waren ERbsen selten im Anbau und dadurch rechtlich noch Sonderkulturen und mußten vom Landwirt eingezäunt werden.
Erst seit das Tiermehl verboten ist, kommen die ja vermehrt auf und wurden dadurch aus dem Status der Sonderkultur rausgenommen.

So gibt es ja Gegenden in denen auch andere Kulturen ( z. Bsp. Schwetzingen mit dem Spargel) als übliche FEldfrüchte nicht speziell eingezäunt werden müssen, während dieselbe Kultur in den anderen Gegenden als Sonderkultur behandelt wird und vom Landwirt geschützt werden muß.

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Beitragvon Komatsu » Fr Dez 21, 2007 23:23

Erwerbsgemüsebau zählt zu den landw. Kulturen
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Jäger Versus Grundstückseigentümer

Beitragvon ohmeyer » Fr Dez 21, 2007 23:36

Halo zusammen,
wenn ich diese Geschichten so lese gehen mir als Grundstückseigentümer, Landwirt (Zuerwerb:)) und Jäger (26 JJ) die Nackenhaare hoch.
Die diese Geschichten tauchen immer wieder auf, Auffäligweiser sehr häufig in Revieren wo es nur noch ums Geld geht (Jagdpacht ist nicht hoch genug, Die im Nachbarrevier bekommen viel mehr oder die öffentliche Hand brauch noch Geld). Derjenige der diese Preise dann zahlt will entsprechend bedient werden und hat keinerlei Verständniss für die Sorgen und Nöte der anderen Naturnutzer. Sonder möchte für die Kosten auch sein Jagderlebniss.

Damit kommen wir zurück was schon ein paar Teilnehmer in dieser Diskussion gesagt haben kümmert Euch um Eure Jagdgenossenschaft, Guckt Euch den zuküftigen Jagdpächter an. Von Wo kommt er her? Wie weit ist der Anfahrtsweg? Wo hat er vorher gepachtet? Wieviel Jagdfreunde bringt er den mit? Hinterfragt womit verdient der eigentlich sein Geld was er bei Euch loswerden möchte! Nagelt diese Herren dann notfalls auch schriftlich fest für gemachte Zusagen, nicht nur einfach den Standardvertrag.

Wenn ihr das nicht wollt und mit weniger auskommen könnt dann sucht Euch einen oder mehrere Vernünftige im Ort, die bereit sind zu Hause auf Jagd zu gehen. Der Nachteil ist halt das im Regelfall nicht soviel Geld rüber wächst. Damit ist ein gewisses Stehvermögen erforderlich gegenüber Schreihälsen in der Jagdgenossenschaft die es mal probieren wollen aber nicht vorhaben dafür einzustehen. Meiner Erfahrung ist, das sich dann sehr schnell die Schadensproblematiken reduzieren, bzw Leergeschossene Reviere sich wieder mit Leben erfüllen.

Eine generelle Bitte benutzt die Jäger nicht nur als Milchkuh die man zwar melkt aber nicht füttert. Seltsame Reaktionen sind dann stets zu erwarten. Jeder der mal Kühe gemolken hat weis was ich meine!

Denkt immer dran wenn der Vertrag erst einmal geschlossen ist, dann ist es mit dem Heulen zu spät. Wer nicht zur Versammlung kommt sollte auch nicht meckern.

Nachsatz: Eine gewisse Kenntnis der örtliche Rechtslage ist in dieser Sache nicht von Nachteil. besonder was das Jagdgesetz, die Flur und Forstgesetzgegebung von Bund und Ländern sowie die örtlichen Satzungen (Gemeinde oder Stadt) angeht. Da gibt es zwischen den einzelnen Bundesländer schon erstaunliche Unterschiede
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Beitragvon Amur » Sa Dez 22, 2007 18:33

ihc833 hat geschrieben:Erwerbsgemüsebau zählt zu den landw. Kulturen


Yep, gilt aber als Freilandpflanzung von Garten- oder hochwertigen Handelsgewächsen und da wird Wildschaden nur bezahlt, wenn vom demjenigen der dies anbaut auch besondere Schutzvorrichtungen angebracht worden sind.
Und Erbsen sind jetzt aus dieser Gemüsebauregelung rausgefallen, seit man sie als Futter anbaut.
Erst in diesem Jahr gabs da ja ein abschließendes Urteil dass Futtererbsen entgültig als "übliche" Feldfrucht zu behandeln sei und kein Gemüseanbau mehr ist.
2005 kam ein Gericht noch zu einer anderen Auffassung.

mfg
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Beitragvon Komatsu » Sa Dez 22, 2007 19:02

Das war 2000 und zwar war das das Amtsgericht Alsfeld. Bereits 2001 kam das Amtsgericht Lauterbach zu einer anderen Auffassung.
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Beitragvon Schinderhannes » Sa Dez 22, 2007 20:37

Amur hat geschrieben:Laut Waldbetretungsrecht dürftest du mit Fahrrädern unterwegs sein.
In den meisten Fällen sind die Wege durch das zeichen 250 "Vebot für Fahrzeuge aller Art" gesperrt. Ergo auch für Fahrräder ausser du schiebst deinen Drahtesel.


In welchem Bundesland wohnst du, ich dachte BW?

Straßenverkehrszeichen haben im Wald nichts verloren, da Waldwege nicht für den öffentlichen Verkehr gewidmet sind (oder haste dort schon mal ein Vorfahrtschild gesehen?). Kraft Gesetztes ist das Fahren im Wald verboten - ergo ein Schild sowieso überflüssig.
Das Betretensrecht ist genau geregelt. Hier wird unterschieden zwischen Betreten (Fußgänger), Radfahren und Reiten. Das BEFAHREN (incl Kutsche, Hundeschlitten) ist generell untersagt. (§37) Fahrrad zählt in diesem Fall nicht zu Fahrzeugen sondern ist gesondert unter "Radfahren" geregelt. Jeder darf auf Waldwegen radfahren! Ausnahmen hierzu stehen im Gesetz.
Sperrungen (§38) sind nur mit Genehmigung der Forstbehörde und aus wichtigem Grund zulässig. Sperrungen für die Dauer bis zu 2 Monaten bedürfen keiner Genehmigung, jedoch besteht Anzeigepflicht bei der Forstbehörde.
Schranken o.ä. müssen besonders gekennzeichnet sein (reflektierend) und mit Warnschildern in einem bestimmten Abstand vor der Schranke versehen werden.
Wer im Wald unbefugt Schilder oder Absperrungen anbringt, der handelt ordnungswidrig. Dies gilt auch für den Waldbesitzer.
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Beitragvon JGW » So Dez 30, 2007 21:24

Viele von Euch wissen nicht wovon sie reden. Ein Jagdgenosse kann man in D nur sein, wenn man Grundeigentümmer der Fläche ist. Das ist man auch nicht freiwillig, alle Flächen gehören automatisch einer Jagdgenossenschaft an. Das ist auch gut so, es gibt auf der ganzen Welt kein so erfolgreiches Jagdrecht, welches an den Boden gebunden ist , wie in Deutschland. Oder wollt Ihr etwa das, daß Jagdrecht wieder von Politikern und anderen Fürsten übernommen wird ? Der Jagdberechtigte ist dann übrigens der Jagdpächter, er zahlt für sein Recht und das oft nicht schlecht dafür kann ich auch auch ne' Menge ertragen und dulden. Rede mit deinem Jagdpächter wenn dir etwas nicht gefällt, er ist ein Mensch wie DU und ICH.
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Beitragvon Spree » Mo Mär 24, 2008 23:44

Hallo,

[quote="Quertor"]Hallo...
...
In Sachsen/Anhalt wäre das der §12 FFOG (Abs. 1 Pkt. 6) Sperren von Feld
...
Ich hatte im letzten Jahr einen Disput mit Jägern, die meinten mich mit Waffengewalt von meiner Angelstelle zu vertreiben,
[/quote]

Solche Idioten-Rambos gibt es Leider. Am besten Du hast immer ein Tonaufzeichnungsgerät dabei (unangekündigte TonAufzeichnung ist zwar nicht erlaubt, aber dennoch mitunter hilfreich).
freundliche Grüße
von Tom an der Spree
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Beitragvon Spree » Mo Mär 24, 2008 23:47

Hallo!

[quote="friesischherb"]Sowas passiert wenn an höchst bietende Herren von Ausserhalb verpachtet wird, die keinen Bezug zur Ortsansässigen Bevölkerung haben und mit Abschluss des Jagdpachtvertrags
...
[/quote]

nicht nur, auch die lokalen 'verfilzten' Jäger und Kungel-beamten etc. machen sowas! Dazu noch geringer Pachtzins.
freundliche Grüße
von Tom an der Spree
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Beitragvon Spree » Mo Mär 24, 2008 23:51

Hallo!

[quote="friesischherb"]@ Kurt:
...
Die Jagdpacht wird bei der jährlichen Jagdgenossenschafts Versammlung ausgezahlt. Termin wird jährlich fristgerecht in der Zeitung bekannt gegeben. ...
[/quote]

na das ist wohl überall anders.
Die JHV legt Art+Termin (und Rücklagen etc.) fest. Hier üblich separat nach der JHV. Auch Bekanntmachungen wurden nicht gesetzeskonform gemacht, damit ja nicht "quertreiber" ;-) den Filz bei deren üblen Machenschaften stören können. Wer nicht anwesend ist, kann auch keine Rechte wahrnehmen.
freundliche Grüße
von Tom an der Spree
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Beitragvon Fassi » Di Mär 25, 2008 23:53

Hab Ihr Euch eigetlich mal überlegt, wer nach dem Gesetz zu erst für Wildschaden gerade steht? Die Jagdgenossenschaft, aber im Pachtvertrag wird das meist an den Pächter abgegeben. Wenn nun ein Revier keinen Pächter mehr findet, wer trägt den Wildschaden? Der Grundstückseigentümer (wenn auch nur indirekt) und damit fällt die Sache dann wieder auf den Landwirt zurück. Entweder weil er auf seinem Schaden sitzen bleibt (sprich als Grundstückseigentümer selber zahlen muß), oder sein Grundstücksverpächter den Pachtpreis anhebt, um den Wildschaden (und den gesetzlich verpflichteten Berufsjäger) zu bezahlen.

Jagd, Forst- und Landwirtschaft ist zu sehr verzahnt, um da meinen zu können irgendwelche großen Alleingänge machen zu können (egal zu welcher Gruppe man gehört). Wir sitzen da alle im selben Boot, auch wenns einige nicht wahrhaben wollen.

Gruß Christian
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Beitragvon bona terra » Fr Mär 28, 2008 15:03

Hallo Fassi,

Du kannst den Faden auch noch etwas weiter spinnen: mal angenommen, der Pächter akzeptiert den Wildschadenersatz nicht und die Jagdgenossenschaft muß selber zahlen. Jagdpacht (oder auch Ertrag bei Selbstbewirtschaftung) reicht nicht aus um den Wildschaden zu beheben. Jagdgenossenschaft ist Ersatzpflichtig und muß eine Umlage bei den Jagdgenossen einheben.

Heißt im Endeffekt: bei verpachteten Grundstücken muß der Verpächter für den Wildschaden beim Pächter geradestehen.

Besonders interessant wird dies bei Biogasanlagen mit viel Maisanteil in der Fruchtfolge und bei vorhandensein von viel Schwarzwild. Eine Konstellation bei der es immer schwieriger wird einen Pächter zu finden.
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Beitragvon Fassi » Fr Mär 28, 2008 22:29

Naja, und dann geh noch einen Schritt weiter.

Auf Dauer wird das der Verpächter nicht mitmachen, also wird er so bald wie möglich entweder die Pacht anheben, um den Schaden zu decken oder wie hier um die Ecke geschehen (in einer Eigenjagd, mit komplett verpachteten Land), im Pachtvertrag die Klausel festhalten, dass der Pächter keinen Wildschadensanspruch stellen darf. Also auch keine wirkliche Lösung für die Landwirtschaft.

Auf Dauer kann man in solchen Punkten nur versuchen, gerade bei den Biogasmais, eine erträgliche Lösung für alle Seiten zu finden. Auf stur schalten, hilft keinen der beteiligten was.

Gruß Christian
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Beitragvon forstbetriebwf » Sa Mär 29, 2008 12:34

Also mal Grundsätzlich,wir haben ein sehr gutes Verhältnis zu den ansässigen Landwirten,auch was den Wildschaden und dessen regulierung betrifft.Wir haben sehr viel Mais und der wird von uns gezäunt und überwacht (etliche Hektar) aber trotzdem läßt sich dadurch Wildschaden nicht ganz ausschließen.Als anmerkung mal wir zahlen ca 3000-4 tsd Euro im jahr an Wildschaden trotz der Vorsichtsmaßnahmen.Ist ein Schaden da so gehn wir mit dem Landwirt gemeinsam hin und finden eine befriedigende Lösung für beide Teile.
Wenn wir hochsitze bauen dann nur nach absprache mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer.
Jagdschaden wird von uns vermieden,wir fahren nicht mit unseren Autos ins Getreide oder auf Wiesen in der Vegetationsperiode.
Ich möchte hier aber auch mal anmerken das auch die Landwirte einige Verpflichtungen haben manche scheinen das zu vergessen.Wenn zb ein Maisfeld so angelegt und bepflanzt wird bis zum Waldrand,so das es nicht mehr möglich ist einen E Zaun zu stellen was manche auch bei uns taten dann gibt es auch keinen ersatz für Wildschaden.Jeder der Zäunt mit Elektro Zaun der weiß was es kostet an zeit,arbeit und kosten.Stellen regelmäßig überprüfen freischneiden usw.Und das alles kostenlos zuzügl. zur Pacht.
Also es geht auch anders nicht immer nur auf die Jäger schimpfen,schwarze Schafe gibt es überall auch unter den Landwirten und Grunstücksbesitzern! MEINE MEINUNG LEBEN UND LEBEN LASSEN BEIDE SEITEN UND MITEINANDER REDEN DANN KLAPPT ES AUCH.
UND NOCH WAS DIE LIEBEN JAGDGENOSSEN HABEN DOCH MEI=TENS DIE DOLLARZEICHEN IN DEN AUGEN;VERPACHTET AN EINHEIMISCHE JÄGER AUCH MAL WENN ES DAFÜR WENIGER GIBT.
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Beitragvon Spree » Fr Apr 04, 2008 7:56

Hallo "forstbetriebwf"!

Schön daß bei euch ordentliche+nette Verhältnisse herrschen.
Hier eher nicht, das Klüngel aus Beamte+Jäger+LW+JG-Vorstand kümmern sich um "ihr Schäfchen" und die Anderen werden verarscht.
Jäger kümmern sich nicht um die Belange der Eigentümer, auch sind nicht Klüngel-JG-Mitglieder unwillkommen (es sei denn es sind nicht-frager und ja-sager). Leider gibt es ja auch genug solche Mitglieder.
freundliche Grüße
von Tom an der Spree
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