Nun so lange ist es noch nciht her, da waren ERbsen selten im Anbau und dadurch rechtlich noch Sonderkulturen und mußten vom Landwirt eingezäunt werden.
Erst seit das Tiermehl verboten ist, kommen die ja vermehrt auf und wurden dadurch aus dem Status der Sonderkultur rausgenommen.
So gibt es ja Gegenden in denen auch andere Kulturen ( z. Bsp. Schwetzingen mit dem Spargel) als übliche FEldfrüchte nicht speziell eingezäunt werden müssen, während dieselbe Kultur in den anderen Gegenden als Sonderkultur behandelt wird und vom Landwirt geschützt werden muß.
mfg