Hallo
Nachtsichtgeräte und Ferngläser mit Restlichtverstärker sind NICHT verboten, nur ZIELFERNROHRE mit Restlichtverstärker.
Und wer Wild durchs Zielfernrohr anspricht ist ein potentieller Mörder, denn wenn sich das vermeintliche Wild als Mensch herausstellt, ZIELT der Schütze ja schon auf das Objekt mit einer durchgeladenen und vielleicht sogar entsicherten Waffe.
Gruß
MwM