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Willkür + Schikane der Stallbetreiber / Pächter

Testweise auch Forum für die Pferdhalter
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Re: Willkür + Schikane der Stallbetreiber / Pächter

Beitragvon Bauernsohn_78 » Mo Mai 30, 2016 10:25

Ich habe auch schon öfter gelesen, dass es nicht rechtens ist das Pferd als Pfand zu behalten...
Ich habe Kompostwürmer zu verkaufen. Braucht jemand so was?
Bauernsohn_78
 
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Re: Willkür + Schikane der Stallbetreiber / Pächter

Beitragvon kerby499 » Mo Mai 30, 2016 15:55

Was ist, wenn der Einsteller einfach die Polizei ruft und sagt er will auf ein Turnier o.ä.? Hat man da überhaupt eine Chance, außer den mühsamen Rechtsweg zu wählen um an sein Geld zu kommen?


Was nach meinem Dafürhalten ( aber ich bin kein RA ) nicht geht ist das berühmte Schloss am Stall, dass würde ich auch nicht machen. Im Einstellervertrag ist zwar ausdrücklich ein Pfandrecht vermerkt, aber ich würde nicht mit "Gewalt" - Gewalt im Sinne von Schlössern oder Zutrittsverweigerung den Einsteller ersuchen zu verschwinden und dieses Pfandrecht auch nicht ausüben wollen. Und die ggf gerufene Polizei ist ja kein Richter, sondern wird dann schon auf Rausgabe des Pferdes bestehen wollen, möglicherweise kann man dann sowas als Diebstahl auslegen. Auch dem würde ich mich nicht verweigern. In dieser Situation war ich bisher aber ( zum Glück ) noch nicht.

Dann bleibt tatsächlich nur noch der Gang zum Gericht, aber nochmal...Die Sachlage ist im ( hoffentlich vorhandenen und unterschriebenen Einstellervertrag ) ganz klar geregelt. Ich erinnere mich an die Worte von meinem RA, als dies bei mir einmal genauso passiert ist...Einsteller fährt morgens auf Turnier, mittags kommt ohne Vorwarnung einfach ne SMS: "Wir kommen nicht mehr" und auf Anrufe bzgl Restmiete und Kündigungsfrist wurde alles verweigert.
"Den Prozess gewinn ich leicht" war da die Aussage als ich den Vertrag vorgelegt habe - und tatsächlich war es dann so, als ob es eine ganz normale fristgerechte Kündigung mit 1 Monat Vorlauf gewesen wäre. Soll heissen 1,5 Monatsmieten wurden nachbezahlt, auch wenn 6 Wochen das Pferd nicht anwesend war.

Es wird dann im Gericht der Punkt "Gütliche Einigung" angesprochen, in dem dann die nicht erbrachte Leistungs thematisiert wird. Was ja auch so gesehen auch korrekt ist. Darauf muss man aber nicht eingehen und ich habe auf Vertragserfüllung bestanden...

Anmerkung: Wenn im Vertrag steht, dass die Kündigung der Schriftform bedarf ist eine o.g. SMS sowieso unwirksam. Wenn er dann die Kündigung schriftlich nicht in 2 Wochen nachgeholt hätte wären sogar nochmal ein Monat mehr Miete fällig gewesen. Aber hierbei zählt die vereinbarte Kündigungsfrist, da beißt die Maus keinen Faden ab... Umgekehrt will der Einsteller ja auch nicht, dass ich ihm sage: "Ach übrigens, ab morgen will ich Dich hier nicht mehr sehen" und dass auch noch im Winter, wo es eh schwerer ist einen Platz zu finden.
Merke: Kündigungsfrist gilt immer beidseitig ...
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