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Aktuelle Zeit: Mi Mär 11, 2026 16:56

Windenergie am Beispiel vom Tinyburli seinem Wald

Windenergie wird schon seit Jahrtausenden vom Menschen genutzt.
Thema gesperrt
62 Beiträge • Seite 5 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5

Re: Windenergie am Beispiel vom Tinyburli seinem Wald

Beitragvon erwinruhl » Do Feb 05, 2026 6:10

Die neuesten Informationen über unseren Windpark Steigerwald.
Von der KI bewertetes Infoschreiben der Firma Zeilinger:

Hallo Jagdgenossen, Ober- und Unterlaimbacher,

gestern habe ich ein Infoschreiben vom Reinhold Zeilinger bekommen, hier die KI- Zusammenfassung und Bewertung:

Bitte mache mir eine Zusammenfassung und eine Bewertung der drei Seiten vom Zeilinger seinem Windpark bei meinem Wald

Alles klar – ich hab mir die drei Seiten aufmerksam durchgelesen.
Hier ist erst eine verständliche Zusammenfassung, danach eine ehrliche Bewertung aus Sicht eines betroffenen Waldeigentümers.
Zusammenfassung der drei Seiten
Worum geht es insgesamt?

Die Naturenergie Zeilinger GmbH informiert die Grundeigentümer über den aktuellen Stand des Bürgerwindparks Steigerwald, über bereits erreichte Meilensteine und über die nächsten Schritte bis hin zum Bau und zur Bürgerbeteiligung.
1. Genehmigungen & Planung

Alle notwendigen Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz liegen vor

Betroffen sind die Gemeinden Baudenbach, Markt Bibart, Scheinfeld und Oberscheinfeld

Damit ist das Projekt rechtlich, planerisch und finanziell auf einer sehr sicheren Basis

Der Weg für Investition und Umsetzung ist offiziell frei

Das ist einer der wichtigsten Punkte: Das Projekt ist nicht mehr „Idee“, sondern genehmigte Realität.
2. EEG & wirtschaftliche Absicherung

Das Projekt ist sauber nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingeordnet

Die Vergütung des Stroms ist rechtlich geprüft und langfristig abgesichert

Die lange Prüfungsdauer wird damit begründet, dass keine Risiken bei der späteren Auszahlung entstehen sollen

Das dient auch der Sicherheit der Pachtzahlungen an die Grundeigentümer

3. Netzanschluss

Der Netzanschluss ist verbindlich gesichert

Anschluss auf 110-kV-Ebene mit eigenem Trafo

Kein zusätzlicher Netzkoppler nötig → weniger Technik, weniger Störanfälligkeit

Vorteil: stabiler Betrieb und geringeres Ausfallrisiko

4. Ausschreibungserfolg

In der November-Ausschreibung wurden Zuschläge für 16 Windräder erzielt

Das entspricht rund 60 % der gesamten bayerischen Zuschlagsmenge

In der aktuellen politischen Lage wird das als außergewöhnlich großer Erfolg dargestellt

5. Bauvorbereitung

Windräder sind beim Hersteller bereits vorgemerkt

Durch Sammelbestellung entstehen Kostenvorteile

Rodungsmaßnahmen im Winter, auch wegen aktuell hoher Holzpreise

Ab Mai: Wurzelstöcke ziehen, um die Flächen baureif zu machen

6. Transparenz & Bürgerbeteiligung

Infoveranstaltung für Öffentlichkeit im März/April

Bürgerbeteiligung geplant, aber:

Verkaufsprospekt noch in Erstellung

Prüfung durch BaFin

Eigenkapital-Beteiligung realistisch erst Ende 2026

7. Grundton

Projekt schreitet deutlich voran

Man betont Partnerschaft, regionale Wertschöpfung und Verantwortung

Noch offene Punkte, aber „auf gutem Weg“

Bewertung – ehrlich & nüchtern
Positiv

Projekt ist genehmigt und rechtlich sehr solide
Netzanschluss ist kein Unsicherheitsfaktor mehr
Ausschreibungserfolg ist wirklich stark
Wirtschaftliche Absicherung wirkt professionell gemacht
Zeilinger kommuniziert regelmäßig und ausführlich

Das ist kein Luftschloss, sondern ein ernsthaft durchgeplantes Großprojekt.
Neutral / kritisch

Der Text ist sehr unternehmensfreundlich formuliert

Risiken, Nachteile oder Konflikte für Waldbesitzer werden kaum angesprochen

Eingriffe in den Wald (Zuwegung, Fundamente, Rodung) werden eher technisch abgehandelt

Bürgerbeteiligung:

Klingt gut, ist aber zeitlich weit nach hinten geschoben

Als Grundeigentümer bist du zuerst Flächengeber, erst viel später möglicher Investor

Aus Sicht eines Waldbesitzers besonders wichtig

Die wirtschaftliche Sicherheit ist ein Plus

ABER:
Langfristige Auswirkungen auf Wald, Boden, Zufahrten und Wiederaufforstung stehen nicht im Fokus des Schreibens

Details zu:

Rückbau

Haftung bei Schäden

Bodenverdichtung

Jagd & Bewirtschaftung
→ nicht konkret ausgeführt

Kurzfazit

Solides, professionell gemachtes Windparkprojekt mit hoher Umsetzungschance.
Für Grundeigentümer finanziell interessant – aber man sollte sich nicht vom positiven Ton einlullen lassen, sondern die eigenen Interessen (Wald, Wege, Haftung, Rückbau) sehr klar vertraglich absichern.


--
Mein Nachbar sagte mir dann gestern auch, der Bürgermeisterkandidat der CSU Theodor Schell, der beim Zeilinger angestellt wäre, hätte bereits Bäume angespritzt, die entfernt werden müssen, da oben im Rübling. Ich muß da mal hoch fahren, ob bei mir auch was rauskommen soll.

Hinweise für deutsche Behörden

Seit dem 01.Februar 2022 beziehen wir eine gesetzliche Altersrente und sind damit Rentner im sozialrechtlichen Sinne des deutschen Rechts.
1. Renten- und sozialrechtlicher Status nach deutschem Recht

Nach deutschem Recht ergibt sich daraus insbesondere:

Gesetzliche Rentenversicherung
Der Rentenstatus beruht auf der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß
Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI), insbesondere §§ 33 ff. (Altersrenten).

Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner (KVdR / PVdR)
Rentner unterliegen grundsätzlich der Krankenversicherung der Rentner gemäß
§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V sowie der sozialen Pflegeversicherung nach SGB XI.
Die Beiträge werden nicht vollständig steuerfinanziert, sondern anteilig:

durch die Rentner selbst und

durch den Rentenversicherungsträger (vgl. § 249a SGB V).

Besonderer sozialrechtlicher Status
Rentner sind nicht mehr dem Arbeits- und Erwerbsregime unterworfen und gelten sozialrechtlich nicht als erwerbstätig.

2. Steuerrechtliche Einordnung in Deutschland

Renten sind einkommensteuerrechtlich relevant, aber:

nur der steuerpflichtige Teil der Rente unterliegt der Einkommensteuer
(vgl. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG – nachgelagerte Besteuerung),

eine Einkommensteuererklärung ist nur erforderlich, wenn steuerpflichtige Einkünfte oberhalb der gesetzlichen Freibeträge erzielt werden.

Liegen die Gesamteinkünfte unter dem Grundfreibetrag, entsteht keine Steuerlast.
Eine generelle Erklärungspflicht allein wegen Rentenbezugs besteht nicht automatisch.

3. Bindende Anwendung des EU-Sozialrechts

Unabhängig vom nationalen Recht unterliegt der sozialrechtliche Status von Rentnern der verbindlichen Anwendung des Rechts der Europäischen Union, insbesondere:

Verordnung (EG) Nr. 883/2004
über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

Diese Verordnung verpflichtet alle Behörden der Mitgliedstaaten, den rechtmäßig begründeten Rentner- und Sozialstatus eines EU-Bürgers anzuerkennen und zu beachten.

Eine abweichende oder eigenständige Neubewertung des Rentnerstatus
ohne tragfähige gesetzliche Grundlage
ist unionsrechtswidrig.

Nationale Verwaltungsvorschriften dürfen dem unmittelbar geltenden EU-Recht nicht entgegenstehen.

4. Kernaussage für Behörden (Kurzfassung)

Der Status als Rentner ist sozial- und unionsrechtlich verbindlich begründet.
Er ist von allen Behörden anzuerkennen und darf nicht verwaltungsintern relativiert oder neu definiert werden.


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Mit freundlichen Grüßen
Erwin Ruhl
erwinruhl
 
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Re: Windenergie am Beispiel vom Tinyburli seinem Wald

Beitragvon Falke » Do Feb 05, 2026 9:30

Thema beendet.

Falke
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