Haben wir ja schon in Nds, nennt sich "Enni".
Nur das Lagerhaus muss nicht melden.
Nur, Ordnungsrecht. Bislang so, bei Zuwiederhandlung Ordnungsstrafe, und "nachsitzen" ( sprich Pflicht an einer Düngeberatung).
Solange die Zahlen wie BU in Ordnung sind ( also Stufe D) können die einen eigentlich nichts.
Zudem, bei den ganzen Gewerblichen Ställen ( das sind die grossen Einheiten) steigt doch keiner mehr durch, da ist viel "Gestaltungsspielraum" enthalten, wie bei BGA auch.
"Papiertieger" halt.