Garantie oder Gewährleistung? Sind 2 verschiedene Sachen.
Bei deutz gab es das auch mal mit 24 Monate Garantie. War genauso viel Wert wie der Aufkleber wo das drauf gedruckt war... Um solche Aktionen/Versprechen beurteilen zu können, muss man wissen, was das genau beinhaltet, wer was bezahlt (ob das eine externe Versicherung ist wie bei Deutz oder der Hersteller selber wie JD), und welche Bedingungen dazu erfüllt werden müssen. Ich kenne es so, dass bei einer Gewährleistungsverlängerung auch einen Wartungsvertrag abgeschlossen werden muss.
MfG
Früher hatte ich Zeit und Geld. Jetzt habe ich Landwirtschaft...
Liebherr baut Maschinen für Claas und liefert Motoren für Häcksler an Krone. Kuhn baut Grünlandtechnik für John Deere. Perkins bezieht Motoren bei FPT und Shibaura; Liefert dafür andere Motoren an FPT. Giant baut Radlader und Teleskoplader die als Kubota gelabelt sind. Hattet und Carraro bauen für mehrere Hersteller Kleintraktoren. Deutz liefert/baut Motoren unter den Namen Volvo.
Früher hatte ich Zeit und Geld. Jetzt habe ich Landwirtschaft...
Gewährleistung = gesetzliche Verpflichtung zur Mängelfreiheit. Beweislast liegt in den ersten 6 Monaten beim Hersteller, danach beim Verbraucher. Das heißt, dass in den ersten 6 Monaten der Hersteller nachweisen muss, dass der Fehler bei Auslieferung/Gefahrenübergang) nicht vorlag, danach muss der Endkunde nachweisen, dass der Fehler entweder schon vorlag bei Gefahrenübergang, oder nicht durch nicht sachgemäßer Nutzung entstanden ist. Die Gewährleistung beträgt gesetzlich entweder 12 Monate (In der Regel gewerblich an gewerblich) oder 24 Monate (gewerblich an privat). Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Garantie = freiwillige Leistung des Herstellers auf Fehlerbehebung nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung, wobei der Hersteller/Verkäufer ausschließen können was sie möchten, oder die Garantie wird an bestimmte Bedingungen geknüpft. Garantie kann durch den Hersteller gewährt werden, den Lieferant und/oder einen Dritten (z.B eine Versicherung). Garantie ist NICHT gesetzlich vorgeschrieben, daher auch die Gestaltungsfreiheit in Sache Leistungen/Bedingungen. Gesetzlich vorgeschrieben ist allerdings eine Auflistung was in der Garantie ein- oder ausgeschlossen ist (z.B. bestimmte Bauteile (Batterie,...) oder Baugruppen (Getriebe,...), sowie die Bedingungen die erfüllt werden müssen, wenn Hersteller/Lieferant oder Dritten Garantie gewähren.
Kulanz = einseitiges Entgegenkommen von einer Vertragspartei, sprich irgendeine freiwillige Leistung meistens seitens Hersteller oder Lieferant. Hier gibt es keine gesetzliche Bestimmungen, Kulanz ist IMMER eine freiwillige Leistung.
MfG
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