Qtreiber hat geschrieben:Danilo hat geschrieben: Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, kann ein Landwirtschaftsbetrieb bis zu einer Obergrenze von ca. 50000€ Waren veräußern, die nicht zur 1. Verarbeitungsstufe gehören.
MfG
Unabhängig von der Betriebsgröße?
Hallo,
ich habe es wieder gefunden. 51000€ netto Umsatzobergrenze. Der Verkauf dieser Produkte, darf 1/3 des betrieblichen Umsatzes nicht übersteigen. https://www.ktbl.de/fileadmin/user_uplo ... rktung.pdf (Seite 3 oben)
MfG