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Zwangsmitgliedschaft LKK + Beitragshöhe

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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94 Beiträge • Seite 3 von 7 • 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7
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Beitragvon fendt59 » Mo Okt 23, 2006 13:32

Hallo Gerd
Solange ein deutscher Beamter für sein Tun nicht mit persönlichen
Konsequenzen rechnen muß,wird es diese Prozesswut immer wieder
geben.
Gruß Ralph
Power to the Bauer,mit Fendt
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Beitragvon gerd gerdsen » Mo Okt 23, 2006 18:45

Das sind nicht nur einzelene Beamte, bei der BfA ist das Methodik, für die macht sich sowas auch allemal bezahlt, bei mir gings zwar um etwas anderes, die Vertreterin der BfA sagte mir das nach dem ersten Prozess, den ich gewonnen hatte direkt ins Gesicht (weil ich ihr dazu gratulierte das sie gerade das Geld ihrerer Versicherten zum Fenster rausgeschmissen hatte ):
in den meisten Fällen gehts bei denen darum, dass Versicherte schwerkrank und arbeitsunfähig werden und vorzeitig eine Rente beantragen(müssen), eher hier alle Instanzen durchgeklagt sind, sind die Antragssteller in den meisten Fällen schon verstorben !
Sooo und nun will uns Freund Egbert hier weiß machen das wir Landwirte besser beraten wären wenn wir unser Geld aus der LSV in die BfA übertragen, die ja bekanntlicher weise jetzt schon Probleme hat die Renten pünktlich zu bezahlen !
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Beitragvon Egbert » Mo Okt 23, 2006 19:08

Lieber Gerd das habe ich nie behauptet, sondern das hast Du Dir zurechtfabuliert :

Sooo und nun will uns Freund Egbert hier weiß machen das wir Landwirte besser beraten wären wenn wir unser Geld aus der LSV in die BfA übertragen, die ja bekanntlicher weise jetzt schon Probleme hat die Renten pünktlich zu bezahlen !


Sondern es geht mir um folgendes :
Grundsätzlich denke ich, ist es in der gesamten Landwirtschaftlichen Sozialkasse ( LSV ), egal in welchem Bereich, es geht immer um denselben Knackpunkt.

Die Beitragveranlagung wird in keinem der Fälle nach dem Einkommen vorgenommen!

Bei der Gärtnern ist es der Arbeitswert!
bei den Bauern ist es die Fläche!
bei den Imkern sind es die Völkerzahlen!

Ist es bei den See- und Flussfischern die Menge der geangelten Fische- oder ist es die Breite des Flusses oder die Tiefe der Fahrrinne, vielleicht auch die Wasserverdrängung des Bootes oder der Hubraum dessen Motors?

Keine dieser Berechnungsgrundlagen macht eine Aussage über die tatsächlichen Einkommensverhältnisse, oder berücksichtigt Verluste durch Völkerausfall z. B. durch PSM ( Agrarchemiegifte ) oder schlechte Ernte, oder schlechte Fangzahlen, oder Totalschaden an Pflanzenkulturen, u.s.w.

Hingegen wird jeder nichtselbstständige Arbeitnehmer gerechterweise nach seinem Einkommen veranlagt!
Nur in der Landwirtschaft nicht. Da werden die Unternehmer und jetzt sogar die Hobbyimker und Hobbylandwirte drangsaliert.


Da würde z. B. die Arbeitsplatzsubvention anstelle der Flächensubvention eine große Hilfe sein !
Es geht doch, vollkommen ohne Chemie in der Landwirtschaft
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Beitragvon Trakehnerstar » Mo Okt 23, 2006 19:19

@egbert:
mit der Beitragshöheberechung hast Du nur zum Teil recht. Was Du meinst ist die Bemessungsgrundlage der Berufsgenossenschaft. Diese Körperschaft der LSvs hebt tatsächlich den Beitrag nach "theoretischen" Arbeitsanfall.
Das hat Vorteile und Nachteile!!
z.B Zahlt ein 5 ha spargelbauer mehr als ein 100-ha Getreidebauer.
Hier ist eben die anfallende Arbeit bzw. die eingesetzten Arbeitskräfte das maß der Dinge.
Der große Vorteil dieser methode ist, dass der Betriebsleiter keine Mitarbeiter oder Helfer melden muss wie z.b. bei anderen Berufgenossneschaften. Das heißt:::::::
jeder der auf dem Betrieb hift ist unfallversichert!!!!
Der Pole
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Beitragvon Egbert » Mo Okt 23, 2006 19:35

Lieber trakehnerstar,

die BG ist das geringste Übel, obwohl auch diese abzockt. Abzockt warum :

Ein Grundstücksbesitzer mit einem EFH auf einem 5004 m² großem Grundstück, keinerlei Landwirtschaft, wird zur BG veranlagt. Ist ja wohl ein Witz ! Ein Friedhofsgärtner welcher keinerlei Pflanzenproduktion betreibt wird in die BG , LKK und LAK zwangsveranlagt.

Ein pensionierte Berufskraftfahrer betreibt zum Zeitvertreib eine kleine Fischzucht prompt wird er zur BG, LAK und LKK veranlagt. Nur weil er ab und an mal einen Fisch räuchert und diesen verkauft. ( Fall steht beim Sozialgericht in München zur Entscheidung an )

Noch mehr Beispiele? Lieber nicht , dass würde das Forum sprengen. Von den Imkern mit 5 Bienenvölkern erst garnicht zu reden. Nee, da schüttelst mich !
Theoretischer Arbeitsanfall, was ist denn das? ein § zur Abzocke ? So dehn- und auslegbar wie nur was. Nein Danke, das geht zu weit !
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Beitragvon Heiko » Mo Okt 23, 2006 21:23

Hier mal ein kleines Gegenbeispiel: Meine Mutter ist offizielle Nebenerwerbslandwirtin. Zwar gab es auch hier mal Hickhack mit der LKK, aber sie konnte sich durch ihren Arbeitsplatz freistellen lassen. Die LKK hat sich nicht mehr gemeldet.

Auch sonst halte ich die LKK nicht unbedingt für eine perfekte, für die Landwirtschaft im Großen und Ganzen jedoch eine gute Einrichtung. Besser wirds nach der LKK bestimmt nicht.
Einfach nur rot und schier unbesiegbar!

Am Essen spart man nicht!
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Beitragvon Trakehnerstar » Mo Okt 23, 2006 21:51

Wenn der mit seinen 5004 qm nur Zierrasen oder Pflaster hat braucht er nicht in die BG..sonst müsste ja jeder Supermarkt auch rein.

Wenn er auf seinen 5004 qm Obstbäume stehen hat dann muss er eben in die BG...aber sei sicher, dass solche Leute auch sofort für ihre Minibeiträge sämtliche Leistungen in Anspruch nehmen wenn sie vom Baum fallen!
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Beitragvon Egbert » Di Okt 24, 2006 1:08

@ trakehnerstar

Wenn ich eines nicht mag, dann das , dass man mich als Lügner bezeichnet. Als unterlass in der Zukunft solche unterschwelligen Verweise wie diesen :

[/quote] Wenn der mit seinen 5004 qm nur Zierrasen oder Pflaster hat braucht er nicht in die BG..sonst müsste ja jeder Supermarkt auch rein.[quote]

Die Familie mit ihrem 5004 m² großen Grundstück ist kein Einzelfall ! Auf dem betreffenden Grundstück ist nicht ein einziger Baum,auch kein
Zierrasen. Trotzdem ist die BG so dreist und veranlagt jeden Grundstückbesitzer zwangsweise, falls das Areal größer als 5.000 m² ist. Dabei ist es völlig egal für die LSV wie und ob das Grundstück bewirtschaftet wird.Wenn der mit seinen 5004 qm nur Zierrasen oder Pflaster hat braucht er nicht in die BG..sonst müsste ja jeder Supermarkt auch rein.
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Beitragvon Carsten » Di Okt 24, 2006 8:30

Hallo,

Egbert hat geschrieben:Die Familie mit ihrem 5004 m² großen Grundstück ist kein Einzelfall ! Auf dem betreffenden Grundstück ist nicht ein einziger Baum,auch kein
Zierrasen. Trotzdem ist die BG so dreist und veranlagt jeden Grundstückbesitzer zwangsweise, falls das Areal größer als 5.000 m² ist. Dabei ist es völlig egal für die LSV wie und ob das Grundstück bewirtschaftet wird.Wenn der mit seinen 5004 qm nur Zierrasen oder Pflaster hat braucht er nicht in die BG..sonst müsste ja jeder Supermarkt auch rein.


warum teilt ihr das Grundstück nicht einfach auf? Verkauft einfach 5qm an einen Familienangehörigen.
Gruß
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Beitragvon Trakehnerstar » Di Okt 24, 2006 10:19

Bei der Fläche muss es sich natürlich um land- oder forstwirtschaftliche Nutzfläche handeln. Wenns reiner Ziergarten ist braucht niemand in die BG.
Im Gegenteil, unser Nahcbar hat ca. 0,6 ha "Wald, besser Buschland".
Hat bei der BG angegeben das es Brachland ist. Damit war er nicht beitragpflichtig!!!!!!!! Ich garantiere es Dir!!!!!!!

Als sein Junior dann einen kleinen Traktor als Hobbyschlepper wollte, hat er das Brachland als Wald umgemeldet. Musste dann ca. 100 Euro Beitrag im Jahr zahlen. Hat dadurch aber beim Traktor ca. 200 Euro bei Steuern (weils grünes Kennzeichen gab) und Versicherung gespart.
Soweit zur Abzocke der LSVs!!.
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Beitragvon Egbert » Di Okt 24, 2006 11:33

Lieber Trakehnerstar,

wie ich aus Deinem Avatar entnehme scheinst Du aus dem Raum Koblenz zu stammen.

Die LSV,s sind selbstständig regional gegliedert. Bei dem was ich geschildert habe handelt es sich um die LSV Franken und Oberbayern. Jede LSV hat ihre eigenen Beitragssatzung. Diese sind bundesweit sehr unterschiedlich. Auch ein Thema für das Bundesverfassungsgericht.

Es kann nicht sein das ein Beitragszahler z. B. in Bayern schlechter gestellt ist , als jener in Rheinland - Pfalz. Das ist z. Zt. aber der Fall.

Wo bleibt da die Forderung des Grundgesetz, das jeder gleich zu behandeln ist.

Scheinbar ist die LSV Franken und Oberbayern völlig ausser Rand und Band. Beweis : Filmbericht zur LSV in Bayern von BR 3 Fernsehen. Diesen kann ich gern zur Verfügung stellen.
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Beitragvon Trakehnerstar » Di Okt 24, 2006 11:44

Man kann nie ausschliesen das man an einen unfähigen gerät.
Dann bleibt oft nur die gerichtliche Auseinandersetzung!
Bundesweit gilt aber: nur landw.-und forstw. Nutzfläche zählt!!!
Ansonsten wäre der FC Bayern München kein F-Verein sondern ein Bauernhof...die haben nämlich auch mind. 5000 qm Zierrasen im Stadion!

Ich v e r m u t e mal das der 5004qm-Villenbesitzer ganz schlau sein wollte. Laut Kataster hat er 4900qm seines Grundstückes als Wald oder Wiese deklariert. Warum?
Weil sonst ein Villenanwesen in derfGröße ganz schnell 2-3000 Euro Grundsteuer im Jahr kostet.
Da landw. Flächen einen viel geringeren Hebesatz haben, wollte der dadurch mal schnell 2000 Euro im Jahr sparen!!
Nur mal unter uns::.
100 Euro für die BG sind doch eigentlich noch besser als 2000 Euro Grundsteuer an die Gemeinde...oder mache ich da einen Rechenfehler????
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Beitragvon Egbert » Di Okt 24, 2006 11:52

@ Trakehnerstar

100 Euro für die BG sind doch eigentlich noch besser als 2000 Euro Grundsteuer an die Gemeinde...oder mache ich da einen Rechenfehler????


Rechenfehler wohl nicht, aber einen Denkfehler. Es hilft nichts, mein Freund der Grundstücksbesitzer zahlt treu und brav seine Grundsteuer an die Stadt Fürstenfeldbruck. Dazu kommt der BG Beitrag von € 78,- / Jahr.

Ein anderes Bsp. aus Bayern : Eine Erbengemeinschaft besitzt eine Wiese im Außenbereich . Diese wird nicht bewirtschaftet und ist 600 m² groß.

Die Erbengemeinschaft wurde zur BG veranlagt, weil diese die Wiese von Zeit zu Zeit einer jungen Pferdebesitzerin kostenlos zum abweiden zur Verfügung stellen. Reiner Wahnsinn !! aus meiner Sicht !

Weils so wahnsinnig gut ist was die LSV trteibt, noch ein Fall von tausenden :

Eine Familie bei Würzburg besitzt eine Wiese im Außenbereich. In Bayern dürfen keine Zäune von Nichtlandwirten erstellt werden. Diese Wiese ( 6. 000 m ²) wurde ebengfalls nicht genutzt. Also keine LSV, soweit sogut. Bis eines Tages ein unbekannter Schäfer seine Tiere über die Wiese laufen und grasen ließ. Ein schlauer Zeitgenosse meldete diesen Vorfall der LSV. Prompt wurden die Eigentümer von der LSV veranlagt. Weil jetzt ja eine landw. Nutzung vorgelegen hatte. Zwar ohne Kenntnis der Besitzer, aber das Sozialgericht gab der LSV auf Veranlagung zur selben statt.

Noch einer das sich die Nackenhaare aufstellen :

FREIE WAHL DER KRANKENVERSICHERUNG BZW,
ALTERSVERSORGUNG AUCH FÜR DIE BAUERN !
Analog zu den Problemen in der Imkerschaft, die Probleme eines landwirtschaftl. Betriebes.

Da fällt mir besonders der Karl ein, der als einer der wenigen Älteren erkannt hatte,
dass die Landwirtschaftlichen Sozialversicherungen die Bauern in den Ruin treiben.
Selbst mir ging es so, dass ich wegen meiner Äußerungen angegangen wurde.
Seit 1984 gehe ich gegen die Zwangsversicherungen an. Meine Prozesse kann ich schon gar nicht mehr zählen. Alle verloren!

Die Richterschaft wird von der Politik dahin gedrängt Entscheidungen zu treffen, dieses Unrechtssystem am Leben zu erhalten.
Die Bauern Tod zu machen, weil man an die Grundflächen möchte.
Mein letzter Antrag wurde noch vor Weihnachten vom Bundesverfassungsgericht nicht angenommen, aber auf 5 Seiten begründet. Der Präsident Herr Papier des BverfG argumentiert folgendermaßen:
Zitat :

“Eine Eigentumsverletzung kommt nur in Betracht,
wenn die Zahlungsverpflichtungen den Betroffenen in der Weise übermäßig belasten
und seine Vermögensverhältnisse so grundlegend beeinträchtigen, dass sie eine erdrosselnde Wirkung haben. An einer solchen Wirkung fehlt es hier.“

Wer das richtig liest kommt zur Erkenntnis, dass der Imker / Landwirt erst bankrott sein muss, bevor die Politik oder das BverfG etwas unternimmt.

Noch mehr hanebüchene Beispiele ? Würde aber dies Forum sprengen. Also lieber nicht.
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es

Beitragvon FRED222 » Fr Nov 03, 2006 14:09

es ist doch aktuell wieder was zur gesundheitsreform entschieden worden, schon jemand ne ahnung über den einfluss auf lkk und ak
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ich finds einfach viel zuteuer

Beitragvon FRED222 » So Nov 26, 2006 23:04

da ich gesund lebe, eigentlich nur zahnarztkosten habe (die ich dann auch noch größtenteils selbst löhnen muss) und auch nur ein eher kleines einkommen habe und außerdem aus der altervorsorge sowieso nur noch wenig geld sehen werde finde ich rund 500 im monat einfach zuviel!!!
jetzt mal konkrete vorschläge, soweit ich weiß bin ich ab 4 ha landw oder 25 ha forst pflichtversichert oder.
nehmt ihr die beiträge sohin oder was macht ihr???
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