hektik-elektrik hat geschrieben:Sehe ich anders.
Jeder hat als "Ottonormalverbraucher" das allgemeine Betretungsrecht, solange er nicht kaputtmacht....
Vergleich das mal mit einer Baustelle (Neubau Einfamilienhaus).
Da stehen auch immer Schilder "Betreten Verboten Eltern haften für Ihre Kinder".
Wer ist haftbar wenn irgendeiner wegen seiner Neugier in das ungesicherte Treppenloch fällt....
Eigentum verpflichtet...
MfG
Sry bei so einer Aussage kriege ich einen ganz dicken Hals!
Was hast Du auf meinem Grund und Boden zu suchen? Garnichts! Gehe ich durch Deine Wohnung , in Deinen Garten?
Ich weiß das viele so Argumentieren, aber im Garten will mich auch keiner mit meinem Trecker sehen!
Ach stimmt ich habe ein BETRETUNGSRECHT!
Der Unfall ist tragisch, und es ist nicht schön, was da passiert ist!
Aber wenn jemand durch meinen Wald latscht, muss er schon selber die Augen aufmachen, denn er hat dort nichts verloren!
