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Agrarsubventionen

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
Thema gesperrt
406 Beiträge • Seite 9 von 28 • 1 ... 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12 ... 28

Re: Agrarsubventionen

Beitragvon Harald » Di Sep 10, 2013 9:55

Tinyburli hat geschrieben:Meine Rechnung:

Mais:
...
Gewinn 1000,-

Wiese:
...
Gewinn 1100,-


Genau. So sieht's aus :lol:
http://www.disneyana-sammlung.de/moneyt ... 24_341.gif
Fang schon mal an, den Geldspeicher zu bauen :wink:
Ich fordere den sofortigen Rücktritt der Bauernverbandspräsidenten Joachim Ruckwied (DBV) und Walter Heidl (BBV).
Beide sind unfähig, die Bauern ihres Verbandes in der Öffentlichkeit zu vertreten.
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Re: Agrarsubventionen

Beitragvon kaltblutreiter » Di Sep 10, 2013 10:26

Wir anderen sind eben alle zu blöd für sowas... :mrgreen:
A man's home is his castle until the queen arrives.
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Re: Agrarsubventionen

Beitragvon Tinyburli » Do Sep 12, 2013 15:22

Ich hab jetzt erfahren, daß man im 6. Jahr nach der Ansaat wieder umbrechen kann und keinen Dauergrünlandstatus hat. Man könne vielleicht noch im 7. Jahr umbrechen, aber das weis ich nicht definitiv.

Da sich hier ja kein großer Widerspruch regt, gehe ich davon aus, daß ich es so machen kann. Danke für die Unterstützung.

Momentan suche ich nach einem Kleegrassamen, den ich für trockene flachgründige Böden verwenden kann.
Das Amt hat mir BQSM- D1 empfohlen. Ich könne aber auch andere Mischungen verwenden.

Da mein Standort Weidelgrasunsicher ist, suche ich einen mit einem kleinen oder keinen Weidelgrasanteil.

Da die Zahlungsansprüche ja 2015 neu verteilt werden, ist mein früherer Pächter grundsätzlich gewillt mir sie zu verkaufen.
Mit freundlichen Grüssen
Tinyburli
 
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Re: Agrarsubventionen

Beitragvon Frankenbauer » Do Sep 12, 2013 21:13

kaltblutreiter hat geschrieben:Wir anderen sind eben alle zu blöd für sowas... :mrgreen:


Definitiv nein! Wir anderen sind bereit und in der Lage Land ordentlich zu bewirtschaften.
Dass es auch anders geht zeigt dieses Beispiel von Low- input- Cash- Grapping: acker-mit-gras-einsaen-t89559.html
Außerdem sind wir in der Lage Programmbeschreibungen zu lesen und was noch wichtiger ist auch zu verstehen und umzusetzen. Es gibt allerdings auch Programme, bei denen so viel zwischen den Zeilen steht, dass es betriebswirtschaftlich Irrsinn ist, sich daran zu beteiligen. Der Klassiker ist der Fünfjahrespakt mit dem Teufel, der sich "Umwandlung von Acker- in Grünland" nennt und zu dem niemand verbindlich erklären kann, wann das Grünland gerissen werden darf, damit man die Förderung auch behalten darf (alle Auszahlungen geschehen unter Vorbehalt und werden fällig und verzinst, wenn die Programmvorschriften nicht eingehalten werden). Liegt der prämienrelevante Termin nur einen Tag nach der Fünfjahresfrist, die zur Entstehung von Dauergrünland führt ist das Land nur noch etwa ein Viertel wert. Ich, bzw. meine Eltern haben in der Beziehung Lehrgeld bezahlt, passiert mir nie wieder!

Gruß

Werner
frech, frecher, FRÄNKISCH!
Frankenbauer
 
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Re: Agrarsubventionen

Beitragvon Tinyburli » Do Sep 12, 2013 23:55

Dass man im 6. Jahr nach Ansaat wieder umbrechen kann hat mir eine Bäuerin gesagt, die bereits im Programm ist.
Nach Deinem Beitrag Werner hätte man da bereits Dauergrünlandstatus und die Bestimmungen wären unklar.

Hast Du vielleicht einen Link, wo man das nachlesen kann?

Ich habe was gefunden:

Danach hätte man nach 5 Jahren eben keinen Dauergrünlandstatus und kann im 6. Jahr umbrechen.

http://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/a ... 532141.pdf

3.4 Umwandlung von Ackerland in Grünland in sensibl
en Gebieten
Zur Sicherstellung einer agrarökologisch wertvollen
Grünlandvegetation
auf ausreichender Fläche soll diese Maßnahme Anreiz
e bieten, Ackerland
in Grünland umzuwandeln. In sensiblen Gebieten sind ü
berwiegend nähr-
stoffreiche und fruchtbare Ackerflächen anzutreffen
, auf denen der Anbau
anspruchsvoller Hackfrüchte überdurchschnittlich ve
rbreitet ist. Durch
Kapitel 5.3.2.1.4 Bayerisches Kulturlandschaftspro
gramm
(KULAP)
Seite 443
Stand November 2011 - 7. Änderungsantrag
Schaffung von Grünland mit den entsprechenden posit
iven agrarökologi-
schen Wirkungen wird ein besonderer Umweltbeitrag i
nsbesondere auch im
Hinblick auf die Umsetzung der Vorgaben der Wasserr
ahmenrichtlinie ge-
leistet. Dies gilt insbesondere für überschwemmungsg
efährdete Bereiche.
Die Umwandlung von Ackerland in Grünland trägt zur
Erreichung der im
Rahmen des Schwerpunktes 2 formulierten Ziele (Biodi
versität, Wasser-,
Klima- und Bodenschutz, Aufrechterhaltung einer nac
hhaltigen Landbe-
wirtschaftung) des Nationalen Strategieplans bei.
Beschreibung
-
Umwandlung von Ackerland in Grünland in sensiblen G
ebieten.
-
Im Vorjahr des Verpflichtungsjahres kein „Dauergrünl
andstatus“ i. S. d.
Definition gemäß Art. 2 Abs. 2 VO (EG) Nr. 796/2004.
-
Die eingesäten Ackerflächen zählen als Ackernutzung
und erhalten auch
nach Ablauf des fünfjährigen Verpflichtungszeitraums
im Rahmen des
KULAP keinen „Dauergrünlandstatus“ im Sinne der VO (
EG) Nr.
1782/2003 und VO (EG) 796/2004.

-
Generelles Umbruchverbot von Dauergrünlandflächen.
Sensible Gebiete in diesem Sinne sind:
-
Landwirtschaftlich genutzte Flächen, die unmittelba
r an Seen, Flüsse und
Bäche (ständig wasserführend) angrenzen,
-
hochwassergefährdete Zonen und Hochwasserretentions
flächen (Abstim-
mung mit der Wasserwirtschaftsverwaltung),
-
bestehende Wasserschutzgebiete,
-
Feldstücke mit Dolinen,
-
Flächen innerhalb der Gebietskulisse des Donaumoose
ntwicklungskon-
zeptes
(Oberbayern) sowie Flächen in der Gebietskulisse des
Gesamtöko-
logischen Gutachtens Donauried (GÖG),
-
Flächen entlang von besonders schützenswerten (kart
ierten) Biotopen,
Kapitel 5.3.2.1.4 Bayerisches Kulturlandschaftspro
gramm
(KULAP)
Seite 444
Stand November 2011 - 7. Änderungsantrag
-
Flächen in Einzugsgebieten von Grundwasserkörpern, d
ie hinsichtlich
der Zielerreichung im Rahmen der Wasserrahmenrichtl
inie als unwahr-
scheinlich eingestuft sind,
-
sonstige sensible Gebiete in Abstimmung mit der Wasse
rwirtschaftsver-
waltung.
Zuwendungsbetrag 370 €/ha
Für Flächen, die im Sinne des Artikels 54 Abs. 2 und A
rt. 55 Buchst. b) der
Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 stillgelegt sind oder
aus der Produktion
genommen werden, wird keine Beihilfe gewährt.
Anforderungen, die bei der Maßnahme „Umwandlung von
Acker in Grün-
land“ über die obligatorischen Anforderungen hinaus
gehen:
-
Verzicht auf Ackernutzung
Prämienkalkulation
Die Prämienkalkulation der Maßnahme „Umwandlung von
Acker in Grün-
land“ erfolgte anhand eines Vergleichs des Deckungs
beitrags einer Refe-
renzfruchtfolge mit dem Deckungsbeitrag auf Grünlan
d. Dabei kamen die
Kalkulationsparameter „Deckungsbeitrag Fruchtfolge
Ackerland“, „Nähr-
stoffertrag des Grünlandes“, „variable Spezialkosten
der Futterproduktion“
und „Differenzen beim Arbeitszeitbedarf“ zum Ansatz.
Durch die Umwandlung von Ackerland in Grünland ents
teht ein Deckungs-
beitragsverlust in Höhe der Differenz zwischen Acke
r- und Grünlandnut-
zung sowie durch zusätzliche variable Maschinenkoste
n und höhere Ar-
beitskosten. Die unterstellte Referenzfruchtfolge i
st auch bereits bei der
Maßnahme „vielfältige Fruchtfolge“ zugrundegelegt.
Dabei wurde für eine
für die unterschiedlichen bayerischen Standorte rep
räsentative Durch-
schnittsfruchtfolge das Mittel aus hackfruchtbetonte
n und getreidestarken
Kapitel 5.3.2.1.4 Bayerisches Kulturlandschaftspro
gramm
(KULAP)
Seite 445
Stand November 2011 - 7. Änderungsantrag
Fruchtfolgen gebildet. Für die Leistung des Grünland
es ist der Nährstoffer-
trag Heu mit dem Preis von Futtergerste bewertet un
d die variablen Spezial-
kosten und die anteiligen Saatgutkosten sind verrec
hnet. Die Arbeitskosten
beim Grünland sind infolge der mehrmaligen Futterer
nte vergleichsweise
höher. Der Einkommensverlust inkl. zusätzlicher Kos
ten beträgt 372 €/ha;
die Beihilfe wird mit 370 €/ha festgesetzt
Mit freundlichen Grüssen
Tinyburli
 
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Re: Agrarsubventionen

Beitragvon Tinyburli » Sa Sep 21, 2013 9:24

Hier gibts einen Prämienrechner bis 2020.

http://www.lwk-niedersachsen.de/index.c ... 19108.html
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Agrarsubventionen

Beitragvon Tinyburli » Mi Sep 25, 2013 16:43

Michael.stro hat geschrieben:tinyburli tja da wirst du wohl eigentlich Pech haben

den du hast vergessen erstends bis 15 Januar die Kündigungsfrist somit hast du erst ab 15 januar 2014 die kündigung ausgesprochen

und nach 15 jauar 2014 steht dem ex (nochpächter) die fläche noch 2 weitere Jahre zu

das heist du wirst die Fläche erst 15 januar 2016 zurückbekommen :lol:


Ich muss Dir teilweise recht geben Michael.

Der Pächter meiner Äcker hat ein KULAP noch laufen und kann es mir nicht übertragen. Darum machen wir noch einen Kurzzeitpachtvertrag für nächstes Jahr.

Er wird das KULAP Programm wie von mir geplant machen und mir dann übergeben.

Er sagt die 1000,- sind für Ihn ein durchlaufender Posten.

Er muss allerdings das Amt noch fragen ob es so zu machen ist.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Agrarsubventionen

Beitragvon Frankenbauer » Mi Sep 25, 2013 21:31

Er muss sein Kulap erfüllen, so lange kann für die Flächen kein neues Programm abgeschlossen werden. Heuer keine Flächen, u. U. kein Anspruch auf neuverteilte ZAs, nächstes Jahr neue Programme oder auch nicht. Willkommen im unternehmerischen Risiko.

Gruß

Werner
frech, frecher, FRÄNKISCH!
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Re: Agrarsubventionen

Beitragvon Tinyburli » Do Sep 26, 2013 0:09

Nach seinem Reden hat er ein Diversivizierungsprogramm mit 5 verschiedenen Früchten , müsse Leguminosefrüchte anbauen und seine Anderen Äcker reichen dafür nicht aus. Jedenfalls müsse er dann 1500,- zurückzahlen.
Er hat mir bei meinem Stromkabel auch sehr geholfen und da muss ich Ihm jetzt auch entgegenkommen.
Aber mit 300,- wie bis her lass ich mich nicht abspeisen.
Nehmen wir mal an er würde bei konventioneller Wirtschaft mir 600,-x 4,5 = 2700,- bezahlen, dann würden 1800,- zu den 4500,- fehlen.
Mal schaun was wir machen.

Nach diesen Bestimmungen kann man in eine höhere Extensivierung wechseln:

b) Betriebsübergang/Flächenabgang
Gehen während des Verpflichtungszeitraums der ganze Be
-
trieb oder einzelne Flächen,
für den bzw. für die eine Zuwen
-
dung gewährt wird,
auf andere Personen über oder an den
Verpächter zurück
und wird der Abgang dem AELF rechtzeitig
(spätestens mit der Abgabe des Mehrfachantrags im jeweiligen
Verpflichtungsjahr) mitgeteilt, muss der Zuwendungsempfänger
in der Regel nur die für diese Flächen erhaltene Zuwendung
vollständig (zuzüglich Zinsen)
zurückerstatten
. Dies gilt auch
bei Umwidmung einer (Teil-) Fläche in eine Nicht-LF (nicht land
-
wirtschaftlich nutzbare Flächen, z.
B. durch Bebauung). Eine
Rückerstattung der Zuwendung ist
nicht erforderlich:

•
in Fällen höherer Gewalt,
•
bei Beantragung der entsprechenden Maßnahmen und bei
Übernahme aller eingegangenen Verpflichtungen durch den
Übernehmer der Flächen oder durch die Aufnahme der Flä
-
chen in eine höhere Extensivierungsstufe
. Die Übernahme
der Verpflichtung muss während des AUM-Antragszeitraums
beantragt werden. Eine Ausnahme ist bei der gesamtbetrieb
-
lichen Maßnahme 1.1 „Ökolandbau“ möglich, wenn der Über
-
nehmer die Maßnahme bereits in den Vorjahren beantragt
hat.
•
wenn der Zuwendungsempfänger seine Verpflichtungen be
-
reits drei Jahre erfüllt hat, er seine landwirtschaftliche Tätig
-
keit aufgibt und sich die Übernahme seiner Verpflichtungen
durch einen Nachfolger als nicht durchführbar erweist,
•
bei Stilllegung durch Aufforstung gemäß VO (EG)
Nr.
1698/2005.
Mit freundlichen Grüssen
Tinyburli
 
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Re: Agrarsubventionen

Beitragvon Tinyburli » So Sep 29, 2013 18:36

Frankenbauer hat geschrieben:Er muss sein Kulap erfüllen, so lange kann für die Flächen kein neues Programm abgeschlossen werden. Heuer keine Flächen, u. U. kein Anspruch auf neuverteilte ZAs, nächstes Jahr neue Programme oder auch nicht. Willkommen im unternehmerischen Risiko.
Gruß
Werner


3. Allgemeine Hinweise
•
Ein
Rechtsanspruch
auf Förderung wird durch diese Antrag
-
stellung nicht begründet.
•
Die Bewilligung der beantragten Maßnahmen erfolgt
vorbe
-
haltlich
der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel
durch die Europäische Gemeinschaft, den Bund und den
Freistaat Bayern. Deshalb kann
nicht garantiert
werden,
dass die
Prämienhöhe
bei den einzelnen Maßnahmen wäh
-
rend des fünfjährigen Verpflichtungszeitraums unverändert
bleibt. Werden die Mittel nicht oder nicht im vorgesehenen
Umfang zur Verfügung gestellt, kann unter Umständen nur
eine
verringerte
oder
keine
Förderung gewährt werden. Eine
vorzeitige Beendigung
der eingegangenen Verpflichtungen
aufgrund einer verringerten Prämienhöhe ist nicht möglich.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Agrarsubventionen

Beitragvon Frankenbauer » So Sep 29, 2013 21:10

Willst Du nicht, oder kannst Du nicht?
DU kannst heuer nichts beantragen, Dein Pächter auch nicht, so lange er noch an die vielfältige Fruchtfolge gebunden ist.

Gruß

Werner
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Re: Agrarsubventionen

Beitragvon Fassi » So Sep 29, 2013 22:12

Nu laß ihn doch, Internet und Amt haben ihn doch gut beraten. BTW prüf doch mal ne Biozertifizierung, da gibts nochmal zusätzliche Fördermittel und -programme.

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Agrarsubventionen

Beitragvon Frankenbauer » Mo Sep 30, 2013 20:59

Fassi hat geschrieben:Nu laß ihn doch, Internet und Amt haben ihn doch gut beraten. BTW prüf doch mal ne Biozertifizierung, da gibts nochmal zusätzliche Fördermittel und -programme.

Gruß


Das Dumme ist, dass er seine selbstgestrickten Wahrheiten in anderen Threads weiterverbreitet und sinnvolle Antworten so in ein schiefes Licht rückt.

Gruß

Werner
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Re: Agrarsubventionen

Beitragvon Tinyburli » Di Okt 01, 2013 1:29

Fassi hat geschrieben:Nu laß ihn doch, Internet und Amt haben ihn doch gut beraten. BTW prüf doch mal ne Biozertifizierung, da gibts nochmal zusätzliche Fördermittel und -programme.

Gruß


Wie Werner schreibt, kann man alle Vorschläge nicht ungeprüft durchführen und muss verschiedene Meinungen berücksichtigen, besonders wenn man sich nicht richtig auskennt.

Hier die Antwort meiner Anfrage beim Amt:

zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen folgendes mit:

Bei der Maßnahme A30 bzw. A31 kommt nur die Umstellung auf Ökologischen Landbau (Maßnahme A11) als Höherextensivierung in Frage.
Alle anderen Maßnahmen führen zu einer Rückforderung.

So ist es auch bei Herrn......


Er hat die Fläche von mir 4 Jahre gepachtet und hat 5 Jahre KULAP abgeschlossen.

Ich denke, da er mir ja so einwandfrei gebaggert hat, werden wir uns die Kosten teilen der Rückforderung. Das wird die optimale Lösung sein.

Da Ihr mich hier so sehr unterstützt habt mit Euren Ratschlägen und Informationen geb ich Euch hier ein paar Tipps wo Ihr sparen könnt:

Stromsparen:

Einsparen durch Einbau von LED- Beleuchtung - günstig bei Ebay von chinesischen Verkäufern.

Ersetzen des PC durch einen stromsparenden Laptop. Mein bisheriger PC brauchte 80 W. Mein jetziger Laptop (ThinkPad X61s ) braucht nur 30 W.

Daran hab ich einen TFT- 19 Zoll- Monitor hängen, der auch nur 30 W braucht. Nach 5 Minuten nichtstun lass ich ihn abschalten. - Kein Bildschirmschoner!

Die Eumex- ISDN- Tefonanlage wurde abgebaut. Das macht die Fritzbox. Einsparung ca. 30 W bei Dauerbetrieb.

Telefonkosten sparen:

Wenn man DSL hat, kann man die Internettelefonie nutzen.

Ich hab mir einen DSL- Anschluss mit nur einfachem Telefonanschluss - ohne Telefonflat zugelegt.

Wir nutzen die Internettelefonie. Die ankommende Nummer bekommt man von Sipgate kostenlos.

Zum wegtelefonieren benutzen wir Freevoipdeal.com .

Da zahlt man 12 Euro (bei Hanstel genügen 10 Dollar) ein. Dann hat man ein Guthaben von 7 oder 10 Euro.

Ausserdem bekommt mann 120 Free- Tage. In dieser Zeit hat man pro Woche 5 Stunden ohne Kosten ins deutsche Festnetz und viele andere Festnetze.

Zu deutschen Mobilnummern kostet die Minute nur ca. 0,7 Cent. (hat sich erhöht, jetzt ca. 1,5 Cent)

http://www.ip-phone-forum.de/showthread ... ost1876693

http://www.ip-phone-forum.de/showthread.php?t=255537

Lässt sich in der Fritzbox ganz einfach einstellen.

Man kann hinter die Hauptfritzbox (7312) z.B. noch einen Repeater (7141) schalten. Dort kann man dann ebenfalls ein Telefon installieren. So kann man die Altenteiler auch mit Telefon versorgen. (Auch wenn dort kein Kabel hin geht).

Meinen Vater, der im Altenheim wohnt und meine Schwiegermutter, die auch ziemlich schwer hört habe ich mit Simkartentelefonen versorgt. Da wir den selben Simkartenprovider (Simply) benutzen, ist die Verbindung untereinander kostenlos. Diese Geräte sind relativ sehr laut und die Verständigung klappt sehr gut.

http://www.ebay.de/itm/Wireless-GSM-Tis ... 461202204b
Zuletzt geändert von Tinyburli am Do Jan 15, 2015 4:04, insgesamt 1-mal geändert.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Agrarsubventionen

Beitragvon Tinyburli » Do Okt 24, 2013 3:00

Ich hab da noch einen Tip:
Wenn Ihr noch einen älteren Öl - Heizkessel in Betrie habt, wechselt ihn gegen einen sparsamen Brennwert- Kessel aus.
Die älteren konventionellen Kessel arbeiten mit einem Nutzungs- Wirkungs -grad von um 90 %. Die Brennwertkessel schaffen bis 104 % ( bei Gas noch höher).
Man könne bis 30 % Öl einsparen habe ich gelesen.
Passende Kessel gibt es bei Ebay um 2500,-
http://www.ebay.de/itm/151093469761?ssP ... 1438.l2649

Der Schornstein muss hierbei mit einem 80 er Plastikrohr versehen werden.
Kostet auch nur um 300,-
http://www.1a-haustechnik.com/epages/63 ... ViewAction

Wenn man sich eine Hebebühne für 100,- einen halben Tag leiht, kann man das Rohr vielleicht selbst einbauen.

Natürlich kommt dann der Einbau des Kessels durch den Heizungs- Einbau- Meister noch dazu.

Ausserdem kann man einen KFW- Zuschuss von 10 % beantragen.

Aber um auf mein eigentliches Thema zurückzukommen:

Da mein Wiesenpächter nicht genügend Zahlungsansprüche hat, kann er mich nicht voll damit bedienen.
Ich werde also noch ca. 5 ZA kaufen müssen.
Mir hat ein Verkäufer gesagt sie würden momentan um 180,- gehandelt.
Der Bauernverband sagte, die Preise seien momentan noch nicht klar.
Wie komme ich nun an die ZA? Oder hat wer vielleicht zufällig ein paar zu verkaufen?
Mit freundlichen Grüssen
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