Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Do Okt 16, 2025 14:08

Agrarsubventionen

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
Thema gesperrt
406 Beiträge • Seite 22 von 28 • 1 ... 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25 ... 28

Re: Agrarsubventionen

Beitragvon Südbaden Bauer » Di Mai 19, 2015 19:29

Jungs, dass haben wir doch immer wieder für lau hier. Lest euch mal seine Posts durch, ihr lacht euch schlapp.
Die Menschheit will zurück zum Ursprung, aber nicht zu Fuß.
Südbaden Bauer
 
Beiträge: 2259
Registriert: So Jan 18, 2015 19:58
Wohnort: Südbaden
Nach oben

Re: Agrarsubventionen

Beitragvon Tinyburli » Di Mai 19, 2015 20:38

julius hat geschrieben:
ich sprech da aus Erfahrung. Ich kann nur sagen, das letzte in das ich heute investieren würde, wären Wohnungen zum vermieten.
Ein gutgemeinter Ratschlag.

Es sei den du stehst auf Stress und Ärger zum Lebensabend hin, dann ist das wirklich eine gute Idee.


Julius, hast schon recht, aber es ist auch ein gutes Gefühl regelmäßig zum 3.1. die Miete aufs Konto zu bekommen.

Ich würde ja Ferienwohnung machen und da sind die Verhältnisse anders als bei einer gewöhnlichen Mietswohnung.

Ein ehemaliger Pächter von mir hat sich jetzt darauf spezialisiert Wohnhäuser zu kaufen und dann an Asylbewerber zu vermieten.

Das will ich aber nicht.

Ein anderer Bekannter beherbergt in seiner FeWo ständig polnische Arbeiter und rechnet das über deren Firma ab.

So etwas gefiele mir eher.
Mit freundlichen Grüssen
Tinyburli
 
Beiträge: 3661
Registriert: So Feb 24, 2013 16:14
Nach oben

Re: Agrarsubventionen

Beitragvon Welfenprinz » Di Mai 19, 2015 21:10

ja, ein unendlich geiles Gefühl noch am 31. auf die miete vom vorletzten Monat noch zu warten........
Da bin ich voll bei Julius. Aber da muss halt jeder selber aus Schaden klug wrden. :)

Die Variante mit den Asylbewerbern ist definitv die beste. 100 % Zahlungsbonität, gefolgt von Hartz-IV-Empfängern vorausgesetzt die Miete wird direkt vom Amt an den Vermieter bezahlt(das Stresspotential liegt allerdings in den nebenkostenabrechnungen etc).

Das mit den Subunternehmern und Arbeitkräfteverleihern ist riskant.
Die Firmen(konstruktionen) sind schneller und öfter mal Pleite als du "miete" sagen kannst.
und der Cousin, der die selbe Firma dann weiterführt , dreht dir im Vorbeifahren aus dem Benz ne lange Nase, :D
Norden, Süden, Westen, Osten, schöne Welt, doch voller Pfosten.
Pfosten, die die Zäune halten, Zäune, die die Menschen spalten.
Hoffnung bleibt, dass diese Pfosten eines Tages mal verrosten.
http://pulseofeurope.eu
Benutzeravatar
Welfenprinz
 
Beiträge: 5854
Registriert: So Mär 27, 2011 10:22
Nach oben

Re: Agrarsubventionen

Beitragvon Frankenbauer » Di Mai 19, 2015 21:43

Es hat doch jede das Recht seine eigenen Fehler zu machen.
was mich aber umtreibt ist die Frage: "Was ist an der Umwandlung eines Stalle zu Wohnungen landwirtschaftlich?" Für mich sieht das eher nach einer Übertragung von Betriebsvermögen in Privateigentum aus und ich befürchte (oder hoffe) so oder so ähnlich sieht es auch das Finanzamt.

Gruß

Werner
frech, frecher, FRÄNKISCH!
Frankenbauer
 
Beiträge: 3220
Registriert: Mo Feb 12, 2007 23:16
Wohnort: Unterfranken
Nach oben

Re: Agrarsubventionen

Beitragvon Tinyburli » Mi Mai 20, 2015 7:52

Betriebsvermögen

Als Betriebsvermögen gelten alle Wirtschaftsgüter, die nach ihrer Art und nach ihrer Funktion in einem betrieblichen Zusammenhang stehen. Aus steuerlicher Sicht ist zwischen dem notwendigem und dem gewillkürten Betriebsvermögen zu unterscheiden.

Notwendiges Betriebsvermögen:

Hierzu gehören alle Wirtschaftsgüter, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke genutzt werden und deren betrieblicher Nutzungsanteil über 50 Prozent beträgt. Diese Wirtschaftsgüter sind auch dann Betriebsvermögen, wenn sie aufgrund eines Versäumnisses nicht in der Buchführung ausgewiesen worden sind. Bei einer nachträglichen Aufnahme dieser Wirtschaftsgüter kommt es zu einer berichtigenden Einbuchung. Bei späterer Einbuchung ist das Wirtschaftsgut mit dem Wert zu aktivieren, der zu Buche stehen würde, wenn das Wirtschaftsgut von Anfang an richtig bilanziert worden wäre.

Gewillkürtes Betriebsvermögen:

Hierzu gehören Wirtschaftsgüter die in einem gewissen objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb stehen. Sie müssen geeignet sein den Betrieb zu fördern. Beträgt der betriebliche Nutzungsanteil 10 bis 50 Prozent so können diese Wirtschaftsgüter bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich vollumfänglich als gewillkürte Wirtschaftsgüter angesetzt werden. Besonderheiten sind bei Grundstücken zu beachten, die je nach dem unterschiedlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang einzelner Gebäudeteile, verschiedene Wirtschaftsgüter repräsentieren können. Die Eigenschaft als Betriebsvermögen ist in diesen Fällen für jedes Gebäudeteil gesondert zu prüfen.

Aufgrund geänderter BFH-Rechtsprechung (02.10.2003, IV R 13/03) kann nun auch bei Gewinnermittlung nach Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) gewillkürtes Betriebsvermögen gebildet werden. Allerdings wird die Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen dann ausgeschlossen, wenn das Wirtschaftsgut nur im geringfügigen Umfang betrieblich genutzt wird. Eine geringfügige Nutzung ist bei einem betrieblichen Anteil von weniger als 10 Prozent der gesamten Nutzung gegeben. (Hierzu auch BMF-Schreiben vom 17.11.2004.)

Vom Betriebsvermögen ist das Privatvermögen abzugrenzen. Beträgt der private Nutzungsanteil mehr als 90 Prozent, liegt notwendiges Privatvermögen vor.

Besonders bei abschreibungspflichtigen Wirtschaftsgütern sollte in jedem Fall eine Aktivierung nach Anschaffung erfolgen. Wird das Wirtschaftsgut erst in späteren Jahren aktiviert, geht die Abschreibungen verloren, da ein Ansatz mit dem dann theoretisch zu Buche stehenden Wert erfolgen muss und die Abschreibung der vergangenen Jahre nicht im Jahr der Aktivierung nachgeholt werden kann.


http://www.steuertipps.de/lexikon/b/betriebsvermoegen

Da ja die Einnahmen umsatzsteuerlich behandelt werde, sehe ich keinen Zusammenhang mit Privatvermögen.
Genau weis ich es allerdings nicht.
Mit freundlichen Grüssen
Tinyburli
 
Beiträge: 3661
Registriert: So Feb 24, 2013 16:14
Nach oben

Re: Agrarsubventionen

Beitragvon julius » Mi Mai 20, 2015 9:19

Frankenbauer hat geschrieben:Es hat doch jede das Recht seine eigenen Fehler zu machen.
was mich aber umtreibt ist die Frage: "Was ist an der Umwandlung eines Stalle zu Wohnungen landwirtschaftlich?" Für mich sieht das eher nach einer Übertragung von Betriebsvermögen in Privateigentum aus und ich befürchte (oder hoffe) so oder so ähnlich sieht es auch das Finanzamt.

Gruß

Werner


So seh ich das auch.
julius
 
Nach oben

Re: Agrarsubventionen

Beitragvon julius » Mi Mai 20, 2015 9:42

Tinyburli hat geschrieben:
julius hat geschrieben:
ich sprech da aus Erfahrung. Ich kann nur sagen, das letzte in das ich heute investieren würde, wären Wohnungen zum vermieten.
Ein gutgemeinter Ratschlag.

Es sei den du stehst auf Stress und Ärger zum Lebensabend hin, dann ist das wirklich eine gute Idee.


Julius, hast schon recht, aber es ist auch ein gutes Gefühl regelmäßig zum 3.1. die Miete aufs Konto zu bekommen.

Ich würde ja Ferienwohnung machen und da sind die Verhältnisse anders als bei einer gewöhnlichen Mietswohnung.

Ein ehemaliger Pächter von mir hat sich jetzt darauf spezialisiert Wohnhäuser zu kaufen und dann an Asylbewerber zu vermieten.

Das will ich aber nicht.

Ein anderer Bekannter beherbergt in seiner FeWo ständig polnische Arbeiter und rechnet das über deren Firma ab.

So etwas gefiele mir eher.



ich weiss ja nicht wie alt du bist. Als junger Spunt kann sich das schon rechnen. Aber im gehobenen Alter wirs schon schwerer : Erst die Investitionen stemmen + vermutlich eine saftige Steuerzahlung wegen Privatentnahme des Gebäudes.
Die Steuerzahlung wegen der Privatentnahme sind nicht als Kosten abzugsfähig und müßen Privat bezahlt werden.

Und nicht vergessen das nachher die Steuerlast ansteigt. Zahlst du jetzt z.b. 20 % Grenzsteuersatz auf das gesamte Einkommen sinds nachher eventuell 30 oder 40 % Steuersatz.
Und ganz ohne Steuerberater gehts dann auch nicht mehr.

Ein Landwirt hat mir erst neulich erzählt das er wegen seiner installierten PV Anlage nun seit Jahren in den Steuersatz von 42 % fällt. Dazu Soli, Kirchensteuer = insgesamt rund 48 % Abgaben ans Finanzamt.

Somit kassiert der Fiskus die Hälfte dieser neuen Einahmequelle.
Zuletzt geändert von julius am Mi Mai 20, 2015 9:46, insgesamt 1-mal geändert.
julius
 
Nach oben

Re: Agrarsubventionen

Beitragvon CarpeDiem » Mi Mai 20, 2015 9:44

Warum wird denn hier gleich der fiskalische Teufel an die Wand gemalt?? Grundsätzlich besteht doch auch in Lw die Möglichkeit, eine Gewinnermittlung nach §§ 4.1 oder 5 zugrunde gelegt, die Möglichkeit gewillkürtes Betriebsvermögen zu bilden. Die geht ja nicht nur wenn bisherige Betriebsgebäude zu Wohneigentum umgewidmet werden, sondern auch wenn von der Betriebsstätte entfernt liegende Grundstücke zu Bauland werden und man darauf ein Wohnhaus errichtet. In diesem Fall ist es momentan ja noch zulässig dem Fiskus voll eine Nase zu drehen und bei nicht vollständig deckungsgleichen Eigentumsverhältnissen ein Erbbaurecht zu begründen, das Wohnhaus selbst aber im Privatvermögen zu errichten. Ich habe bei solchen Konstruktionen weniger Bedenken bezüglich dem FA, sondern mehr der korrekten vertraglichen und auch tatsächlichen Durchführung der Gestaltung.
CarpeDiem
 
Beiträge: 5313
Registriert: Mi Nov 21, 2007 13:57
Nach oben

Re: Agrarsubventionen

Beitragvon automatix » Mi Mai 20, 2015 17:30

Tinyburli hat geschrieben:
wolfi wuppermann hat geschrieben:Tiny

Aber das mindeste, was ich machen würde, wäre ein Gespräch mit einem fähigen Steuerberater.


Natürlich hast Du recht, Wolfi.

Allerdings, wenn ich die Intension eines anderen Foristen richtig verstanden habe, wird die MWST der Investitionen erstattet, wenn man gleichzeitig die MWSt. der Einnahmen daraus abführt. Der Gewinn wird aus Einnahmen minus Ausgaben berechnet und dann versteuert.
Dies ist überall gleich, egal wie das Gewerbe heist. Voraussetzung ist die Option der Regelbesteuerung.

Aufpassen muss man, daß das das Finanzamt nicht als Hobby einstuft. Dies ist der Fall bei Verlusten aus der Konstruktion. Da ich aber aus der Landwirtschaft genügend Gewinn habe und der Umbau meines Stalles ja landwirtschaftlich ist, werde ich voraussichtlich in der Gewinnzone sein.

Es ist auch richtig, daß das Finazamt die Steuer rückwirkend berichtigen kann, wenn was nicht stimmt. Da ist man mit einem Steuerberater auf der sicheren Seite.


solche Halbinfos werden dich noch Haus und Hof kosten.
Badaboom
automatix
Inaktiv
 
Beiträge: 7421
Registriert: Di Aug 15, 2006 6:17
Wohnort: Oberbayern
Nach oben

Re: Agrarsubventionen

Beitragvon Tinyburli » Mi Mai 20, 2015 18:50

Was stimmt denn bei meiner Denkweise nicht?
Mit freundlichen Grüssen
Tinyburli
 
Beiträge: 3661
Registriert: So Feb 24, 2013 16:14
Nach oben

Re: Agrarsubventionen

Beitragvon CarpeDiem » Mi Mai 20, 2015 20:17

Tinyburli hat geschrieben:Was stimmt denn bei meiner Denkweise nicht?

Gar nix ist an deiner Denkweise falsch, deshalb lass dich da nicht verrückt machen. Ganz entscheidend ist wie du das Ganze durchziehst. Da müssen Abmachungen auf den Tisch die einem Fremdvergleich standhalten, das ist alles.
Hier wird immer sofort der Ruf nach dem Steuerberater laut. Dabei ist es in der Praxis so, dass die allerwenigsten von der landw. Praxis Ahnung haben. Warum ist auch klar, auf diesem Sektor gibt es nix zu verdienen. Deshalb wird der Berater immer auf der sicheren Seite bleiben wollen und nichts anrühren, war irgendwie Ärger geben könnte. Warum das so ist, wäre ein eigener Thread wert, gehört aber nicht in ein Forum. Wenn du dich wirklich in die Materie einlesen willst, dann empfehle ich dir den Kommentar von Felsmann, eine Loseblattsammlung, Ergänzungen brauchst du nicht, ist aber keinesfalls billig.
CarpeDiem
 
Beiträge: 5313
Registriert: Mi Nov 21, 2007 13:57
Nach oben

Re: Agrarsubventionen

Beitragvon Tinyburli » Do Mai 21, 2015 5:45

Ja, Carpe, ich meine, die kochen auch nur mit Wasser.
Es gibt die Steuergesetze und die sind anzuwenden.
Im PV- Forum gibt es User, die sich sehr gut auskennen. Die haben mir schon mehrfach geholfen.
Steuerberater haben den Vorteil, daß sie versichert sind. Wenn die Mist bauen würde wohl die Versicherung einspringen.
Bei unserer Nahwärme wurde eine GBR gegründet. Da ist zwar eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, das einzelne Mitglied haftet aber unbegrenzt vom Gesetz her. Da ist mir auch nicht ganz wohl dabei.
Mit freundlichen Grüssen
Tinyburli
 
Beiträge: 3661
Registriert: So Feb 24, 2013 16:14
Nach oben

Re: Agrarsubventionen

Beitragvon Estomil » Do Mai 21, 2015 8:58

Du solltest dir ja auch nicht irgendeinen Steuerberater suchen, sondern einen auf Landwirtschaft speziealisierten!
Die fallstricke sind einfach gigantisch groß bei solchen geschichten. Mitunter sind sogar hohe Förderungen bzw investitionszuschüsse zu bekommen. Wer da nicht richtig plant verliert dann schonmal 25% alleine dadurch. Von der Aufdeckung stiller reserven garnicht zu reden.
Im Nachhinein ist es immer sehr sehr schwer große fehler zu "heilen". Unser "Anbau" wurde zb 2006 mit 50% aus verschiedenen Töpfen gefördert. Nach 5 Jahren konnte man dann bereits damit machen was man wolle.
Wer meint nen paar 100€ am Steuerberater zu sparen kann genauso gut am Saatgut sparen und hoffen das irgendwas gescheites bei der Ernte aufm Acker steht. ;)
Estomil
 
Beiträge: 4034
Registriert: So Dez 19, 2010 16:06
Nach oben

Re: Agrarsubventionen

Beitragvon julius » Do Mai 21, 2015 10:32

Estomil hat geschrieben:Du solltest dir ja auch nicht irgendeinen Steuerberater suchen, sondern einen auf Landwirtschaft speziealisierten!
Die fallstricke sind einfach gigantisch groß bei solchen geschichten. Mitunter sind sogar hohe Förderungen bzw investitionszuschüsse zu bekommen. Wer da nicht richtig plant verliert dann schonmal 25% alleine dadurch. Von der Aufdeckung stiller reserven garnicht zu reden.
Im Nachhinein ist es immer sehr sehr schwer große fehler zu "heilen". Unser "Anbau" wurde zb 2006 mit 50% aus verschiedenen Töpfen gefördert. Nach 5 Jahren konnte man dann bereits damit machen was man wolle.
Wer meint nen paar 100€ am Steuerberater zu sparen kann genauso gut am Saatgut sparen und hoffen das irgendwas gescheites bei der Ernte aufm Acker steht. ;)


Das seh ich auch so. Ich bezahl für meinen Steuerberater schon um einiges mehr als mein Bekannter ( ebenfalls Landwirt ). Allerdings ist meiner auf Landwirtschaft spezialisiert und der hat mir schon so manchen Hinweis gegeben wo ich richtig Geld gespart habe, weil man diese ganzen Steuerparagraphen, Schlupflöcher und Klauseln selber nicht kennt.
Noch dazu ändern sich diese Steuergesetze alle Nase lang.
Ich hab wirklich keine Lust neben dem bereits anfallenden lästigen Papierkram zusätzlich noch Steuergesetze und § zu durchforsten.
Und wenn man mal beim Finanzamt bei kniffligen Unklarheiten nachfragt heisst es meistens : Fragen sie ihren Steuerberater.
Die geben meist keine verbindliche Auskunft da sie die genauen Begebenheiten und Feinheiten der Umstände einfach nicht kennen.

Noch dazu wird einem, sollte es sich um eine höhere Summe handeln, relativ schnell Steuerhinterziehung vorgeworfen, auch wenn das unbewußt geschehen ist. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Dann kann man den Steuerprüfer in Zukunft, in regelmäsigen Abständen fest einplanen.
julius
 
Nach oben

Re: Agrarsubventionen

Beitragvon Welfenprinz » Do Mai 21, 2015 12:18

Der umstand, dass es wirklich Steuerberater braucht, die sich in der landwirtschaftlichen Materie auskennen, wird zum Problem werden. Mit dem Strukturwandel in der Landwirtschaft und den Generationswechseln der kleineren Büros hat deren zahl rapide abgenommen.
Manche anderen StBerater sind ja immerhin so ehrlich zuzugeben, dass sie einen landwirtschaftlichen mandanten von vornherein nicht annehmen......... aber da kann man sich nicht immer drauf verlassen.

ich hab selbst in einer Sache einen Effekt von 40.000 DM gehabt , durch einen Spezialspezialunterunterparagraphen, der nur in ganz bestimmten Fällen der landwirtschaftlichen Betriebsübergabe gilt.........
Also bei der - vermuteten- Summe um die es bei einem umbau eines Stalles in mehrere Wohneinheiten geht, halte ich ehrlich gesagt, die Inanspruchnahme eines landw. Steuerberaters für - man verzeihe mir :mrgreen: - alternativlos.
Norden, Süden, Westen, Osten, schöne Welt, doch voller Pfosten.
Pfosten, die die Zäune halten, Zäune, die die Menschen spalten.
Hoffnung bleibt, dass diese Pfosten eines Tages mal verrosten.
http://pulseofeurope.eu
Benutzeravatar
Welfenprinz
 
Beiträge: 5854
Registriert: So Mär 27, 2011 10:22
Nach oben

VorherigeNächste

Thema gesperrt
406 Beiträge • Seite 22 von 28 • 1 ... 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25 ... 28

Zurück zu Agrarpolitik

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], Geisi, Google [Bot], Google Adsense [Bot], Schwabenjung26, TommyA8

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki