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julius hat geschrieben:
ich sprech da aus Erfahrung. Ich kann nur sagen, das letzte in das ich heute investieren würde, wären Wohnungen zum vermieten.
Ein gutgemeinter Ratschlag.
Es sei den du stehst auf Stress und Ärger zum Lebensabend hin, dann ist das wirklich eine gute Idee.
Betriebsvermögen
Als Betriebsvermögen gelten alle Wirtschaftsgüter, die nach ihrer Art und nach ihrer Funktion in einem betrieblichen Zusammenhang stehen. Aus steuerlicher Sicht ist zwischen dem notwendigem und dem gewillkürten Betriebsvermögen zu unterscheiden.
Notwendiges Betriebsvermögen:
Hierzu gehören alle Wirtschaftsgüter, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke genutzt werden und deren betrieblicher Nutzungsanteil über 50 Prozent beträgt. Diese Wirtschaftsgüter sind auch dann Betriebsvermögen, wenn sie aufgrund eines Versäumnisses nicht in der Buchführung ausgewiesen worden sind. Bei einer nachträglichen Aufnahme dieser Wirtschaftsgüter kommt es zu einer berichtigenden Einbuchung. Bei späterer Einbuchung ist das Wirtschaftsgut mit dem Wert zu aktivieren, der zu Buche stehen würde, wenn das Wirtschaftsgut von Anfang an richtig bilanziert worden wäre.
Gewillkürtes Betriebsvermögen:
Hierzu gehören Wirtschaftsgüter die in einem gewissen objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb stehen. Sie müssen geeignet sein den Betrieb zu fördern. Beträgt der betriebliche Nutzungsanteil 10 bis 50 Prozent so können diese Wirtschaftsgüter bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich vollumfänglich als gewillkürte Wirtschaftsgüter angesetzt werden. Besonderheiten sind bei Grundstücken zu beachten, die je nach dem unterschiedlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang einzelner Gebäudeteile, verschiedene Wirtschaftsgüter repräsentieren können. Die Eigenschaft als Betriebsvermögen ist in diesen Fällen für jedes Gebäudeteil gesondert zu prüfen.
Aufgrund geänderter BFH-Rechtsprechung (02.10.2003, IV R 13/03) kann nun auch bei Gewinnermittlung nach Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) gewillkürtes Betriebsvermögen gebildet werden. Allerdings wird die Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen dann ausgeschlossen, wenn das Wirtschaftsgut nur im geringfügigen Umfang betrieblich genutzt wird. Eine geringfügige Nutzung ist bei einem betrieblichen Anteil von weniger als 10 Prozent der gesamten Nutzung gegeben. (Hierzu auch BMF-Schreiben vom 17.11.2004.)
Vom Betriebsvermögen ist das Privatvermögen abzugrenzen. Beträgt der private Nutzungsanteil mehr als 90 Prozent, liegt notwendiges Privatvermögen vor.
Besonders bei abschreibungspflichtigen Wirtschaftsgütern sollte in jedem Fall eine Aktivierung nach Anschaffung erfolgen. Wird das Wirtschaftsgut erst in späteren Jahren aktiviert, geht die Abschreibungen verloren, da ein Ansatz mit dem dann theoretisch zu Buche stehenden Wert erfolgen muss und die Abschreibung der vergangenen Jahre nicht im Jahr der Aktivierung nachgeholt werden kann.
Frankenbauer hat geschrieben:Es hat doch jede das Recht seine eigenen Fehler zu machen.
was mich aber umtreibt ist die Frage: "Was ist an der Umwandlung eines Stalle zu Wohnungen landwirtschaftlich?" Für mich sieht das eher nach einer Übertragung von Betriebsvermögen in Privateigentum aus und ich befürchte (oder hoffe) so oder so ähnlich sieht es auch das Finanzamt.
Gruß
Werner
Tinyburli hat geschrieben:julius hat geschrieben:
ich sprech da aus Erfahrung. Ich kann nur sagen, das letzte in das ich heute investieren würde, wären Wohnungen zum vermieten.
Ein gutgemeinter Ratschlag.
Es sei den du stehst auf Stress und Ärger zum Lebensabend hin, dann ist das wirklich eine gute Idee.
Julius, hast schon recht, aber es ist auch ein gutes Gefühl regelmäßig zum 3.1. die Miete aufs Konto zu bekommen.
Ich würde ja Ferienwohnung machen und da sind die Verhältnisse anders als bei einer gewöhnlichen Mietswohnung.
Ein ehemaliger Pächter von mir hat sich jetzt darauf spezialisiert Wohnhäuser zu kaufen und dann an Asylbewerber zu vermieten.
Das will ich aber nicht.
Ein anderer Bekannter beherbergt in seiner FeWo ständig polnische Arbeiter und rechnet das über deren Firma ab.
So etwas gefiele mir eher.
Tinyburli hat geschrieben:wolfi wuppermann hat geschrieben:Tiny
Aber das mindeste, was ich machen würde, wäre ein Gespräch mit einem fähigen Steuerberater.
Natürlich hast Du recht, Wolfi.
Allerdings, wenn ich die Intension eines anderen Foristen richtig verstanden habe, wird die MWST der Investitionen erstattet, wenn man gleichzeitig die MWSt. der Einnahmen daraus abführt. Der Gewinn wird aus Einnahmen minus Ausgaben berechnet und dann versteuert.
Dies ist überall gleich, egal wie das Gewerbe heist. Voraussetzung ist die Option der Regelbesteuerung.
Aufpassen muss man, daß das das Finanzamt nicht als Hobby einstuft. Dies ist der Fall bei Verlusten aus der Konstruktion. Da ich aber aus der Landwirtschaft genügend Gewinn habe und der Umbau meines Stalles ja landwirtschaftlich ist, werde ich voraussichtlich in der Gewinnzone sein.
Es ist auch richtig, daß das Finazamt die Steuer rückwirkend berichtigen kann, wenn was nicht stimmt. Da ist man mit einem Steuerberater auf der sicheren Seite.
Tinyburli hat geschrieben:Was stimmt denn bei meiner Denkweise nicht?
Estomil hat geschrieben:Du solltest dir ja auch nicht irgendeinen Steuerberater suchen, sondern einen auf Landwirtschaft speziealisierten!
Die fallstricke sind einfach gigantisch groß bei solchen geschichten. Mitunter sind sogar hohe Förderungen bzw investitionszuschüsse zu bekommen. Wer da nicht richtig plant verliert dann schonmal 25% alleine dadurch. Von der Aufdeckung stiller reserven garnicht zu reden.
Im Nachhinein ist es immer sehr sehr schwer große fehler zu "heilen". Unser "Anbau" wurde zb 2006 mit 50% aus verschiedenen Töpfen gefördert. Nach 5 Jahren konnte man dann bereits damit machen was man wolle.
Wer meint nen paar 100€ am Steuerberater zu sparen kann genauso gut am Saatgut sparen und hoffen das irgendwas gescheites bei der Ernte aufm Acker steht.