War im letzten Jahr verunsichert wegen neuer Formulare, über die hier soviel diskutiert wird, habe aber nur Mitte September den ausführlichen Antrag abgegeben -wenn was fehlen würde, könnten die sich ja melden- und hatte Mitte Oktober schon die Dieselrückvergütung.
Gleiches hier, Geld ist da. Auch ohne die geforderte Erklärung bis zum 30.6. im EnSTransV-Portal zur Erklärung der Stromsteuer-Transparenz-Verordnung. Die Registrierung könnt ihr Euch sparen. Hat der Amtsschimmel offenbar eingestampft.
Hallo, ich habe dieses Jahr zum ersten Mal den komprimierten Antrag 1142 ausgefüllt. Was mache ich denn mit meinen Dieselrechnungen? Läuft das ganze ohne, dass der Zoll Belege sehen will? Bisher habe ich die immer kopiert und alles nach Dresden geschickt... Grüße
Das ist aus den Erläuterungen des HZA doch ersichtlich. Formular 1462 ist Pflicht für das Jahr 2017. Zusätzlich kann 1463 ausgefüllt werden, wenn die Befreiungsvoraussetzungen vorliegen, für die Jahr 2018ff.Das Ganze muss aber bis 30.6. d.J. erfolgt sein.
Bei Hofübergabe muss der vollständige Antrag 1140 ausgefüllt werden. Hatte ich vor 2 Jahren auch erst. Du bekommst auch eine neue Betriebs- oder Antragsnummer! Die alte Nummer gilt für den Übernehmer nicht mehr.
Und wo bekommt man die neue Agrardieselnummer her als Hofübernehmer ? Es steht bei den Ausfüllhinweisen drin, das man die dem Schriftwechsel mit dem Hauptzollamt entnehmen kann. Finde da aber nichts bei den Bescheinigungen die ich erst erhalten habe bzgl. Steuerbefreiung der Fahrzeuge ... ?
"Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand, denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon hat"