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Bestellungen aus China

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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Re: Bestellungen aus China

Beitragvon Tinyburli » So Aug 30, 2020 21:52

Barbicane hat geschrieben:
Tinyburli hat geschrieben:Der Verkäufer schickt mir die Erste Seite seiner COC mit der Genehmigungsnummer seiner CE- Zertifikation drauf.


Auf einem COC Papier steht vorne die Tygenehmigungsnummer drauf.
Die fängt mit einen "e" an.

Schreib die mal hier rein.



In jedem Europäischen Land müssen Traktoren, auch wenn sie nicht zugelassen werden müssen, die europäischen Abgasvorschriften erfüllen.
Ohne Nachweise kannst in Europa nix mehr verkaufen.


Typengenehmigungungsnummer hat er nicht. Das hat die Dame vom KBA mir schon gesagt. Die sagte mir aber auch, Schlepper hätten normal eine ABE- Nummer.

Dann ist halt die Frage, ob es die Typengenehmigungsnummer braucht, oder ob die CE- Nummer nicht auch schon ausreicht und ob das in Schweden genau so gilt wie hier bei uns, oder ob die dort blos nicht richtig geschaut haben und das übersehen haben.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Bestellungen aus China

Beitragvon Trecker-fahrer » So Aug 30, 2020 22:55

Tinyburli hat geschrieben:
Barbicane hat geschrieben:
Tinyburli hat geschrieben:Der Verkäufer schickt mir die Erste Seite seiner COC mit der Genehmigungsnummer seiner CE- Zertifikation drauf.



Typengenehmigungungsnummer hat er nicht. Das hat die Dame vom KBA mir schon gesagt. Die sagte mir aber auch, Schlepper hätten normal eine ABE- Nummer.

Dann ist halt die Frage, ob es die Typengenehmigungsnummer braucht, oder ob die CE- Nummer nicht auch schon ausreicht und ob das in Schweden genau so gilt wie hier bei uns, oder ob die dort blos nicht richtig geschaut haben und das übersehen haben.

Nochmal und zum letzten Mal: Es gibt für Kraftfahrzeuge kein CE Zeichen, also auch keine CE Nummer!
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Re: Bestellungen aus China

Beitragvon Barbicane » Mo Aug 31, 2020 7:33

Wenn du da wirklich ein COC Papier hast dann MUSS da irgendwo eine EG Tygenehmigungsnummer draufstehen.

Ein COC Papier ist nix anderes als die schriftliche Ausgabe der EG Typgenehmigung für die jeweilige Fahrgestellnummer.
Gibt's nicht ohne.

Das ist wie bei einer ABE die ABE Nummer.

Stell mal ein Bild davon ein.
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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Re: Bestellungen aus China

Beitragvon ManniRau » Mo Aug 31, 2020 7:36

Vermutlich meint der Verkäufer mit dem CE Zeichen "Chinese Export"
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Re: Bestellungen aus China

Beitragvon Tinyburli » Fr Sep 11, 2020 4:53

Könnte es nicht sein, dass das Zulassen von Einzelfahrzeugen einfacher ginge?
Da gibt es einen §13, nach dem es vielleicht ginge:

Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge (EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung - EG-FGV)
§ 13 Einzelgenehmigung für Fahrzeuge
(1) Für ein Fahrzeug wird eine Einzelgenehmigung nach Artikel 24 der Richtlinie 2007/46/EG erteilt, wenn die in Anhang IV oder Anhang XI der Richtlinie 2007/46/EG genannten Vorschriften erfüllt werden. Der Einhaltung einzelner der in Anhang IV oder Anhang XI der Richtlinie 2007/46/EG genannten Vorschriften bedarf es nicht, wenn das Fahrzeug die entsprechenden Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erfüllt.
(2) Sollen für ein Kraftfahrzeug der Klasse M1 jährlich mehr als 20 vom Hundert der in Anhang XII Teil A Nummer 2 der Richtlinie 2007/46/EG genannten höchstzulässigen Stückzahlen von neuen Kraftfahrzeugen eines gleichen Typs zugelassen oder in Betrieb genommen werden, muss eine EG-Kleinserien-Typgenehmigung nach § 9, eine nationale Kleinserien-Typgenehmigung nach § 11 oder eine EG-Typgenehmigung nach § 4 beantragt werden. Im Antrag hat der Antragsteller zu erklären, welche Anzahl gleichartiger Fahrzeuge genehmigt werden soll und dass die maximal mögliche Stückzahl nach Satz 1 nicht überschritten wird. Die Sätze 1 und 2 finden keine Anwendung für die Einzelgenehmigung von Kraftfahrzeugen eines Herstellers, der bereits Inhaber einer Typgenehmigung ist, wenn

a)
diese Fahrzeuge die Anforderungen der Anhänge IV oder XI der Richtlinie 2007/46/EG erfüllen und für sie bereits eine Typgenehmigung beantragt worden ist und die zuständige Genehmigungsbehörde die Beantragung bestätigt, oder
b)
es sich um Fahrzeuge nach Artikel 24 Absatz 8 der Richtlinie 2007/46/EG handelt.

(3) Mit dem Antrag auf Erteilung der Einzelgenehmigung nach Artikel 24 der Richtlinie 2007/46/EG ist der Genehmigungsbehörde das auf Kosten des Antragstellers erstellte Gutachten einer amtlich anerkannten Sachverständigen oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen, die oder der einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr angehört, oder eines Technischen Dienstes, der für die Begutachtung von Gesamtfahrzeugen benannt ist, vorzulegen. Das Gutachten muss einen Genehmigungsbogen nach Anhang VI der Richtlinie 2007/46/EG enthalten. Der Genehmigungsbogen muss mindestens die Angaben enthalten, die notwendig sind, um die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II vollständig auszufüllen. Dem Genehmigungsbogen ist eine Anlage beizufügen, aus der die technischen Vorschriften hervorgehen, nach denen das Fahrzeug genehmigt werden soll. In dem Antrag ist die Notwendigkeit der Anwendung entsprechender Anforderungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung nach Absatz 1 Satz 2 an Stelle der in Anhang IV oder Anhang XI der Richtlinie 2007/46/EG genannten Vorschriften stichhaltig darzulegen. Die Genehmigungsbehörde kann eine Nachprüfung des Gutachtens veranlassen.
(4) Im Gutachten für die Einzelgenehmigung hat die oder der amtlich anerkannte Sachverständige oder der Technische Dienst zu bescheinigen, dass das Fahrzeug richtig beschrieben und vorschriftsmäßig ist. Für die im Gutachten zusammengefassten Ergebnisse müssen Prüfprotokolle vorliegen, aus denen hervorgeht, dass die notwendigen Prüfungen durchgeführt und die geforderten Ergebnisse erreicht wurden. Auf Anforderung sind die Prüfprotokolle der Genehmigungs- oder der zuständigen Aufsichtsbehörde vorzulegen. Die Aufbewahrungsfrist für die Gutachten und Prüfprotokolle beträgt zehn Jahre.
(5) Der Leiter der Technischen Prüfstelle und der Leiter des benannten Technischen Dienstes sind für die Sicherstellung der gleichmäßigen Qualität aller Tätigkeiten des befugten Personenkreises verantwortlich. Sie haben der zuständigen Aufsichtsbehörde jährlich sowie zusätzlich auf konkrete Anforderung hin einen Qualitätssicherungsbericht vorzulegen. Der Bericht muss in transparenter Form Aufschluss über die durchgeführten Qualitätskontrollen und die eingeleiteten Qualitätsmaßnahmen geben, sofern diese auf Grund eines Verstoßes erforderlich waren. Der Leiter der Technischen Prüfstelle und der Leiter des benannten Technischen Dienstes haben sicherzustellen, dass fehlerhafte Begutachtungen, auf Grund derer ein Fahrzeug in Verkehr gebracht wurde oder werden soll, von dem ein erhebliches Risiko für die Verkehrssicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die Umwelt ausgeht, nach Feststellung unverzüglich der zuständigen Genehmigungsbehörde und der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet werden.
(6) Die Genehmigungsbehörde kann die Genehmigung ganz oder teilweise widerrufen oder zurücknehmen, insbesondere wenn festgestellt wird, dass

1.
das im Gutachten beschriebene Fahrzeug mit dem genehmigten Sachverhalt nicht übereinstimmt oder
2.
trotz der Genehmigung vom Fahrzeug ein erhebliches Risiko für die Verkehrssicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die Umwelt ausgeht.


https://www.gesetze-im-internet.de/eg-f ... /__13.html

https://www.hamburg.de/lbv-fahrzeug/643 ... tfahrzeug/


Mein Chinese sagt mir wieder, die Zulassung in Portugal wäre erfolgreich gewesen!
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Bestellungen aus China

Beitragvon Barbicane » Fr Sep 11, 2020 7:16

Ein Paragraph 13 FGV ist eine Einzelbetriebserlaubnis nach EG Recht.

Ein Paragraph 21 StVZO ist eine Einzelbetriebserlaubnis nach Deutschem Recht.

Der 21er ist einfacher und bei LoF Fahrzeugen auch noch zulässig.
Einen Abgasnachweis brauchst für beide Abnahmen.

Wenn du ein COC Papier hast brauchst aber garnix von beidem.
Damit kannst einfach zulassen wenn es aktuell ist.
Hat das Ding jetzt COC oder nicht?
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Re: Bestellungen aus China

Beitragvon JohnMcClane » Fr Sep 11, 2020 16:34

landwirt 100 hat geschrieben:
Barbicane hat geschrieben:Hat das Ding jetzt COC oder nicht?

Ja die alles entscheidende Frage seit 3 Jahren oder so :-) :-)



:lol: :lol: :lol:
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Re: Bestellungen aus China

Beitragvon Family Guy » Fr Sep 11, 2020 16:50

landwirt 100 hat geschrieben:
Barbicane hat geschrieben:Hat das Ding jetzt COC oder nicht?

Ja die alles entscheidende Frage seit 3 Jahren oder so :-) :-)


ich denke, es geht hier um die geplante Neuanschaffung, oder bin ich auf dem falschen Dampfer, nein Trecker?
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Re: Bestellungen aus China

Beitragvon Zement » Fr Sep 11, 2020 17:01

Family Guy hat geschrieben:
landwirt 100 hat geschrieben:
Barbicane hat geschrieben:Hat das Ding jetzt COC oder nicht?

Ja die alles entscheidende Frage seit 3 Jahren oder so :-) :-)


ich denke, es geht hier um die geplante Neuanschaffung, oder bin ich auf dem falschen Dampfer, nein Trecker?

Ja , das richtig , es geht um einen neuen und größeren Ding-Dong . :lol:
Olli der Astroturfing
https://www.youtube.com/watch?v=UTPS14A37_s
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Re: Bestellungen aus China

Beitragvon Pumuckel » Fr Sep 11, 2020 19:46

auf besonderen Wunsch kriegt der Tiny auch ein Chinese Origin Certificate.

Lass ihn dir doch nach Lissabon liefern, kauf noch nen Bauwagen gleich in China dazu...
Die nehmen dir den dort ja ab. Der Transportweg ist auch kleiner.
Dann kannst du nach D tuckern und hinterher den Bauwagen vermieten.
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Re: Bestellungen aus China

Beitragvon Tinyburli » Sa Sep 12, 2020 9:51

Ich fasse das jetzt mal zusammen:
Der Chinese gibt mir eine COC- Bescheinigung mit seiner CE- Nummer drauf und sagt, die insgesamt 4 Blätter reichen aus, um den Traktor in Europa zugelassen zu bekommen.
In Schweden, Polen und Portugal wurde das auch schon so gemacht.
Ein anderer Chinese schreibt mir auch, die würden Ihre Schlepper in die EU verkaufen und das ginge auch ohne eine Typgenehmigungsnummer zu machen.
Die Zulassungsstelle ist da auch nicht generell dagegen, sie wollen alle 4 Seiten haben um das richtig prüfen zu können.
Ich brauche so langsam Ersatz für meinen D50.
Der neue hätte Allrad und mehr Power.
Der Preis wäre günstig und ich könnte einen steuerlichen Vorteil nutzen wegen dem IAB und der Sonderabschreibung.
Ihr hier seid eher skeptisch und ratet mir eher ab von der tollen chinesischen Technik.
Sollte das COC- Papier nicht ausreichen, wäre eine teure §21 Untersuchung im hohen 4- stelligen Bereich von Nöten.
Ich bin noch unschlüssig zu bestellen.

Mein Nachbar sagt, mein befreundeter Bauer würde sich 2 Melkroboter kaufen, von denen einer so 600 000,- kosten würde.
So gesehen wäre die Investition und Risiko dann verhältnismäßig nieder.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Bestellungen aus China

Beitragvon Cowboy74 » Sa Sep 12, 2020 9:58

Dann ist bei den 2 Melkrobotern wohl auch noch der Stall dabei.
Deutz statt Fendt - das ist der Trend. ;-)
Pressen kauft man am besten aus Irland.
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Re: Bestellungen aus China

Beitragvon Barbicane » Sa Sep 12, 2020 10:43

Mach halt mal ein Bild von dem Dokument rein.
Das kann ja alles Mögliche sein...
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