GerhardJ hat geschrieben: Wer auf einem nicht ausgeweisenen Waldweg reitet, riskiert eine böse Anzeige.
Das ist nicht zulässig. Außer an diesen Wegen befinden sich ausdrücklich von der Stadt oder der Gemeinde angebrachte Reitverbotsschilder.
Was das Kaputtmachen angeht: Baumfällfahrzeuge zerstören viel mehr Wege. Die auch über Jahre nicht wieder hergestellt werden. Auch lange nach den Fäll- und Rückarbeiten. Dort kann man weder reiten, noch spazieren gehen, noch Rad fahren. Ich weiß nicht, wie das in anderen Bundesländern geregelt ist. Wir dürfen nur auf befestigten - sprich Kieswegen - reiten. Die sind durch Bereiten auch nicht zerstört.