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Betreten öffentlicher Wege im Feld- und Buschland

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Re: Betreten öffentlicher Wege im Feld- und Buschland

Beitragvon Gela » Fr Sep 16, 2011 18:08

GerhardJ hat geschrieben: Wer auf einem nicht ausgeweisenen Waldweg reitet, riskiert eine böse Anzeige.


Das ist nicht zulässig. Außer an diesen Wegen befinden sich ausdrücklich von der Stadt oder der Gemeinde angebrachte Reitverbotsschilder.

Was das Kaputtmachen angeht: Baumfällfahrzeuge zerstören viel mehr Wege. Die auch über Jahre nicht wieder hergestellt werden. Auch lange nach den Fäll- und Rückarbeiten. Dort kann man weder reiten, noch spazieren gehen, noch Rad fahren. Ich weiß nicht, wie das in anderen Bundesländern geregelt ist. Wir dürfen nur auf befestigten - sprich Kieswegen - reiten. Die sind durch Bereiten auch nicht zerstört.
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Re: Betreten öffentlicher Wege im Feld- und Buschland

Beitragvon Damhirsch » Fr Sep 16, 2011 19:09

Wenn ich meinen Weg kaputt mache, dann ist das ein Ding. Wenn Du meinen Weg kaputt machst ist das ganz was anderes.
Durch Forstarbeiten und -Maschinen demolierte Wege sind in aller Regel Rückegassen oder Rückewege, nicht für Holzabfuhr gedacht und schon gar nicht für allgemeine Benutzung gleich welcher Art. Und wenn die erstmal nicht hergerichtet werden kann das durchaus mehrere Gründe haben. zB sind gegenwärtig keine Mittel dafür frei oder es soll dadurch eine "Beruhigung" geschaffen werden.
Ohne Kenntnis der Umstände ist es für einen Außenstehenden müßig darüber zu spekulieren.
Und nochmal: wenn ich durch meinen eigenen Wald reite weiß ich was ich tue. Andere durchaus nicht immer. Höchstens in der Einbildung alles besser zu wissen.
Und wer ist schon wirklich glücklich, wenn Fremde sich, wenn auch erlaubterweise, in Deinem Vorgarten tummelten?
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Re: Betreten öffentlicher Wege im Feld- und Buschland

Beitragvon Wolfgang77 » Fr Sep 16, 2011 19:17

bei uns gibts keine Reiter, deshalb frag ich so blöd

Mir gehen aber auch die Spaziergänger und aber noch viel mehr die Motocross Fahrer am Sack. Dafür werd ich von den Spaziergängern schief angeschaut, wenn ich mit dem Geländewagen über unsere eigenen Waldwege fahre.
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Re: Betreten öffentlicher Wege im Feld- und Buschland

Beitragvon SHierling » Fr Sep 16, 2011 21:52

Was das Kaputtmachen angeht: Baumfällfahrzeuge zerstören viel mehr Wege. Die auch über Jahre nicht wieder hergestellt werden. Auch lange nach den Fäll- und Rückarbeiten. Dort kann man weder reiten, noch spazieren gehen, noch Rad fahren. Ich weiß nicht, wie das in anderen Bundesländern geregelt ist.

Bei uns werden weder Fäll- noch erst recht Rückarbeiten auf öffentlichen Wegen ausgeführt.
Ich wüßte auch nicht, wo das anders wäre.
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Re: Betreten öffentlicher Wege im Feld- und Buschland

Beitragvon Moorfee » Fr Sep 16, 2011 22:10

Gela hat geschrieben: Was mich jetzt weiter vorne gewundert hat: Seit wann wird nachts geschossen? Bei uns jedenfalls nicht. Nur bei Dämmerung oder ganz kurz danach. Darum wolle sie einen ja genau um diese Zeit nicht im Wald haben. Das betrifft aber nur 1,5 Stunden oder so.

Hallo

Für die Jagd auf Schwarzwild gibt /(oder gabs zumindest damals noch) es da eine spezielle Regelung.
Wolfgang77 hat geschrieben:Was ist das Problem mit Reitern in den Wäldern? Die bleiben auf den Wegen, oder?

Nein. Nicht alle...oder jedenfalls die zwei volldepperten Pferdeverheizer damals nicht. Im Übrigen bin ich langjährig selbst geritten und hatte Pferde. Von daher keine Vorurteile da. Allerdings dann das ganze doch besser auf Wegen und auch nicht nachts. :wink:
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Re: Betreten öffentlicher Wege im Feld- und Buschland

Beitragvon Moorfee » Fr Sep 16, 2011 22:14

GerhardJ hat geschrieben: Wer auf einem nicht ausgewiesenen Waldweg reitet, riskiert eine böse Anzeige.


Gela hat geschrieben:Das ist nicht zulässig. Außer an diesen Wegen befinden sich ausdrücklich von der Stadt oder der Gemeinde angebrachte Reitverbotsschilder.
.

Doch!
Er meint nur schlicht genau das Gleiche wie du. :wink:
Gela hat geschrieben:Ich weiß nicht, wie das in anderen Bundesländern geregelt ist. Wir dürfen nur auf befestigten - sprich Kieswegen - reiten. Die sind durch Bereiten auch nicht zerstört.

Wahrscheinlich hast Du versehentlich "nicht ausgewiesener Reitweg" verstanden, aber da steht "Waldweg". :klug:
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Re: Betreten öffentlicher Wege im Feld- und Buschland

Beitragvon Gela » Sa Sep 17, 2011 7:53

Nicht ausgewiesen und Reitverbot sind verschiedene Dinge.

Nicht ausgewiesen wären alle Wege, die nicht ausdrücklich als Reitwege beschildert sind. Es darf aber auf allen Wegen geritten werden, die kein Reitverbotsschild haben. Außer es sind Wiesenwege und damit nicht befestigt. Grade letztere sind bei uns seit 2004 fast alle durch Baumfäll- und Rückmaschinen zerstört worden, weil wegen dem Borkenkäfer so viel gefällt werden mußte. Die kann man selbst als Reiter nicht mehr nutzen.

Reitwege werden von Privat gepflegt oder man muß dafür zahlen. Beides natürlich auch möglich. Dort dürfen dann tatsächlich nur Reiter die Wege nutzen. Leider sehen das Fahrradfahrer und Spaziergänger nicht so und wenn du sie darauf hinweist, kannste mit pampigen Antworten rechnen. Selbst im Englischen Garten lassen die Mütter ihre Kinder auf diesen Wegen im Sand spielen. Feine Sache, wenn man grade im Galopp ist.
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Re: Betreten öffentlicher Wege im Feld- und Buschland

Beitragvon Moorfee » Sa Sep 17, 2011 12:50

Nicht ausgewiesener Waldweg.....also da würd ich doch z.B. eine Rückegasse oder einen Pirschpfad drunter verstehen.
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Re: Betreten öffentlicher Wege im Feld- und Buschland

Beitragvon SHierling » Sa Sep 17, 2011 13:01

Das man auf allen Wegen reiten dürfte, die nicht als Reitweg ausgewiesen sind, ist nicht überall so.
Es gibt mehrere Arten, Reiten zu regeln, einmal natürlich über Verbote, aber zB auch die, in einer Gemeinde oder Gegend das Reiten generell zu verbieten, abgesehen von eben den "ausgewiesenen Reitwegen". Alles, wo nicht explizit "Reitweg" dransteht, ist damit TABU. (anderenfalls würden Schilder mit "Reitweg" drauf auch nur ganz begrenzten Sinn machen .... ^^ - wozu sollte man denn wohl "Reitweg" dranschreiben, wenn man eh überall reiten darf?) Ist das selbe Prinzip, nach dem man auf einem ausgewiesenen Fahrradweg zu fahren hat (wenn einer da ist) und deswegen nicht trotzdem an allen Straßen "Radfahren verboten" dranstehen muß.
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Re: Betreten öffentlicher Wege im Feld- und Buschland

Beitragvon Gela » Sa Sep 17, 2011 14:14

Moorfee hat geschrieben:Nicht ausgewiesener Waldweg.....also da würd ich doch z.B. eine Rückegasse oder einen Pirschpfad drunter verstehen.


Das ergibt sich hier aus dem Wegegebot. Eine Rückegasse oder ein Pirschpfad sind keine befestigten Wege.
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Re: Betreten öffentlicher Wege im Feld- und Buschland

Beitragvon Kormoran2 » So Sep 18, 2011 0:57

@SHierling: Es gibt ein ganz aktuelles Urteil vom BGH, daß Radfahrer nicht verpflichtet werden können, auf dem Radweg zu fahren, sondern daß sie die freie Wahl haben, wo sie fahren wollen.
Ok, die sportlichen Radfahren haben das ohnehin immer schon praktiziert. Radwege - igitt, da fahren doch nur Kinder!
Überhaupt, wer Radwege benutzt ist doch blöd, die Straße ist doch viel breiter, da kann man auch zu dritt nebeneinander fahren, was auf Radwegen unmöglich ist. :evil:
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Re: Betreten öffentlicher Wege im Feld- und Buschland

Beitragvon Gela » So Sep 18, 2011 10:47

Ist klar, auf den Radwegen gibts ne Geschwindigkeitsbegrenzung. Darum fahren die da nicht, sondern lieber auf der Landstraße.
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Re: Betreten öffentlicher Wege im Feld- und Buschland

Beitragvon Kormoran2 » So Sep 18, 2011 16:52

auf den Radwegen gibts ne Geschwindigkeitsbegrenzung

Das ist mir jetzt aber völlig neu. Gibt´s da auch mobile Blitzer hinterm Gebüsch???
Mir ist nur bekannt, daß Elektro-Fahrräder, die schneller als 25 km/h fahren können, nicht mehr über Radwege fahren dürfen. 25 km/h ist ja auch so die normale Geschwindigkeit für Fahrräder. Aber daß ich bei Gefälle sogar bremsen muß, um die 25 nicht zu überschreiten oder welches Limit auch immer, ist mir neu.
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Re: Betreten öffentlicher Wege im Feld- und Buschland

Beitragvon Rumpsteak » So Sep 18, 2011 19:58

Gela hat geschrieben:Ist klar, auf den Radwegen gibts ne Geschwindigkeitsbegrenzung. Darum fahren die da nicht, sondern lieber auf der Landstraße.


Nur mal so daher gesponnen..wenn ich mit meinem "normalen" Fahrrad die selbe Geschwindigkeit schaffe wie mit einem Rennrad, darf ich dann auch keine Radwege mehr nutzen ? :shock: :roll:
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Re: Betreten öffentlicher Wege im Feld- und Buschland

Beitragvon Gela » So Sep 18, 2011 22:26

Wenn du mit über 25 km/h in ne dort eigentlich nicht vorhandene Fußgängergruppe bombst, bekommste Probleme mit der Versicherung.
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