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Betreten öffentlicher Wege im Feld- und Buschland

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Betreten öffentlicher Wege im Feld- und Buschland

Beitragvon Troubadix » Mi Aug 17, 2011 19:06

Hallo liebe Jägerschaft,

vor ein paar Tagen hatte ich das erste mal als Landschaftsfotograf ein Zusammentreffen mit einem Jagdgenossen. Aber zuvor vielleicht erstmal, wie es dazu kam:

Ich war, wie schon so oft, im Rheinland-Pfälzschen Mittelrheintal, Nähe Loreley, unterwegs, um mit der Knipse ein paar Abendstimmungen einzufangen. An der Felskante, unmittelbar am Rheinsteig, gibt es wunderschöne Stellen, wo ich mich auch gerne einfach mal eine Stunde ruhig hin setzte, und vielleicht nicht mal ein Bild mache - vielleicht ähnlich wie ein Angler, der das aucvh nicht macht um satt zu werden... :wink: Im Hauptberuf bin ich Lokführer und brauche solche Stunden mitunter einfach, um von dem Stress herunter zu kommen.

So hockte ich auch neulich wieder mit der Knipse auf einem Felsen und schaute mir den Sonnenuntergang an und machte auch ein paar Bilder:

klick

Vielleicht eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang, es war also noch recht hell, mache ich mich dann auf den kurzen Rückweg - vielleicht 600 - 700 Meter bis zum Parkplatz. Ich war gerade los gegangen, da knallte es plötzlich heftig. Ich dachte sofort, dass da ein Jäger unterwegs war, allerdings hatte ich auf dem Hinweg noch niemanden bemerkt. Dumm war, dass ich nun quasi eingeschlossen war. Ich musste also an der Wiese vorbei, von der ich wusste, dass dort ein Hochsitz steht und von wo aus der Schuss anscheinend auch kam. Übernachten wollte ich dort auch nicht. Ich hatte zwar eh ein helles Hemd an, was mich hoffentlich als Mensch kenntlich machte, aber zur Sicherheit habe ich trotz ausreichender Umgebungshelligkeit meine recht brauchbare LED-Taschenlampe rausgekramt um mich zusätzlich kenntlich zu machen und bin dann vorsichtig Richtung Auto.

Es kam, wie es kommen musste: Ich wurde auf halbem Weg abgefangen und zu Rede gestellt, woher ich denn käme und dass es Gefährlich und verboten wäre sich hier aufzuhalten, wenn gejagt wird (wobei er allerdings freundlich blieb). Wahrheitsgemäss erklärte ich ihm alles und äusserte auch meine Verwunderung, dass es verboten sein soll, sich auf den öffentlichen und ausgeschilderten Wegen zu bewegen. Auch der Aussichtspunkt, wo ich her kam, ist eine ausgeschilderte Sehenswürdigkeit. Es gibt keine Verbotsschilder, die das betreten Jahreszeit- oder Tageszeitabhängig untersagen würden. Er meinte darauf, dass es laut Bundesjagdgesetz verboten wäre, sich bei beginnender Dunkelheit (eine Stunde vor Sonnenuntergang?) auf solchem Gelände aufzuhalten. Nun ja, ich habe mit dem guten Mann bestimmt noch eine halbe Stunde geplaudert über alles Mögliche, teilweise hoch interessantes, aber die Sache mit dem Betretungsverbot bzw. dem Verweis auf das Bundesjagdgesetz stand nun mal im Raum. Zuhause habe ich die 19 Seiten dann mal durch geforstet, allerdings, was das Betretungsverbot angeht, erfolglos!

Ich würde mich ja gerne den Vorschriften entsprechend verhalten, aber dann möchte ich die Vorschriften auch kennen lernen dürfen. Zurück von der Geschichte bleibt nun lediglich Verunsicherung. Ich würde nur sehr ungerne aufgrund von letztlich vielleicht falschen Ansichten eines Jägers von nun an darauf verzichten, mir Sonnenuntergänge ect. in freier Natur anschauen und geniessen zu können!

Wenn man vorher mit bekommt, dass Jagd angesagt ist, würde ich natürlich darauf verzichten, aber wenn man quasi "hinterrücks" eingeschlossen wird? Ja - ich kann die Problematik schon verstehen, ein generelles Betretunsverbot kann ich allerdings nicht nachvollziehen.
Vielleicht kann man mir ja einen Tipp geben, was denn da nun wirklich Sache ist.


Viele Grüsse:
Thomas
Troubadix
 
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Re: Betreten öffentlicher Wege im Feld- und Buschland

Beitragvon Troubadix » Do Aug 18, 2011 8:04

Nachgereicht:

Mittlerweile habe ich einen Arbeitskollegen, der Jäger ist (allerdings in NRW, hier gehts ja um Rheinland-Pfalz, was ggf. ein Unterschied sein könnte?), mal zum Thema befragt. Er sagte mir, dass es eindeutig so geregelt ist, dass man in Deutschland Wälder, Acker- und Buschlandflächen JEDERZEIT betreten darf, sofern man auf den Wegen bleibt und dieses Betretungsrecht nicht durch andere Regelungen, z.B. in Naturschutzgebieten, eingeschränkt wird. Das muss dann aber öffentlich bekannt gemacht werden, etwa durch entsprechende Schilder an den Zuwegen. Weiter ist ein Jäger voll verantwortlich für sein tun, und er muss alles in seiner Macht stehende tun, um Gefährdungen aus zu schliessen.

Wie dem auch sei: Bei der Öffentlichkeitsarbeit scheint hier doch vielleicht Nachbesserungsbedarf zu bestehen, denn ein Betretungsverbot "eine Stunde vor Sonnenuntergang" stellt doch einen erheblichen Eingriff in die Freiheiten des Einzelnen ein - und übertrifft ja fast eine "Ausgangssperre" in Ländern im Kriegszustand, um es mal überspitzt zu formulieren.

Fakt ist leider auch, dass mir jeder, dem ich bislang die Geschichte erzählt habe erstmal Kommentare gab, die ich hier im Jägerforum lieber nicht zitiere. Auch mein Arbeitskollege, der selbst Jäger ist, schüttelte erst mal mit dem Kopf. Das finde ich schade, aber auch ich komme ins Grübeln, wenn einen ein Jäger mit einem Gesetzesinhalt "vom Platz" schickt (wobei ich eh auf dem Rückweg war), den es anscheinend gar nicht gibt.

Nochmal sei gesagt: Wenn eine Jagd ansteht, dann stelle ich meine Interessen selbstverständlich hinten an, aber ich finde es doch arg zuviel verlangt, mir grundsätzlich, quasi prophylaktisch, den Zugang zu solchen Geländen zu verwähren, weil vielleicht eine Jagd statt finden KÖNNTE.


Viele Grüsse:
Thomas
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Re: Betreten öffentlicher Wege im Feld- und Buschland

Beitragvon Brittamaus » Do Aug 18, 2011 8:42

Moin Thomas!

Du hast PN, vielleicht solltest Du demnächst, wenn es Dir jemals wieder in den Sinn kommen sollte, Dich in freier Natur bewegen zu wollen, ein aufrollbares Transparent mit großen Lettern ausstatten, wo draufsteht:


NOT ME


:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

War nur Spaß!

Wie gesagt, es gibt kein Betretungsverbot für öffentliche Wege und Plätze, dies sollte vllt. in erster Linie für die Jäger gelten ( :lol: )
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Re: Betreten öffentlicher Wege im Feld- und Buschland

Beitragvon Troubadix » Do Aug 18, 2011 20:44

Ich muss zugeben, dass ich wohl aufgrund meiner Körperbeschaffenheit aussehen könnte, wie ein dickes Männchen machendes Wildschwein! :D :lol: Aber eine LED-Taschenlampe benutzen wohl die wenigsten "singularis porcus (wie Obelix sie nennt). Ggf. habe ich auch eher mit letzt genanntem bretonischen Kelten Ähnlichkeit... :wink:

Na - Spass beiseite: Ich achte die Tätigkeit der Jäger durchaus - ohne die unsere "Natur" wohl schnell vor die Hunde ging, seit dem die natürlichen Feinde des heutigen Wildes nicht mehr vorhanden sind. Ich kenne ja auch den einen oder anderen von der Zunft persönlich. Aber im Nachhinein betrachtet scheinen es solche Erlebnisse wie die oben geschilderten, doch eher nachvollziehbar zu machen, weshalb es die Jägerschaft in der Öffentlichkeit teilweise wohl recht schwer hat.

Und wenn ich drüber nach denke: Man kann doch als Jäger nicht "Kollateralschäden" einplanen, wenn zu "unmöglichen Zeiten" (was Auslegungssache ist) jemand auf öffentlichen Wegen arglos seinen Spaziergang macht. Muss man da generell mit Querschlägern rechnen, oder gar befürchten, direkt ins Visier genommen zu werden? Das alles unter der Prämisse, dass da um diese Zeit selten jemand unterwegs ist? Dann könnte ich als Autofahrer auch Nachts auf einsamen Landstrassen mitten in unübersichtlichen Kurven überholen, weil "da ja im Allgemeinen um diese Zeit niemand entgegen kommt". :wink: Und glaubt mir: Zu diesem Thema kann ich von berufswegen ein Liedchen singen, wenn ich mit meinem Güterzug über eine Strecke fahre, wo vielleicht nur zwei Züge am Tag lang fahren, und die Autofahrer daher das Rotlicht an den Bahnübergängen missachten, weil "da eh nie ein Zug fährt". Wieviele Menschen hätte ich da schon tot fahren können, wenn ich mich nicht sogar über meine Vorschriften hinaus vorsichtig verhalten hätte! Denken Jäger da anders und schiessen ohne Sicht im halkbdunkeln über Wege oder sogar auch auf undefinierte "bewegliche Objekte"?

Auch das ist jetzt alles vielleicht ein wenig überspitzt formuliert, aber im Kern...

Ich finde, allgemeine Rücksicht wäre hier von BEIDEN Seiten angebracht. Einerseits müssen die Jäger ihrer Tätigkeit nachgehen können (zu der sie ggf. sogar verpflichtet sind, wollen sie nicht für Wildschäden haftbar gemacht werden). Andererseits darf aber auch nicht der Erholung suchende "Normalo" über Gebühr in seinem tun eingeschränkt werden! Und damit meine ich nicht nur einen Hundehalter, der nach Feierabend doch ggf. geradezu gezwungen ist, in Tagesrandlagen seinen Fifi abseits urbanen Geländes auszuführen, weil er auf Strassen ja auch nicht wirklich Gassi gehen darf...

Lange rede, kurzer Sinn: Was ich mir für "meine" spezielle Örtlichkeit ausgedacht habe, wie man da überein kommen könnte: Ich hefte einen Zettel an mein Auto mit meiner Handynummer, wo mich der Jäger bei eventuellem Jagdbetrieb erreichen kann. In diesem Fall kann ich dann anbieten, innerhalb von 15 Minuten das "Feld" zu verlassen. Das geht an dieser Örtlichkeit, weil es dort nur einen einzigen kleinen Parkplatz in weitem Umfeld gibt (so hat ja auch der Jäger im aktuellen Fall sein Auto direkt neben meinem abgestellt). Ich hoffe, dass man sich dann einigen kann, ohne sich irgendwelche (mehr oder weniger echte) Gesetzestexte gegenseitig zu zitieren.
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Re: Betreten öffentlicher Wege im Feld- und Buschland

Beitragvon Damhirsch » Do Aug 18, 2011 21:36

In D ist tasächlich vieles Ländersache, so auch die diversen Zeitangaben. In NS ist das Betretungsrecht auf öffentlichen Wegen grundsätzlich jederzeit gegeben, Ausnahmen zB in Naturschutzgebieten. Abseits der Wege gilt das Betretungsrecht nicht vom Beginn der Bestellung bis zum Abschluß der Ernte.
Für Jäger gilt grundsätzlich ein Jagdverbot auf Schalenwild von 1 Std nach SU bis 1 Std vor SA, allerdings auch hier mit Ausnahmen, so ist zB die Jagd auf Schwarzwild, zB an der Kirrung, auch nachts erlaubt.
Ich gehe mal davon aus, daß kein Jäger großes Interesse daran hat, weder absichtlich noch unabsichtlich, statt Wild einen Menschen auf der Strecke liegen zu haben. Gibt meines Wissens auch kein Hornsignal "Mensch tot"(ist ironisch gemeint).
Von daher sollte man davon ausgehen können, daß der Durchschnittsjäger erst "fragt"und dann schießt, mithin Unfälle soweit als möglich auszuschließen sind.
Aber wie überall im Leben geschehen Unfälle. Keiner ist davon ausgenommen.
Und das fiese als Opfer eines Jagdunfalles ist nun mal leider die Tasache, daß es wenig nützt Recht zu haben wenn man tot ist.
Aber die Idee mit der Handynummer an der Scheibe ist wirklich gut. Und Deine Einstellung kann ich als Jäger im Prinzip vorbehaltlos gutheißen. Ich wäre sehr froh, mit solchen Mitmenschen mal einen fachlich geprägten Schnack halten zu können.
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Re: Betreten öffentlicher Wege im Feld- und Buschland

Beitragvon westi » Fr Aug 19, 2011 9:44

Hallo Thomas,

ich finde das ein gutes Thema, meiner Frau ist mal was ähnliches passiert:
Sie war im Frühjahr mit einer Freundin aus dem Nachbarort ausreiten. Danach war sie noch bei Ihr und als sie heimreiten wollte war es schon ein wenig dunkler.
Sie ist dann auf einem asphaltierten Radweg nach Hause geritten. Sie war auch gut zu erkennen. Sie war mit unserem Schimmel (==> weißes Pferd) unterwegs und trug auch eine Reflektionsweste. Auf einmal kam der "Alt-Jäger" (hat eigentlich mit der Jagd nichts mehr zu tun, macht aber als wär alles ihm) aus dem Wald geschossen und hat sie total blöd angemacht. Sie dürfte hier nicht reiten, es wären (seine) Privatwege und sowieso schon dunkel. Sie solle sofort verschwinden und sich hier nie wieder blicken lassen. Man könnte sie nicht von einer Sau unterscheiden und sollte sich nicht beschweren, wenn auf sie geschossen würde.

Zu Hause hat sie mir das erzählt und ich meinte, das es nicht sein könnte. Sie rief dann am nächsten Tag bei der Verwaltung an und hat sich erkundigt: 1. Die Wege sind allgemein für jeden zu jeder Zeit zugänglich (außer wenn es ausgewiesene Privatwege sind)
2. Es gibt keine Zeitbeschränkung.
3. Ausgewiesene Radwege sind keine Privatwege, bzw. es gibt dann ein schriftlich festgelegtes allgemeines Nutzungsrecht.

Sie hat dann später mit dem Vorsitzenden des Reitvereins gesprochen. Er sagte dann das es eine Ur-alte Vereinbarung zwischen dem Verein und dem Altjäger gibt, dass abends keiner mehr (vom Verein aus) Feldwege benutzt. Also hat sich der Jäger darauf berufen, aber gesetzlich ist das nicht haltbar....
Ach ja, wir wohnen in Rheinlad-Pfalz.

Gruß Sascha
westi
 
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Re: Betreten öffentlicher Wege im Feld- und Buschland

Beitragvon pergachris » Fr Aug 19, 2011 12:32

westi hat geschrieben:
Sie ist dann auf einem asphaltierten Radweg nach Hause geritten. Sie war auch gut zu erkennen. Sie war mit unserem Schimmel (==> weißes Pferd) unterwegs und trug auch eine Reflektionsweste. Auf einmal kam der "Alt-Jäger" (hat eigentlich mit der Jagd nichts mehr zu tun, macht aber als wär alles ihm) aus dem Wald geschossen und hat ------------------. Sie dürfte hier nicht reiten,

Gruß Sascha



Hallo,

naja, so ganz daneben war das ja nicht, oder?

Immerhin hat man als Reiter nichts auf dem Radweg zu suchen, von daher stimmt es schon, dass sie dort nicht reiten darf.

Gruß
pergachris
 
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Re: Betreten öffentlicher Wege im Feld- und Buschland

Beitragvon westi » Fr Aug 19, 2011 14:07

Das stimmt so nicht ganz, der Weg ist auch für Reiter freigegeben. War wohl nicht ganz richtig ausgedrückt. Es ist ein asphaltierter Wirtschaftsweg, der mittlerweile u.a. zu einem wichtigen Radweg umfunktioniert wurde. Nur an einer Stelle müssen die Reiter einen anderen Weg nehmen, da die Brücke dafür nicht ausgelegt ist.

Davon ab, möchte ich nicht wissen wie er reagiert hätte, wenn sie auf einem Wirtschaftsweg tief im Wald unterwegs gewesen wäre...

Gruß Sascha
westi
 
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Re: Betreten öffentlicher Wege im Feld- und Buschland

Beitragvon Willowa » Fr Aug 19, 2011 16:12

Das Reiter und Jäger sich immer mal in den Haaren haben ist ja leider schon Alltag,
dabei machen alle im Endeffekt das Gleiche:
Sie lieben die Natur und und die Tiere (ja, auch ein Jäger liebt Tiere, wie eben ein Tierarzt
und manchmal muss man sie töten) und halten sich somit auch in der Natur auf.
Schwarze Schafe gibt es bei beiden Parteien leider immer. (Schwarzwild genannt.. :mrgreen: )

Als Hobbyfotograf ist es mir auch schon oft passiert dass ein Jäger meinte
mich "verscheuchen" zu müssen. Auf einem öffentlichen Weg im Wald mit -natürlich-
angeleintem Hund und der Kamera in der Hand. Na und?
Diese Diskussionen habe ich auch öfter wenn ich mit dem Pferd unterwegs bin,
ich äußere mich jedoch nicht. Ich lasse reden wenn ich im Recht bin und entschuldige mich
wenn ich im Unrecht bin.
So wie ich mich drauf verlassen muss das nur die Auto fahren die einen Führerschein haben,
muss ich mich auch darauf verlassen dass ein Jäger zwischen Mensch und Rehlein entscheiden kann.
Wir Wäller werden zwar Basaltköppe genannt aber Hörner haben wir keine!

Wir wohnen etwas, äh, abseits und dennoch gibt es immer wieder mal Ärger mit Jägern,
darum fahre ich lieber nach Österreich zu meiner Tante, mein Onkel ist ebenfalls Jäger
und dort gibt es irgendwie nicht so häufig Begehungsdiskussionen zwischen "Mensch und Jäger"
(so werden scherzhaft die Diskussionen hier im WW genannt).

Ach, und wenn dieser 3. Beitrag hier mein letzter war..hat mich mein "Lieblingsjäger"
doch noch erwischt.. :mrgreen:
Willowa
 
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Re: Betreten öffentlicher Wege im Feld- und Buschland

Beitragvon Troubadix » Fr Aug 19, 2011 23:13

Willowa hat geschrieben:Das Reiter und Jäger sich immer mal in den Haaren haben ist ja leider schon Alltag,
dabei machen alle im Endeffekt das Gleiche:
Sie lieben die Natur und und die Tiere (ja, auch ein Jäger liebt Tiere, wie eben ein Tierarzt
und manchmal muss man sie töten) und halten sich somit auch in der Natur auf.
Schwarze Schafe gibt es bei beiden Parteien leider immer. (Schwarzwild genannt.. :mrgreen: )




Schwarzwild ist sehr lecker, kann ich nur sagen! Daher wünsche ich den Waidmännern (und Frauen) dahingehend Waidmannsheil! :wink:

Den Schuh zur "Liebe der Natur" ziehe ich mir aber durchaus auch gerne an! Sehr schön, wie Du das geschrieben hast. Es ist einfach wunderschön zu erleben, wie man gerade in Tagesrandlagen - wenn die Tages-Touris in ihren Reisebussen verschwunden sind - als Einzelreisender in gewisser Weise eins mit der Natur wird. Und wer sagt eigentlich, dass ein Mensch nicht auch ein natürliches Wesen ist...? Niemand wird mir die Stunden nehmen können, in denen ich gerade an der Stelle, um die es hier geht, nachts den Nachtigallen zuhören konnte. Hier mal eine eigene Tonaufnahme davon:

http://photosammlung.magix.net/album#/meine-alben/!/oa/6346030-73139324/

(ich hoffe der Link klappt)

Ich fände es schon schräg, wenn ich zur Legitimation solcher Erlebnisse den Jagdschein machen müsste. :wink:

Darüberhinaus hatte ich nie den Eindruck, dass ich irgendwelche Tiere dort gestört hatte. Auch die kleine Luscinia megarhynchos lies sich in ihren musikalischen Improvisationskünsten in keiner Weise von mir stören.


Grüsse:
Thomas
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Re: Betreten öffentlicher Wege im Feld- und Buschland

Beitragvon Moorfee » Sa Aug 20, 2011 12:26

Troubadix hat geschrieben:Darüberhinaus hatte ich nie den Eindruck, dass ich irgendwelche Tiere dort gestört hatte. Auch die kleine Luscinia megarhynchos lies sich in ihren musikalischen Improvisationskünsten in keiner Weise von mir stören.
Grüsse:
Thomas


Hallo

Ich denke auch eher, Knackpunkt war der, dass Du dem Mann einen gehörigen Schrecken eingejagt hast. Der hat kurz zuvor ja sogar geschossen und Deine Anwesenheit erst hinterher mitbekommen.

Insgesamt ist das jedenfalls für beide Interessengruppen ein sehr schwieriges Thema, da man letztlich solche Vorfälle nicht wirklich ausschließen kann. Deine Idee mit der Telefonnummer finde ich prima, nur muss er die auch finden. Wenns immer die gleiche Gegend ist, wären vielleicht schlicht persönliche Absprachen miteinander der beste Weg.

Jagd und Naturfotografie kann ja durchaus sogar interessante Verbindungsmöglichkeiten ergeben, wenn Du z.B. seine Hochsitze mit nutzen dürftest, o.Ä.

Mir und einem Bekannten ist mal sozusagen das Gegenteil passiert:
Den habe ich wiederholt auf eine nächtliche Schwarzwildjagd begleitet.
Aus der verbuschten Ecke, aus der auch üblicherweise dort das Schwarzwild immer kam, war da mal so um Mitternacht herum lautes Rascheln, Ästeknacken und Knirschen zu vernehmen.
Er setzt also die Büchse an und hat die entsprechende Stelle schon mal im Zielfernrohr....setzt wieder ab, hat nämlich noch was anderes gehört bevor überhaupt etwas zu sehen war und schaut mich entsetzt an.....reiten da mitten in der Nacht zwei anscheinend alkoholisierte Jugendliche auf irgendwelchen Islandponies querwaldein.
Also ohne jeden Weg, noch dazu in halsbrecherischem Tempo.

Gerufen oder sie aufgehalten hat er nicht, um die Pferde nicht scheu zu machen und diese Schrecknacht war definitiv gelaufen.
Er hat dann am nächsten Tag die Höfe abgefahren und dem Eigner bescheid gegeben, damit der weiß, was die Pflegemädchen so nachts alles mit den Tieren treiben....
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Re: Betreten öffentlicher Wege im Feld- und Buschland

Beitragvon meyer wie mueller » So Aug 21, 2011 12:24

Hallo

jeder Jagdscheininhaber sollte wissen, dass man Wild NIEMALS durch das Zielfernrohr anspricht. Wer das anders macht, ist in meinen Augen kein Jäger. Zudem sollte so jemandem bewusst sein, dass er blöderweise auf einen Menschen ZIELT, wenn die Sau doch ein Pilzsucher .......... ist. Und löst isch dann ein Schuß, hat er vielleicht ein Menschenleben auf dem Gewissen und fährt so schnell ein, dass er nicht mal mau sagen kann.

Ein Zielfernrohr auf einer Waffe ist eine ZIELHILFE. Zur Identifikation des Wildes benutzt man die eigenen Augen und hilfsweise ein Fernglas. Vor der Schußabgabe hat sich jeder zu versichern, dass das Schußfeld frei ist und wenn man mal das Ziel verfehlt, dass man durch den Schuß niemanden gefährdet, der sich innerhalb der Reichweite der Büchse befindet. Dies bedeutet auch, dass man sich VERGEWISSERT hat, dass in dem Wäldchen hinter der "Rehwiese" nicht zufällig ein Liebespaar zugange ist oder ......... Die Abgabe eines Schusses bei Nebel ist damit genau so ausgeschlossen. Wenn es zu dunkel ist für einen sicheren Schusswaffengebrauch, ist dieser zu unterlassen. Wer sich anders verhält, ist nach dem Gesetz ein Verbrecher und gehört auch so behandelt.
Der Schusswaffengebrauch ist - scharf formuliert - kein Recht des Jägers, sondern eine Ausnahmeerlaubnis. Er ist eine Tätigkeit mit einem extremen Gefahrenpotential und erfordert deswegen extreme Vorsicht und ist beim leisesten Zweifel zu unterlassen.


Wenn etwa jemand sich beim Vorstand eines Reitvereins beschwert, dass er beinahe Kinder erschossen hat, die auf Ponys im Wald unterwegs waren, dann hat er großes Glück, wenn er seinen Jagdschein behält (zumindest bei uns), denn dadurch hat er öffentlich gemacht, dass er leichtfertig (grob fahrlässig) mit einer Waffe hantiert hat.


Und jeder Jagdberechtigte sollte extrem vorsichtig sein, wenn er, während er eine Waffe führt, jemanden "zur Sau" macht. Das kann leicht als Bedrohung mit der Waffe ausgelegt werden und dann .......... Also, liebe Kollegen. Immer erst die Waffe entladen, das Verschlußstück in die Hosentasche stecken und eine Flinte öffnen und kippen (so wie es auf der Treibjagd üblich ist, wenn man zwischen den Treiben unterwegs ist), so dass jeder sehen kann, die Waffe ist nicht gebrauchsbereit, oder noch besser, vorher in einem sicheren Behältnis verschließen. (so wie man es zum Transport ins Revier sowieso machen muß; vor Unbefugten zugriffssicher verwahrt, mit Schloß, aufbruchssicheres Behältnis)

Gruß
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Re: Betreten öffentlicher Wege im Feld- und Buschland

Beitragvon Moorfee » Mo Aug 22, 2011 22:52

meyer wie mueller hat geschrieben:Hallo

jeder Jagdscheininhaber sollte wissen, dass man Wild NIEMALS durch das Zielfernrohr anspricht. Wer das anders macht, ist in meinen Augen kein Jäger. Zudem sollte so jemandem bewusst sein, dass er blöderweise auf einen Menschen ZIELT, wenn die Sau doch ein Pilzsucher .......... ist. Und löst isch dann ein Schuß, hat er vielleicht ein Menschenleben auf dem Gewissen und fährt so schnell ein, dass er nicht mal mau sagen kann.

Ein Zielfernrohr auf einer Waffe ist eine ZIELHILFE. Zur Identifikation des Wildes benutzt man die eigenen Augen und hilfsweise ein Fernglas.
Gruß


Schön. So die Theorie und sicher auch fachlich richtig.
Nur habe ich nirgendwo geschrieben, dass ich Superwoman bin und mich nur mit allzeit unfehlbaren Menschen umgebe.Letztlich entscheidend ist vor allem, dass er eben ja keineswegs so blöde war, so zu schießen und wie weit zudem da sowieso noch gesichert war, weiß ich nicht.(Wobei er es lang schon gemerkt hatte, was da kommt, bevor ichs gesehen habe, ich hatte nämlich-bekenne mich schuldig-- das Glas :wink: )
Genauso könntest Du aber halt auch ganz berechtigt eine Abhandlung darüber schreiben, dass Jemand, der solchermaßen Mist mit denen ihm anvertrauten Pferden und seinem Leben baut, und das mal ganz unabhängig von Jagd oder nicht Jagd in der Nähe..., ganz und gar kein Reiter ist.

Dann hätte also im allerschlimmsten Fall dann tatsächlich ein unverantwortlicher Unjäger einen tierquälenden Unreiter erschossen.

Was aber in keinsterweise Jemandem weiterhilft.

Sondern eher das Wunschdenken fördert, irgendeine Art von Mensch könnte sich immer überall und immer zuverlässig fehlerfrei verhalten.
Dem ist definitiv nicht so.
Was weiterhilft. Ist fair miteinander reden und daraus zu lernen, sich absprechen usw..

Ist auch gesünder für die Ponies so herum gewesen. Das Risiko, dass sich Pferd und Reiter beim nächsten mal ganz ohne fremdes Zutun das Genick brechen, hätte er dem Besitzer das nicht berichtet, war nämlich ohne Frage gegeben. Hat der Mensch dort auch glücklicherweise selbst so gesehen und da macht wohl, wie so oft auch der Ton die Musik.
meyerwiemüller hat geschrieben:Vor der Schußabgabe hat sich jeder zu versichern, dass das Schußfeld frei ist und wenn man mal das Ziel verfehlt, dass man durch den Schuß niemanden gefährdet, der sich innerhalb der Reichweite der Büchse befindet. Dies bedeutet auch, dass man sich VERGEWISSERT hat, dass in dem Wäldchen hinter der "Rehwiese" nicht zufällig ein Liebespaar zugange ist oder .........

Ich wünsche Dir und allen anderen jedenfalls sehr, dass das jederzeit und immer fehlerfrei so perfekt klappt und Dir ob nun mit Fernglas oder sonstwie niemals galoppierende Geisterreiter oder lautlose Liebespaare irgendwo querkommen..
Zuverlässig immer rauszufinden, wer sich wann im Wald wo genau befindet, ist jedenfalls eine sehr, sehr schwierige Aufgabe.
Ich halte es für sicherer und klüger, wenn alle Beteiligten rücksichtsvoll und gleichermaßen vorsichtig sind.
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Re: Betreten öffentlicher Wege im Feld- und Buschland

Beitragvon meyer wie mueller » Di Aug 23, 2011 19:15

Hallo

gerade deshalb unterscheiden Waidmänner zwischen "Jäger" und "Schießer"!

Und wenn es auch zu Feindschaften führen kann. Auf unseren Treibjagden wurden schon häufiger Teilnehmer nach Hause geschickt, die den Finger nicht gerade sein lassen konnten (und z.B. ins Treiben hinein geschossen haben oder durch die Schüzenlinie durchgezogen haben).

Gruß
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Re: Betreten öffentlicher Wege im Feld- und Buschland

Beitragvon handeule » Mi Aug 24, 2011 5:21

...Jäger scheinen für manche ja echte Autoritätspersonen zu sein. Für alle: er ist zwar bewaffnet, gehört aber nicht zu den Exekutivorganen! Geht spazieren, reitet oder macht sonstwas. Ihr seid gleichberechtigte Nutzer von Wald und Flur. Verhaltet euch auch so.
Grüsse Marcus
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