Hallo liebe Jägerschaft,
vor ein paar Tagen hatte ich das erste mal als Landschaftsfotograf ein Zusammentreffen mit einem Jagdgenossen. Aber zuvor vielleicht erstmal, wie es dazu kam:
Ich war, wie schon so oft, im Rheinland-Pfälzschen Mittelrheintal, Nähe Loreley, unterwegs, um mit der Knipse ein paar Abendstimmungen einzufangen. An der Felskante, unmittelbar am Rheinsteig, gibt es wunderschöne Stellen, wo ich mich auch gerne einfach mal eine Stunde ruhig hin setzte, und vielleicht nicht mal ein Bild mache - vielleicht ähnlich wie ein Angler, der das aucvh nicht macht um satt zu werden... Im Hauptberuf bin ich Lokführer und brauche solche Stunden mitunter einfach, um von dem Stress herunter zu kommen.
So hockte ich auch neulich wieder mit der Knipse auf einem Felsen und schaute mir den Sonnenuntergang an und machte auch ein paar Bilder:
klick
Vielleicht eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang, es war also noch recht hell, mache ich mich dann auf den kurzen Rückweg - vielleicht 600 - 700 Meter bis zum Parkplatz. Ich war gerade los gegangen, da knallte es plötzlich heftig. Ich dachte sofort, dass da ein Jäger unterwegs war, allerdings hatte ich auf dem Hinweg noch niemanden bemerkt. Dumm war, dass ich nun quasi eingeschlossen war. Ich musste also an der Wiese vorbei, von der ich wusste, dass dort ein Hochsitz steht und von wo aus der Schuss anscheinend auch kam. Übernachten wollte ich dort auch nicht. Ich hatte zwar eh ein helles Hemd an, was mich hoffentlich als Mensch kenntlich machte, aber zur Sicherheit habe ich trotz ausreichender Umgebungshelligkeit meine recht brauchbare LED-Taschenlampe rausgekramt um mich zusätzlich kenntlich zu machen und bin dann vorsichtig Richtung Auto.
Es kam, wie es kommen musste: Ich wurde auf halbem Weg abgefangen und zu Rede gestellt, woher ich denn käme und dass es Gefährlich und verboten wäre sich hier aufzuhalten, wenn gejagt wird (wobei er allerdings freundlich blieb). Wahrheitsgemäss erklärte ich ihm alles und äusserte auch meine Verwunderung, dass es verboten sein soll, sich auf den öffentlichen und ausgeschilderten Wegen zu bewegen. Auch der Aussichtspunkt, wo ich her kam, ist eine ausgeschilderte Sehenswürdigkeit. Es gibt keine Verbotsschilder, die das betreten Jahreszeit- oder Tageszeitabhängig untersagen würden. Er meinte darauf, dass es laut Bundesjagdgesetz verboten wäre, sich bei beginnender Dunkelheit (eine Stunde vor Sonnenuntergang?) auf solchem Gelände aufzuhalten. Nun ja, ich habe mit dem guten Mann bestimmt noch eine halbe Stunde geplaudert über alles Mögliche, teilweise hoch interessantes, aber die Sache mit dem Betretungsverbot bzw. dem Verweis auf das Bundesjagdgesetz stand nun mal im Raum. Zuhause habe ich die 19 Seiten dann mal durch geforstet, allerdings, was das Betretungsverbot angeht, erfolglos!
Ich würde mich ja gerne den Vorschriften entsprechend verhalten, aber dann möchte ich die Vorschriften auch kennen lernen dürfen. Zurück von der Geschichte bleibt nun lediglich Verunsicherung. Ich würde nur sehr ungerne aufgrund von letztlich vielleicht falschen Ansichten eines Jägers von nun an darauf verzichten, mir Sonnenuntergänge ect. in freier Natur anschauen und geniessen zu können!
Wenn man vorher mit bekommt, dass Jagd angesagt ist, würde ich natürlich darauf verzichten, aber wenn man quasi "hinterrücks" eingeschlossen wird? Ja - ich kann die Problematik schon verstehen, ein generelles Betretunsverbot kann ich allerdings nicht nachvollziehen.
Vielleicht kann man mir ja einen Tipp geben, was denn da nun wirklich Sache ist.
Viele Grüsse:
Thomas