Wenn ich das so lese, kann ich also auch für den Diesel - LKW - Lieferwagen Gasölverbilligung beantragen.
Wo ich da tanke ist doch eigentlich egal. Oder muß es vom landwirtschaftlichen 1000 Liter Tank sein?
Vielleicht wegen der Rechnung?
Aktuelle Zeit: Mi Apr 24, 2024 6:20
Tinyburli hat geschrieben:Wenn ich das so lese, kann ich also auch für den Diesel - LKW - Lieferwagen Gasölverbilligung beantragen.
Wo ich da tanke ist doch eigentlich egal. Oder muß es vom landwirtschaftlichen 1000 Liter Tank sein?
Vielleicht wegen der Rechnung?
Family Guy hat geschrieben:Kann natürlich auch sein, dass Tinyburli nur einmal in 40 Jahren geprüft wird.
Tinyburli hat geschrieben:Nein, Brötchen hol ich nicht damit.
Ansonsten ist der Kangoo sehr praktisch für mich, da ich keine Personen befördern will sondern Lasten und mich. Als Betriebsinhaber ist die Beförderung von mir wohl doch erlaubt.
Du bist ein ganz ein pingeliger, das sehe ich eher großzügig. Bei meinen Fahrten ist praktisch immer ein betrieblicher Teil (ich) dabei.
Tinyburli hat geschrieben:Ja, werde wohl mal in die Werkstatt fahren müssen.
Nach meinen Planungen werde ich im nächsten Jahr ca. 5000,- Gewinn mit der LW machen. Da wird doch wohl mein betrieblicher LKW genug begründet sein. Außerdem war er ja verhältnismäßig günstig, was der Steuermensch auch sehen muß.
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