Tinyburli hat geschrieben:http://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/vorsteuerabzug-spielregeln-fuer-privat-pkw/150/9710/240141Vorsteuerabzug: Spielregeln für Privat-Pkw
Handwerker können sich durch den Vorsteuerabzug einen Liquiditätsvorteil sichern. Ein aktuelles Informationspapier des Bundesfinanzministeriums erläutert, wie ein selbständiger Handwerker die Vorsteuer für seinen Privat-Pkw erstattet bekommen kann. - Von Bernhard Köstler
Dieser Artikel ist Bestandteil des Themenpakets Beruflich unterwegs
Vorsteuerabzug für Privat-Pkw
Foto: Audi
Ein Unternehmer profitiert von der Vorsteuererstattung aus Kaufpreis und laufenden Kosten, wenn er seinen Privat-Pkw zu mindestens zehn Prozent unternehmerisch nutzt.
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Steuer-1x1 zum Vorsteuerabzug für den Privat-Pkw (PDF, 258 kB)
Von der Vorsteuererstattung aus dem Pkw-Kaufpreis und aus den laufenden Pkw-Kosten profitiert ein Handwerker, wenn er seinen Privat-Pkw zu mindestens zehn Prozent unternehmerisch nutzt. Maßgebend für die Zehn-Prozent-Grenze ist bei einem Fahrzeug das Verhältnis der Kilometer unternehmerischer Fahrten zu den Jahreskilometern des Fahrzeugs. In Zweifelsfällen muss der Unternehmer dem Finanzamt die unternehmerische Mindestnutzung durch plausible Aufzeichnungen glaubhaft machen.
Besonderheiten zur Zehn-Prozent-Grenze
Da Sie im Jahr des Kaufs noch nicht wissen können, in welchem Umfang der Privat-Pkw tatsächlich unternehmerisch genutzt werden wird, müssen Sie die voraussichtliche Jahreskilometerleistung und die unternehmerische Nutzung schätzen. Liegt die geschätzte unternehmerische Nutzung bei mindestens zehn Prozent, darf der Privat-Pkw dem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen zugeordnet werden.
Besonderheit: Die Fahrten eines Unternehmers zwischen Wohnung und Betrieb stellen übrigens für die Zuordnung unternehmerische Fahrten dar (BMF, Az.: IV D 2 – S 7300/07/1002:001).
Abweichung zwischen Ertrag- und Umsatzsteuer
Die eigentliche Besonderheit an der Zuordnung des Privat-Pkw zum umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen ist, dass Sie als Unternehmer aus dem Kaufpreis und aus den laufenden Kosten den Vorsteuerabzug haben. Das das Fahrzeug können Sie ertragsteuerlich jedoch in Ihrem Privatvermögen belassen.
Das ist immer dann möglich, wenn das Fahrzeug zwischen zehn und 50 Prozent unternehmerisch genutzt und gefahren wird.
Ein Muss: Umsatzsteuer auf nichtunternehmerische Nutzung
Wer sich die Vorsteuer aus dem Kaufpreis seines Privat-Pkw und den laufenden Kosten erstatten lässt, muss im Gegenzug für die nichtunternehmerische Nutzung Umsatzsteuer abführen. Wer seinen Pkw nur dem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen zuordnet, verschafft sich also nur einen zeitweiligen Finanzierungsvorteil.
Hast wohl recht, so genau hab ich das noch nicht durchschaut.
Wie schaut da die nichtunternehmerische Nutzung aus? Muss ich da einen Posten Nichtunternehmerische Nutzung bei den Belegen machen und mir selbst oder meiner Frau dann was abverlangen, auf das ich die Umsatzsteuer abführen muss?
Ich hab ja normalerweise so Rechnungen für Reparatur, Verschleiß und Kraftstoff. Da krieg ich halt 45 % raus bzw. setze 45 % an.
Aber ein Beleg für "Nichtunternehmerische Nutzung " ist mir noch nicht aufgefallen.
Wenn das vielleicht einer erklären kann!
Umstzsteuer , die abzuführen ist, fällt ja bei Einkünften an. Ich müsste dann wohl mir oder meiner Frau eine Rechnung für Nichtunternehmerische Nutzung schreiben und da dann die Umsatzsteuer abführen.
Also ich blick da nicht durch.
Nehmen wir mal an, ich verleih das Fahrzeug einem Bekannten und bekomme von dem privat 50,- . Dann müsste ich dem eine Rechnung mit 50,- einschliesslich MWSt ausstellen und die 19 % daraus abführen.
Aber wann kommt sowas denn vor?