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Betriebs- KFZ anschaffen oder nicht?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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452 Beiträge • Seite 6 von 31 • 1 ... 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 ... 31

Re: Betriebs- KFZ anschaffen oder nicht?

Beitragvon Tinyburli » Mi Sep 06, 2017 11:36

Tinyburli hat geschrieben:http://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/vorsteuerabzug-spielregeln-fuer-privat-pkw/150/9710/240141

Vorsteuerabzug: Spielregeln für Privat-Pkw

Handwerker können sich durch den Vorsteuerabzug einen Liquiditätsvorteil sichern. Ein aktuelles Informationspapier des Bundesfinanzministeriums erläutert, wie ein selbständiger Handwerker die Vorsteuer für seinen Privat-Pkw erstattet bekommen kann. - Von Bernhard Köstler
Dieser Artikel ist Bestandteil des Themenpakets Beruflich unterwegs
Vorsteuerabzug für Privat-Pkw
Foto: Audi
Ein Unternehmer profitiert von der Vorsteuererstattung aus Kaufpreis und laufenden Kosten, wenn er seinen Privat-Pkw zu mindestens zehn Prozent unternehmerisch nutzt.
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Privatfahrzeug: So sichern Sie den Vorsteuerabzug
Privat-Pkw beruflich genutzt: Das gilt steuerlich

Downloads

Steuer-1x1 zum Vorsteuerabzug für den Privat-Pkw (PDF, 258 kB)

Von der Vorsteuererstattung aus dem Pkw-Kaufpreis und aus den laufenden Pkw-Kosten profitiert ein Handwerker, wenn er seinen Privat-Pkw zu mindestens zehn Prozent unternehmerisch nutzt. Maßgebend für die Zehn-Prozent-Grenze ist bei einem Fahrzeug das Verhältnis der Kilometer unternehmerischer Fahrten zu den Jahreskilometern des Fahrzeugs. In Zweifelsfällen muss der Unternehmer dem Finanzamt die unternehmerische Mindestnutzung durch plausible Aufzeichnungen glaubhaft machen.
Besonderheiten zur Zehn-Prozent-Grenze

Da Sie im Jahr des Kaufs noch nicht wissen können, in welchem Umfang der Privat-Pkw tatsächlich unternehmerisch genutzt werden wird, müssen Sie die voraussichtliche Jahreskilometerleistung und die unternehmerische Nutzung schätzen. Liegt die geschätzte unternehmerische Nutzung bei mindestens zehn Prozent, darf der Privat-Pkw dem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen zugeordnet werden.

Besonderheit: Die Fahrten eines Unternehmers zwischen Wohnung und Betrieb stellen übrigens für die Zuordnung unternehmerische Fahrten dar (BMF, Az.: IV D 2 – S 7300/07/1002:001).
Abweichung zwischen Ertrag- und Umsatzsteuer

Die eigentliche Besonderheit an der Zuordnung des Privat-Pkw zum umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen ist, dass Sie als Unternehmer aus dem Kaufpreis und aus den laufenden Kosten den Vorsteuerabzug haben. Das das Fahrzeug können Sie ertragsteuerlich jedoch in Ihrem Privatvermögen belassen.

Das ist immer dann möglich, wenn das Fahrzeug zwischen zehn und 50 Prozent unternehmerisch genutzt und gefahren wird.
Ein Muss: Umsatzsteuer auf nichtunternehmerische Nutzung

Wer sich die Vorsteuer aus dem Kaufpreis seines Privat-Pkw und den laufenden Kosten erstatten lässt, muss im Gegenzug für die nichtunternehmerische Nutzung Umsatzsteuer abführen. Wer seinen Pkw nur dem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen zuordnet, verschafft sich also nur einen zeitweiligen Finanzierungsvorteil.


Hast wohl recht, so genau hab ich das noch nicht durchschaut.


Wie schaut da die nichtunternehmerische Nutzung aus? Muss ich da einen Posten Nichtunternehmerische Nutzung bei den Belegen machen und mir selbst oder meiner Frau dann was abverlangen, auf das ich die Umsatzsteuer abführen muss?
Ich hab ja normalerweise so Rechnungen für Reparatur, Verschleiß und Kraftstoff. Da krieg ich halt 45 % raus bzw. setze 45 % an.
Aber ein Beleg für "Nichtunternehmerische Nutzung " ist mir noch nicht aufgefallen.

Wenn das vielleicht einer erklären kann!

Umstzsteuer , die abzuführen ist, fällt ja bei Einkünften an. Ich müsste dann wohl mir oder meiner Frau eine Rechnung für Nichtunternehmerische Nutzung schreiben und da dann die Umsatzsteuer abführen.

Also ich blick da nicht durch.

Nehmen wir mal an, ich verleih das Fahrzeug einem Bekannten und bekomme von dem privat 50,- . Dann müsste ich dem eine Rechnung mit 50,- einschliesslich MWSt ausstellen und die 19 % daraus abführen.

Aber wann kommt sowas denn vor?
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Betriebs- KFZ anschaffen oder nicht?

Beitragvon LUV » Mi Sep 06, 2017 12:13

Tinyburli hat geschrieben:Also ich blick da nicht durch.


Echt, ist das so?...... :mrgreen: :klug: :prost:
Du bist wirklich dämlicher als ich dachte! :lol: :lol: (Bauer Piepenbrink)
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Re: Betriebs- KFZ anschaffen oder nicht?

Beitragvon Tinyburli » Do Sep 07, 2017 10:04

Ja, LUV, das ist wohl eine ganz komplizierte Angelegenheit. Es käme zu einer Wertentnahme und die Berechnung könne mit 3 Methoden gemacht werde.
Nach der 1 % - Methode,
Nach den tatsächlichen Werten mit einem Fahrtenbuch,
oder nach der Schätzmethode.
Die schreiben dann noch von 20 %, die abgezogen werden, jedenfalls sehr verwirrend.

Da aber die 1 % Methode bei 10 - 50 % nicht angewendet wird und ich kein Fahrtenbuch führe, würde dann wohl geschätzt werden , denke ich.

Ist mir jedenfalls alles sehr suspekt.

Die Umsatzbesteuerung der privaten Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW ist, wie der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil bestätigte, entweder pauschal in Anlehnung an die ertragsteuerliche sog. 1%-Regelung oder aber nach den tatsächlichen Kosten durchzuführen.


Und wie ist es , wenn der PKW nicht dem Unternehmen zugeordent ist? ( Man will die Zuordnung, damit man die Umsatzsteuer bekommt!)
Liegt die geschätzte unternehmerische Nutzung bei mindestens zehn Prozent, darf der Privat-Pkw dem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen zugeordnet werden.


Wenn man das nicht mindestens 5 Jahre studiert hat, hat man keine Peilung!

https://www.rechtslupe.de/steuerrecht/u ... uer-321993
Zuletzt geändert von Tinyburli am Do Sep 07, 2017 10:16, insgesamt 1-mal geändert.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Betriebs- KFZ anschaffen oder nicht?

Beitragvon LUV » Do Sep 07, 2017 10:15

Unglaublich, wie das Millionen andere Unternehmen schaffen zu existieren, ohne dein Problem zu haben....wie sagt doch dein Finanzfuzzi?
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Re: Betriebs- KFZ anschaffen oder nicht?

Beitragvon stamo » Do Sep 07, 2017 15:57

Unglaublich, von nichts eine Ahnung, aber immer überall seinen Architektensenf dazugeben. Wie schaffen es nur 80 Millionen Deutsche ohne deine Probleme?


Ich habe für mich gerechnet und mich gegen das Betriebs-KFZ entschieden, weil meine reguläre Arbeitsstelle zu weit weg ist. Die 1%-Regelung verliert bei der Regelbesteuerung schnell an Reiz.
Wenn ich meine Arbeitsstelle in den Wohnort verlege, irgendwann in den nächsten Jahren mache ich das, dann ist es möglich, den PKW voll auf den Betrieb laufen zu lassen.
Derzeit sind alle PKW-Kilometer verschenkt. Ein Fahrtenbuch ist leider unrealistisch.
"Wenn ich Waldbesitzer bin, dann bin ich auch für den Wald und was daraus wird verantwortlich und deshalb der Profi."
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Re: Betriebs- KFZ anschaffen oder nicht?

Beitragvon LUV » Do Sep 07, 2017 16:13

.......das mache ich schon seit 10 Jahren, aber deswegen mach hier nicht so ein Aufriss.....
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Re: Betriebs- KFZ anschaffen oder nicht?

Beitragvon Jörken » Do Sep 07, 2017 18:13

ba jetzt müssen wir wieder 11 1/2 Monate warten bis der LUV Urlaub hat. Schön war die Zeit
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Re: Betriebs- KFZ anschaffen oder nicht?

Beitragvon LUV » Do Sep 07, 2017 18:21

Jörken, das schrieb Ratzmöller: Du solltest endlich aufhören deine Umwelt mit deinen unausgegorenen geistigen Ergüssen zu belästigen.Mach dein eigenes Ding,mach deine eigenen Fehler,aber hör endlich auf uns Mitforisten daran zwangsweise teilnehmen zu lassen.Ich bin es leid darauf zu hoffen,daß irgendwann in deinen Beiträgen was substantiell interessantes oder brauchbares zu finden ist.

Warum du mich anpissen musst und nicht ihn, das weißt nur du oder? Unglaublich.....
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Re: Betriebs- KFZ anschaffen oder nicht?

Beitragvon Tinyburli » Do Sep 07, 2017 18:55

In einem PDf hab ich zwar gelesen bei der 10 -50 %igen betrieblichen Nutzung könne man die 1 % Regelung zur Bemessungsgrundlage nicht heranziehen, ich will es aber mal annehmen:
Bei einem Listenpreis von 20 000,-: 200,- X 12 = 2400,-
pauschal abzüglich 20 % ohne UST = 1920,-
Davon müßten dann 19 % USt abgeführt werden: ca. 360,- USt auf nichtunternehmerische Privatnutzung

Wenn die das schätzen würden, käme wohl auch so ein Betrag etwa raus. Immerhin 1800,- in 5 Jahren.

Da lass mer mal lieber die PKW im Privatvermögen!

Wie das aber in der Praxis bei 10 - 50 % gemacht wird weiss ich leider nicht.


BMF_14_Vorsteuerabzug_und_Umsatzbesteuerung.pdf
(155.9 KiB) 279-mal heruntergeladen


2. Kraftfahrzeuge, die nicht zu mehr als 50 % betrieblich genutzt werden 1Wird das Fahrzeug nicht zu mehr als 50 % betrieblich genutzt, ist die Anwen-dung der 1%-Regelung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ausgeschlossen. 2Der für ertragsteuerliche Zwecke nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG ermittelte Nutzungsanteil ist grundsätzlich auch der Umsatzbesteuerung zu Grunde zu legen. 3Für Umsatzsteuerzwecke sind allerdings die Gesamtaufwendungen für Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen nicht um solche Aufwendungen zu kürzen, die auf das Batteriesystem entfallen.
3. Schätzung des unternehmensfremden (privaten) Nutzungsanteils 1Wendet der Unternehmer die 1 %-Regelung nicht an oder werden die pau-schalen Wertansätze durch die sog. Kostendeckelung auf die nachgewiesenen tatsächlichen Ausgaben begrenzt (vgl. Rdnr. 18 des BMF-Schreibens vom 18. 11. 2009, BStBl I S. 1326) und liegen die Voraussetzungen zur Ermittlung nach der Fahrtenbuchregelung nicht vor (z.B. weil kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird), ist der private Nutzungsanteil für Umsatzsteuer-zwecke anhand geeigneter Unterlagen im Wege einer sachgerechten Schätzung zu ermitteln. 2Als geeignete Unterlagen kommen insbesondere Aufzeichnungen für einen repräsentativen Zeitraum in Betracht, aus denen sich zumindest die unternehmerischen Fahrten mit Fahrtziel und gefahrenen Kilometern und die Gesamtkilometer ergeben. 3Liegen keine geeigneten Unterlagen für eine Schät-zung vor, ist der private Nutzungsanteil mit mindestens 50 % zu schätzen, soweit sich aus den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls nichts Gegen-teiliges ergibt. 4Aus den Gesamtaufwendungen sind die nicht mit Vorsteuern belasteten Ausgaben in der belegmäßig nachgewiesenen Höhe auszuscheiden.


Es könnte aber vielleicht auch so sein, dass der Einkaufspreis auf die Nutzungszeit verteilt wird und davon dann halt der Prozentsatz, der glaubhaft gemacht wurde (privater Anteil).

Bei 10 000,- Einkaufspreis auf 5 Jahre wären das 2000,- jährlich.
Davon dann 55 % privat = 1100,-
Minus 20 % = Bemessungsgrundlage = 880,-
Davon dann 19 % abzuführende USt = 167,-, in 5 Jahren dann 835,-

Ist immer noch ein ganz schöner Batzen.

Bei der Einkommensteuer wird der Privatanteil ja auch noch versteuert!

Wird wohl dann auch vielleicht noch 1000,- in den 5 Jahren ausmachen. Insgesamt dann 1835,- €.

Das wäre dann in der Größenordnung, die man durch die Abschreibung einspart. Also kein Geschäft insgesamt betrachtet.

Da ist dann der LKW vorzuziehen, da ja insgesamt einfacher und günstiger bei Einkommen-, Umsatz- und KFZ- Steuer!
Mit freundlichen Grüssen
Tinyburli
 
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Re: Betriebs- KFZ anschaffen oder nicht?

Beitragvon Tinyburli » Di Jan 23, 2018 19:32

Heute war ich mit dem Kangoo zur TÜV- Untersuchung in der Werkstatt. Die beiden vorderen Federn sind gebrochen. Sonst weiter keine gravierenden Fehler.
Die Abgaswerte waren auch recht gut, wohl weil der Motor erst 100 000 km gelaufen ist.

Jetzt mache ich noch eine Anhängerkupplung dran, dann ist er komplett.

Den Oktavia verkauf ich . Haben ihn jetzt 5 Jahre gefahren, da muss mal ein anderer her.
Hab da in 5 Jahren einen Wertverlust von 1800,- gehabt( 360,- pro Jahr). Reparaturen so 500,- Plus TÜV 200,-

Wenn man annimmt, ein neues Auto kostet 15 000,- und hält 15 Jahre, dann hat man 1000,- jährlichen Wertverlust. Und in den ersten Jahren ist der Wertverlust überproportional. Wenn man es nach 5 Jahren wieder verkauft, bekommt man vielleicht noch den halben Neupreis. Sind dann 1500,- pro Jahr.

Hab jetzt einen Chevrolet Kalos gekauft. Mal schaun, ob sich meine Frau mit ihm anfreunden kann.
Der Kalos ist bj 2006, hatte einen kleinen Unfall und kostete 650,- . Hab jetzt so 200,- reingesteckt, bin ich bei 850,-. Jetzt kommt noch der TÜV.

Die Rückbank kann man nicht richtig wegklappen, nur die Lehne vor. Gefällt mir nicht so bei dem Fahrzeug.
Ich könnte jetzt vielleicht die Rückbank ausbauen und hätte dann genügend Kofferraum. Zum Personentransport hab ich ja noch das dritte Fahrzeug.

Der TÜV hat ohne Probleme geklappt. Nur meine Frau meckert noch, will ein neueres Fahrzeug, mehr altersgerecht, ein höheres Auto halt, damit sie gerade einsteigen kann. Was kann ich da machen?


Mit so einem Teil und der App Torque Lite könnt Ihr die Fehler an Eurem Fahrzeug auslesen und löschen:

https://www.mydealz.de/deals/elm-327-ob ... ug-1119843
Mit freundlichen Grüssen
Tinyburli
 
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Re: Betriebs- KFZ anschaffen oder nicht?

Beitragvon Tinyburli » So Feb 04, 2018 15:04

Da meine Frau protestiert hat und den Kalos nicht fahren will, wollte ich jetzt den Kangoo verkaufen.
Der Kangoo ist ja ins Betriebsvermögen eingebucht und bei Verkauf wäre Umsatzsteuer abzuführen und der Verkaufspreis minus Buchwert als Gewinn zu versteuern.
Da gäbe es höchstens diesen Ausweg:
Umsatzsteuerpflicht beim Verkauf droht selbst dann, wenn Firmen bei der Anschaffung keinen Vorsteuerabzug geltend machen konnten. Einen Ausweg bietet das sogenannte „Entnahme-Verkaufs-Modell“. Firmeninhaber können den Wagen zunächst umsatzsteuerpflichtig aus dem Betriebsvermögen entnehmen und in das Privatvermögen überführen. Für einen anschließenden Verkauf – evtl. zu einem höheren Preis als der Entnahmewert – wird dann keine Umsatzsteuer fällig. Doch Obacht: Es muss eine beweissichere Dokumentation der Entnahme erfolgen. Firmen sollten die Entnahme umgehend verbuchen sowie den Zeitpunkt in der Buchhaltung schriftlich dokumentieren.


Naja, hab jetzt meine Verkaufsanzeige wieder zurückgezogen. Jetzt verkauf ich den Kalos halt wieder.
Brauch ja kein Schicki- Micki- Auto, sondern einen praktischen LKW.

http://www.gmbhchef.de/steuerfallen-ver ... rmenautos/
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Betriebs- KFZ anschaffen oder nicht?

Beitragvon durchstarter » Mi Feb 07, 2018 0:35

Hallo Leute,

ich kenn da noch eine Möglichkeit, eine PKW ohne Aufzeichnungen voll dem Betrieb zuzuordnen:
Wenn in einem Haushalt für jede Person mit Führerschein ein PKW zur Verfügung steht,
kann ein weiterer PKW ohne Nachweis zu 100% betrieblich angesetzt werden.
Bsp. Eltern haben beide Führerschein, Kinder noch nicht, 2 PKW, ein dritter wird angeschafft -->
Afa + alle laufenden Kosten können ohne Fahrtenbuch voll als Betriebsausgabe für den 3. geltend gemacht werden.
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Re: Betriebs- KFZ anschaffen oder nicht?

Beitragvon Tinyburli » Mi Feb 07, 2018 14:00

Was ist beim Vorsteuerabzug und der Umsatzsteuer zu beachten?

https://www.haufe.de/finance/buchfuehru ... 11318.html

Verwendet der Unternehmer sein Fahrzeug zwischen 50 % und 90 % für private Zwecke, wirkt sich die unterschiedliche Zuordnung wie folgt aus:

Trotz einer Zuordnung zum Privatvermögen kann der volle Vorsteuerabzug beansprucht werden.
Der Unternehmer kann im Ergebnis denselben Betrag als Betriebsausgaben abziehen, unabhängig davon, ob er das Fahrzeug dem Betriebs- oder Privatvermögen zugeordnet hat.
Verkauft der Unternehmer seinen Privat-Pkw, zahlt er dafür keine Einkommensteuer, während bei einer Zuordnung zum Betriebsvermögen die stillen Reserven (Differenz zwischen Buchwert und Teilwert) versteuert werden müssen.
Für die Kosten, die auf die private Nutzung entfallen, muss der Unternehmer Umsatzsteuer zahlen.
Der Verkauf des Privat-Pkw unterliegt der Umsatzsteuer.
Die unterschiedliche Handhabung ist mit einem größeren Verwaltungsaufwand verbunden.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Betriebs- KFZ anschaffen oder nicht?

Beitragvon Family Guy » Mi Feb 07, 2018 15:36

durchstarter hat geschrieben:Hallo Leute,

ich kenn da noch eine Möglichkeit, eine PKW ohne Aufzeichnungen voll dem Betrieb zuzuordnen:
Wenn in einem Haushalt für jede Person mit Führerschein ein PKW zur Verfügung steht,
kann ein weiterer PKW ohne Nachweis zu 100% betrieblich angesetzt werden.
Bsp. Eltern haben beide Führerschein, Kinder noch nicht, 2 PKW, ein dritter wird angeschafft -->
Afa + alle laufenden Kosten können ohne Fahrtenbuch voll als Betriebsausgabe für den 3. geltend gemacht werden.


Vielleicht ist das Steuermodel durchgeklagt, aber ist sowas wirtschaftlich, sprich 2 Fahrer und 3 Pkw?
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Re: Betriebs- KFZ anschaffen oder nicht?

Beitragvon Tinyburli » Mi Feb 07, 2018 17:00

Hallo Family Guy, schön, dass Du dich wieder mal meldest in meinem Thread, auch wennst nicht immer meiner Meinung bist.
Da Du ja bestimmt mehr als doppelt so viel Sachverstand hast als ich, kann ich Dich vielleicht etwas fragen.

Ich such mir halt mit dem Google Antworten im Internet und reim mir was zusammen.

Zur Zeit strauchle ich bei der nichtunternehmerischen Nutzung. Ich hatte vermutet, dass die durch den Kaufpreis minus der Prozentzahl der unternehmerischen Anteile verteilt auf die Nutzungsdauer berechnet würde. Ich meine jetzt aber dass das doch nicht stimmt. In dem Beitrag von vorhin steht ja

"Für die Kosten, die auf die private Nutzung entfallen, muss der Unternehmer Umsatzsteuer zahlen."

Ich denke mir das sind dann die Rechnungen für Sprit und Unterhalt. Das wäre bei einem Privatanteil von 55 % dann 55 % von was? Ich denke vielleicht von der Umsatzsteuer, die auf den Rechnungen ausgewiesen wird wird nur 45 % erstattet. Oder wie muss ich mir das vorstellen?

Und wie ist es bei der Einkommensteuer? Vielleicht kannst Du da etwas Licht ins Dunkel bringen.
Mit freundlichen Grüssen
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