MF 2440 hat geschrieben:Hallo Leute,
Rausgekommen ist folgendes. Die Audi`s dürfen 2,8t anhängen, dies ist durch wenige umbauarbeiten, die eine ortsnahe Werkstatt durchgeführt hat angeblich kein Problem. Zwei Anhänger, die öfters am Auto sind, wurden von 3,5t auf 2,8t herunterbalastiert und dürfen ohne weiteres an die Autos ran.
Hallo,
Warum das Ablasten? Man kann ohne weiteres einen 3,5t zGw-Anhänger an ein Zugfahrzeug mit einer zugelassenen Anhängelast von auch nur 2t
anhängen. Allerdings darf dann das Gewicht der Ladung plus des Anhängers 2t nicht überschreiten (Wohnwagen, zug.Geschwindigkeit 100kmh ausgenommen). Will man nun den abgelasteten Anhänger an ein anderes Fahrzeug mit höherer Anhängelast anhängen kann man ihn nicht mehr auslasten bzw. muß ihn wieder auflasten.
Gruß Yogi