Es zeichnet sich ab, daß die Impfung vor Belegung rechtskräftig wird:
VERBRINGUNGSREGELUNGEN (STAND 30.04.2019)
"Auf der Grundlage der vom Friedrich-Loeffler-Institut erstellten, aktuellen Risikobewertung über die Verschleppung der Blauzungenkrankheit haben sich in der heutigen Telefonkonferenz die Vertreter von BMEL, PEI, FLI und den Bundesländern darauf verständigt, dass die befristet eingeführten, erleichterten Verbringungsregelungen nicht weiter verlängert werden.
Für ein Verbringen von Wiederkäuern gelten grundsätzlich die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1266/2007.
Vorbehaltlich des Protokolls der Telefonkonferenz vom 30.04.2019, das mir noch nicht vorliegt, dürfen Kälber im Alter von weniger als 90 Tagen innerhalb Deutschlands verbracht werden, wenn die Muttertiere vor der Belegung geimpft worden sind, die Kälber Kolostrum aufgenommen haben und die Kolostrum-Aufnahme vom Tierhalter in einer Tierhaltererklärung bestätigt worden ist.
Kälber, deren Muttertiere erst während der Trächtigkeit geimpft wurden, müssen zusätzlich innerhalb von sieben Tagen vor dem Verbringen mit negativem Ergebnis auf das Virus der Blauzungenkrankheit getestet werden.
Aktualisierte Tierhaltererklärungen sind noch nicht verfügbar."
Quelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbaucherschutz
Referat V4, 30.04.2019