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wie das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit heute mitteilte, gilt die jetzige Regelung bezüglich der Verbringung von Kälbern aus Blauzungenbeobachtungsgebieten in freie Gebiete nur noch bis 17. Mai.
Das heißt, die bisherige Form der Nutzkälbervermarktung kann nur noch nächste Woche in gewohnter Weise stattfinden.
Danach wird die Vermarktung für Nutzkälber aus dem Beobachtungsgebiet und aus Müttern, welche nicht BT geimpft sind, deutlich schwieriger.
fedorow hat geschrieben:Neulich hat sich mein Schalchtviehfahrer aufgeregt. Auf dem Schlachthof wo ich Altkühe anliefere ist ebenfalls eine Tierhaltererklärung nötig. Ist aber wieder ne andere als die bei den Kälbern. Der Fahrer meinte das wäre völlig überflüssig wenn Schlachtvieh innerhalb der Restriktionszone zum Schlachthof gefahren wird aber der Schlachthof oder die Tierärzte dort bestehen drauf. Bei anderen Schlachthöfen wäre das ( noch ) nicht so.
Stoapfälzer hat geschrieben:Zur Biestmilch: Das Kalb muss 30 Tage die Biestmilch seiner Mutter bekommen! So weit mein Kenntnisstand.
Nordhesse hat geschrieben:Heute wurde die Ausnahmegenehmigung noch mal bis 17.05 verlängert- Also, dass es auch ohne Untersuchung geht.
Hessen-Sibirier hat geschrieben:Nordhesse hat geschrieben:Heute wurde die Ausnahmegenehmigung noch mal bis 17.05 verlängert- Also, dass es auch ohne Untersuchung geht.
Nein, die Ausnahmegenehmigung bedeutet eben nicht "ohne Untersuchung" !
Die heißt konkret, daß Kälber aus ungeimpften Muttertieren nur mit negativem PCR-Test aus Restriktionsgebieten raus dürfen.
Anfangs wurde von seiten der Vetämter argumentiert, man solle unbedingt impfen um sich nach 30 Tagen diese PCR-Tests sparen zu können.
Und jetzt wird diese Verordnung wieder rausgekramt und die Frist auf 9 Monate verlängert. Die rechtliche und fachliche Grundlage steht auf sehr wackligen Füßen.
Aber die Ämter ziehen das im Sinne dieser Verordnung durch, daß damit die Sparte Kälbervermarktung in die roten Zahlen rutscht stört diese Herrschaften dabei wenig.
fedorow hat geschrieben:Alles was bei mir in 2 Monaten belegt wird. Also ab mitte Juli belegt wird, und somit ab ende April 2020 abkalbt darf ich erst ohne PCR Bluttest verkaufen. Alles mit Tierhaltererklärungen auch ab 2020.
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Mann kann nur hoffen das schleunigst ein paar Blauzunge fälle mehr Auftreten damit das Gebiet zügig größer wird
Osceola hat geschrieben:Was ein Glück das ich die Biester bis auf ein paar Stück alle weg habe . Das wird ja immer Bekloppter . Es tut mir jeden Tag weniger leid das die Rindviecher gehen obwohl ich sie mochte . Hochachtung vor denen die sich das unter den Rahmenbedingungen weiterhin antun oder sollte man besser sagen antun müssen .
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