Wenn Wildschweine im Durchschnitt etwa 50m mitgeschleift werden, deutet das in meinen Augen schon darauf hin, dass in der 80km/h Zone (die dort wegen einer Ausfahrt und dem bekannten Wildwechsel besteht) keine 80km/h gefahren werden.
Und danke für den Tipp mit dem verfassungsgericht, da weiß ich wenigsten, an wenn ich mich beim ersten Wolf- oder Luchsschaden wende, wenn mir meine 90er Netze vergeworfen werden. Übrigens weiß ich nicht, was der Haufen damit zu tun haben sollte, wenn die Versicherung ihre Vertragsbedingungen ändern. Wird ja keiner gezwungen eine Kaskoversicherung abzuschließen (zum Betrieb des Kfzs reicht die Haftpflicht).
Gruß

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