Ich denke man sollte nicht als erstes gegen die DÜV klagen, sondern gegen den Umstand, dass man die EU-Vorgaben zur Errichtung eines repräsentiven Messnetzes verstoßen zu hat. Es steht zwar nicht wie das geschehen soll, aber als klare Aufgabe formuliert.
Das dürfte mehr Aussicht auf Erfolg haben.
Was meint der Zement denn, zu der nun zweiten Untersuchung, die auf eklante Schwächen beim Netz hinweist.