Landsmann hat geschrieben:So könnte der BV argumentieren statt nach Bürgschaften zu rufen.
Bürgschaften? Wer soll für wen bürgen, und WARUM? Wenn das (so wie immer bisher) wieder mal der Steuerzahler sein soll, dann bin ich entschieden dagegen. Warum soll der Steurzahler das Risiko übernehmen, das lw. Unternehmer und Banken gemeinsam eingegangen sind, und jetzt nicht mehr tragen wollen oder können?
Vll. können ja ausnahmsweise mal die Banken selbst bürgen für ihre ausgereichten Kredite. Oder sie gründen einen Fonds, in den die Tilgungen und Zinseinnahmen zur Risikorücklage für die Landwirtschaft eingebracht werden. Dieser Fonds kann dann bürgen im Einzelfall.
Wer bürgt denn für die Häuslebauer, wenn sie sich übernommen haben ? Niemand. Das Häuschen fällt an den Kreditgeber, die Bank.
Das kann bei Betrieben wie Handwerksbetrieben oder lw. Betrieben genauso sein.
WO genau ist da die Gerechtigkeit, einen lw. Betrieb ggü. Gewerbe oder Häuslebauer zu bevorzugen?