weissnich hat geschrieben:erstens ist das planfestellungsverfahrfen ja bereits gelaufen.. also bedarf es er baugenehmigung ja nicht.
Eine Planfeststellung ist also jetzt schon eine Baugenehmigung? Ist ja interessant
weissnich hat geschrieben: es liegt nicht an tesla.. tesla hat den kaufvertrag unterschrieben und das geld wäre bereits überwiesen.. nur die EU will den kaufpreis noch prüfen.. (warum auch immer) erst nach abschluss der prüfung kann tesla überweisen und ins grundbuch eingetragen werden ohne diesen eintrag gibt es keine baugenehmigung.. thats all..
Ja, viel später als notwendig gewesen wäre. Das ist der Punkt.
Und das Gutachten zum Preis ist bereits erfolgt, hat aber mit der Baugenehmigung sowieso nichts zu tun. Der Kaufvertrag ist lange abgeschlossen (wobei auch da tesla am langsamsten war).
Tesla hat ja auch entsprechenden Antrag auf vorzeitigen Baubeginn gestellt und genehmigt bekommen, das ganze ist also nicht schwarz. Problem ist wie gesagt, dass entsprechend dem Wortlaut im Gesetz bei nichterteilung der Baugenehmigung der ursprüngliche Zustand hergestellt werden muss, was bei einer solchen Rodung nunmal nicht möglich ist. Deshalb wurde ja auch geklagt.

Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet