julius hat geschrieben:DWEWT hat geschrieben:julius hat geschrieben:
DWEWT sagte zwar das kann man nicht nachweisen bei der Tierkörperanlage wenn jemand ein Kalb getötet hat.
Ich habe niemandem vorgeworfen, dass er Kälber tötet!
Das hab ich nicht behauptet. Sondern das man das bei der Tierkörperanlage nicht nachweisen kann war deine Aussage.
Kann sein das das stimmt.
Für die Obduktion und die Bestimmung der Todesursache gilt das gleiche wie beim Menschen:
Wenn man will geht alles. Mir fällt eigentlich nur pharmazeutisches Kaliumchlorid i.V. ein,
da gelingt der Nachweis nur schwer. Dünge-KCL kann man ganz einfach nachweisen, weil da typische Tracer bei sind.
Es gibt heute gesextes Sperma und man kann die Zwischenkalbezeit auch etwas ziehen, so dass das Thema KALB händelbar ist.
So jetzt ist beim gesexten Sperma der Erfolg ja nicht ganz so gut, dann ergibt sich das mit der verlängerten ZKZ automatisch.

Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet 