Meine B 48 Blühfläche war ja auch eine "Stilllegung" Leider läuft die Ende 2022 aus....
Zählt eine Einsaat auch als Stilllegung? Was ist mit B 32/B34? Schnittnutzung?
Wie ist das gemeint:
Fruchtwechsel: Es ist erforderlich, ab 2023 schlaggenau jedes Jahr die Anbaufrucht zu wechseln. Eine Ausnahme gilt bei weniger als 10 ha Ackerland oder für Betriebe mit 75% Grünland und max. 50 ha Acker. Ökobetriebe sind vom Fruchtwechsel befreit.
Ist damit der Nutzungsschlag gemeint oder das Feldstück?
So langsam glaub ich dass es am besten wäre wenn ich an meiner B 48 Fläche gar nix mehr mach und dann gleich wieder auf Stilllegung gehe.