Aktuelle Zeit: Do Mär 28, 2024 23:14
T5060 hat geschrieben:Eine Umnutzung von landw. Gebäude in eine gewerbl. Nutzung führt nicht zwangsläufig zur Überführung ins Privatvermögen und somit auch nicht zu einem Entnahmegewinn.
Aber wer weis was manche für einen Blödsinn veranstalten.
T5060 hat geschrieben:Da geistert viel Halb - und Unwissen rum
Südbaden Bauer hat geschrieben:und Ställe wurden umgenutzt.
Oberpfälzer hat geschrieben:
Tatsächlich? Hier gammeln die alle vor sich hin...
marius hat geschrieben:Oberpfälzer hat geschrieben:
Tatsächlich? Hier gammeln die alle vor sich hin...
Mal sehen was ich mit meiner leer stehenden 500 m² Halle mache. Zum abreissen zu schade, evtl mal sehen ob ich sie wegmesse und verkaufen kann.
Vermieten kommt jedenfalls nicht in Frage.
Oberpfälzer hat geschrieben:Südbaden Bauer hat geschrieben:und Ställe wurden umgenutzt.
Tatsächlich? Hier gammeln die alle vor sich hin...
Im Endeffekt wäre es wirklich ehrlich von der Generation, die die LW aufgibt, dann wenigstens noch den Stall abzureißen. Die Scheune/Halle kann man ja noch einigermaßen brauchen, aber Stall und Güllegrube?
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