Flecki_aus_Bayern hat geschrieben:Ich wollte die Erweiterung meines Fahrsilos (50x10m) um 20m anzeigen. Das geht nicht, wegen der 1 Tsd. m³. Auch würde, wenn die Erweiterung unter 1Tsd. m³ bleiben würde, die gesamte Anlage, also auch das schon bestehende Silo, nach den aktuellen Vorgaben ausgerüstet werden müssen. Das Entgegenkommen bestand darin, dass, wenn das alte Fahrsilo leer ist, eine Firma die Dichtigkeit der Bodenplatte und der Stoßfugen der Seitenteile bestätigt. Sollte es Undichtigkeiten geben, müsste eine Fachfirma tätig werden.
Müssen nicht alle Silos den aktuellen Vorgaben entsprechen?. Dicht, Standfest, Gärsaft und Schmutzwasser müssen aufgefangen werden.[/quote]
Die aktuellen Vorgaben z.B. sehen auch eine Leckageanzeige vor. Das ist bei den älteren Silos nicht vorgesehen gewesen. Wenn diese, bei fachmännischer Inaugenscheinnahme dicht sind und der Sickersaft und das Schmutzwasser aufgefangen werden können, dann gilt für diese Anlagen ein Bestandsschutz. Dieser ist derzeit zeitlich nicht begrenzt, solange das Silo seine Funktionalität erfüllt. Gleiches gilt natürlich auch für Dunglegen.