Das war früher mal so.
Das war aber kein Nummernschild sondern ein Versicherungsnachweis.
Aktuelle Zeit: Do Okt 16, 2025 0:32
Doppelgrau hat geschrieben:adefrankl hat geschrieben:Diesen Sommer ist es mir zweimal (an verschiedenen Stellen) passiert, dass ich mit dem Auto rechts abbiegen wollte (jeweils eine Einfahrt) ich vorschriftsgerecht rechtzeitig rechts geblinkt habe /Blinker geht!) und mich dann jeweils ein Radfahrer da rechts überholt hat. Ich habe das in beiden Fällen zum Glück bemerkt, sonst hätte ich beide Radfahrer erwischt.
Er hat dich nicht überholt, sonder ist geradeaus gefahren. Er hatte Vorfahrt.
adefrankl hat geschrieben: Und ich kann nicht erkennen, wie unter solchen Umständen ein Radfahrer Vorfahrt haben soll, der sich da rechts da an einem rechts blinkenden Fahrzeug dazwischen drängt
Botaniker hat geschrieben:adefrankl hat geschrieben: Und ich kann nicht erkennen, wie unter solchen Umständen ein Radfahrer Vorfahrt haben soll, der sich da rechts da an einem rechts blinkenden Fahrzeug dazwischen drängt
Du solltest vielleicht den Kontakt zu einer Fahrschule suchen.
Eigentlich solltest du das aber während deiner Fahrerausbildung seinerzeit schon gelernt haben.
Was du so erkennen kannst, ist unerheblich.
Barbicane hat geschrieben:Botaniker hat geschrieben:adefrankl hat geschrieben: Und ich kann nicht erkennen, wie unter solchen Umständen ein Radfahrer Vorfahrt haben soll, der sich da rechts da an einem rechts blinkenden Fahrzeug dazwischen drängt
Du solltest vielleicht den Kontakt zu einer Fahrschule suchen.
Eigentlich solltest du das aber während deiner Fahrerausbildung seinerzeit schon gelernt haben.
Was du so erkennen kannst, ist unerheblich.
Ich glaub da liegt ein Missverständnis vor...
Wenn ich das recht verstehe wurde adefrankl beim Abbiegen auf adefrankls Fahrstreifen rechts überholt.
Das darf der Radler wirklich nicht.
langer711 hat geschrieben:Vermutlich sieht das Gesetz hinter einem Lenkrad einen Menschen mit Führerschein und auf einem Fahrrad einen ohne Führerschein.
Wie soll ein Mensch ohne Führerschein und entsprechende Ausbildung über die Regeln bescheid wissen?
Also hat der "Gebildete" mit dem Führerschein auf den "Deppen" ohne Führerschein Rücksicht zu nehmen.
Und so entstand dann dieses sonst unsinnige Gesetz.
Fazit: Im Zweifel ist nicht der Radfahrer schuld, weil der kann ja nix dafür, der weis ja nix.
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Der Lange
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