Der Denis, mein russischer Freund ist bis 5. September noch in Urlaub.
Er schickt mir Urlaubsbilder aus Sotschi am schwarzen Meer:
Aktuelle Zeit: Do Apr 25, 2024 16:07
landwirt 100 hat geschrieben:Kommt ja darauf an wer fotografiert wurde. Aber ist doch schön, scheinbar lohnt sich das Geschäft.
Vielen Dank und ein frohes neues Jahr.
Tinyburli hat geschrieben:Der Denis, mein russischer Freund ist bis 5. September noch in Urlaub.
Er schickt mir Urlaubsbilder aus Sotschi am schwarzen Meer:
So fördert die KfW das Effizienzhaus 40
Die Rahmenbedingungen für die Kreditvergabe, die Kredithöhe, die Zinsbindung, den Zinssatz, die Sondertilgungen, die Laufzeit sowie die Rückzahlung sind identisch mit denen für das KfW-Effizienzhaus 55. Der wesentliche Unterschied liegt im höheren Tilgungszuschuss, der am Ende des Bauvorhabens gutgeschrieben wird:
Er beträgt für ein Effizienzhaus 40 20 % des Kreditbetrags von maximal 120.000 Euro und damit bis zu 24.000 Euro.
Wird der Standard eines Effizienzhauses 40 Plus erreicht, steigt der Tilgungszuschuss auf 25 % und damit bis zu 30.000 Euro.
Tipp:
Sofern der Bau- oder Kaufprozess von einem Experten für Energieeffizienz begleitet wird, kann dessen Leistung mit bis zu 4.000 Euro gefördert werden (Programm 431).
Die Mehrkosten für ein Effizienzhaus 40
Die Mehrkosten sind selbstverständlich höher als für ein KfW-Effizienzhaus 55, können allerdings nicht genau beziffert werden, weil es mehrere Wege gibt, die bau- und anlagentechnisch dazu führen, dass die Vorgaben für diesen Standard erfüllt werden.
Zahlreiche Experten sind sich darin einig, dass der Bau eines KfW-Effizienzhauses 40 nicht immer sinnvoll ist: Es ist ein Irrtum, dass durch die Begrenzung des Primärenergiebedarfs auf 40 % gegenüber dem eines Referenzgebäudes eine Energieeinsparung von 60 % erreicht wird. Dieser Effekt hat keinen linearen Verlauf; vielmehr sollte im Regelfall von einer jährlichen Energiekostenersparnis zwischen lediglich 25 % und 30 % ausgegangen werden.
Das Erreichen dieses Standards kann nur mithilfe einer Energiebedarfsrechnung nachgewiesen werden.
Für ein KfW-Effizienzhaus 40 gelten diese Bedingungen:
Sein Jahresprimärenergiebedarf*) darf bei höchstens 40 % des Bedarfs eines entsprechenden Referenzgebäudes*) liegen.
Der Höchstwert für den Transmissionswärmeverlust*) liegt bei 55 % von dem eines Referenzhauses.
Tinyburli hat geschrieben:Ja, Marius, denke das gefällt uns beiden, das russische 90/78 m2 Datscha- Scheunenhaus.
Nehmen wir mal an, das Corona ist bis Mitte des Jahres weitgehend abgeklungen und wir lassen uns das Scheunenhaus dann im Herbst von den Russen aufstellen.
Da das Haus ja so 22 cm starke Außen- Wände hat, werden die KFW- Vorgaben erfüllt werden können und wir bekommen einen Zuschuss von 20 %.
Da wir das dann ja vermieten werden, kommt die Sonder AFA von 28 % dazu
Bei einem vermuteten Bruttopreis von ca. 80 000,- abzgl. 20 % = 64 000,-
Steuerersparnis durch SonderAFA 5000,-
Haben wir dann 59000,- effektive Kosten.
Bei einem Mietpreis von 500,- = 6000,- im Jahr ist das in 10 Jahren amortisiert!
Die Heizung würden wir nicht an die Fernwärme anschließen, nein wir machen das mit Strom und Wärmepumpe.
Ich habe den Vorteil, eine Nutzanwendung für meinen PV- Strom gefunden zu haben.
Und weiterhin braucht der Mieter ja auch Comfortstrom und least von mir dann auch vielleicht mein Elektroauto und tankt von mir dann auch noch günstigen PV- Strom, vielleicht.
Und ich kann dann ja auch mal was zeigen, wenn einer mal so ein Haus aus Russland anschauen will!
Investitionsvolumen und Höhe der Förderung
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2000 Euro (Brutto). Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit.
Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.
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