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Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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1253 Beiträge • Seite 3 von 84 • 1, 2, 3, 4, 5, 6 ... 84
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon Ecoboost » Fr Nov 06, 2020 9:11

Servus,

ich sehe dass alles ein wenig kritisch, was hilft mir die 40% Förderung für (überteuerte) Forst- Maschinen wenn sonst im Wald nichts rein kommt bzw. es viele Jahre dauert bis man dass wieder reinholt!?
Letztendlich muss man sich wohl dann am den bedienen was man in der Arbeit oder anderweitig verdient, vom Wald kann es ja nicht kommen.
Einige Privatwaldbesitzer werden hier auch unüberlegt handeln und Maschinen kaufen die sie letztendlich gar nicht brauchen, die steigende Nachfrage nach den Produkten wird wohl zwangsläufig auch die Preise anziehen lassen.
Naja wenn ich demnächst jetzt einige sehe wo mit neuen Gerätschaften unterwegs sind kann man wohl davon ausgehen dass sie die Förderung in Anspruch genommen haben. So viele können dass aber gar nicht sein weil die die letzten Jahre schon kräftig investierten.
Natürlich ist die Förderung im Grunde eine gute Sache, aber dann muss oder sollte auch dass drum herum ein wenig besser passen.
Mich würde auch die Investition in einen RW mal reizen, mir ist dass aber mit Corona usw. zu unsicher.
Und so lange ich den Bekannten habe wo für mich fährt und es so noch funktioniert kommt dass nicht in Frage, erst recht nicht wenn ich mir die Erlöse vom Wald anschaue.

Gruß

Ecoboost
Wenn eine Frau schweigt soll man sie nicht unterbrechen. :roll:
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon barneyvienna » Fr Nov 06, 2020 9:56

fasti hat geschrieben:Ist der Zuschuss als Einnahme zu werten und somit zu versteuern? Hab leider nichts dazu gefunden. Wenn ja, ist die Rechnung schon wieder eine andere...

Das ist eine sehr gute Frage, die ich mir als EPU im Zuge der Corona-Zuschüsse ( in Ö: Härtefallfonds, Fixkostenzuschüsse) ebenfalls gestellt hatte. Um an die 2. Tranche des Fixkostenzuschusses zu kommen, muss man zwangsweise in Ö. einen Steuerberater/ Bilanzbuchhalter zuziehen (damit war dann bei mir auch fast 1/3 dieser 2. Tranche wieder weg, 3 Stunden zu je 120 € netto wurden mir verrechnet). Auf meine Frage, wie der Zuschuss buchalterisch behandelt wird, wurde mir geantwortet: der Zuschuß gilt nicht als Einnahme, ich soll aber auf der AUSGABENSEITE (Aufwand) eine eigene Spalte mit den Zuschüssen eröffnen. Bei der Zusammenrechnung werden dann die Zuschüsse vom Aufwand abgezogen, der Zuschuß verringert den Aufwand (Ausgaben minus Zuschuß). Meine Interpretation: wer in der Gewinnzone ist, dessen Gewinn wird also damit erhöht. Ist der Gewinn hoch genug, dass man dafür Steuern zahlen muß, so zahlt man auch Steuer für den Zuschuß. (ist also der selbe Effekt, als wenn ich den Zuschuß als Einnahme buchen würde......)! :(
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon fasti » Fr Nov 06, 2020 10:14

Die nächste Frage die sich anschließt welchen Wert man dann für die Abschreibungen (Afa) auf der Ausgabenseite ansetzen darf. 100% des (netto) Rechnungsbetrags oder nur die 60%?

Alles etwas unklar im Zweifel mit bösen Überraschungen...

barneyvienna hat geschrieben:
fasti hat geschrieben:Ist der Zuschuss als Einnahme zu werten und somit zu versteuern? Hab leider nichts dazu gefunden. Wenn ja, ist die Rechnung schon wieder eine andere...

Das ist eine sehr gute Frage, die ich mir als EPU im Zuge der Corona-Zuschüsse ( in Ö: Härtefallfonds, Fixkostenzuschüsse) ebenfalls gestellt hatte. Um an die 2. Tranche des Fixkostenzuschusses zu kommen, muss man zwangsweise in Ö. einen Steuerberater/ Bilanzbuchhalter zuziehen (damit war dann bei mir auch fast 1/3 dieser 2. Tranche wieder weg, 3 Stunden zu je 120 € netto wurden mir verrechnet). Auf meine Frage, wie der Zuschuss buchalterisch behandelt wird, wurde mir geantwortet: der Zuschuß gilt nicht als Einnahme, ich soll aber auf der AUSGABENSEITE (Aufwand) eine eigene Spalte mit den Zuschüssen eröffnen. Bei der Zusammenrechnung werden dann die Zuschüsse vom Aufwand abgezogen, der Zuschuß verringert den Aufwand (Ausgaben minus Zuschuß). Meine Interpretation: wer in der Gewinnzone ist, dessen Gewinn wird also damit erhöht. Ist der Gewinn hoch genug, dass man dafür Steuern zahlen muß, so zahlt man auch Steuer für den Zuschuß. (ist also der selbe Effekt, als wenn ich den Zuschuß als Einnahme buchen würde......)! :(
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon barneyvienna » Fr Nov 06, 2020 10:33

Hallo fasi, ich würde auf gut Glück die 100 % des Netto-Rechnungsbetrages in die Abschreibungen (Afa) mit rein nehmen mit dem Argument, dass der Zuschuß durch die Verringerung des Aufwandes im Anschaffungsjahr bereits buchalterisch/steuerlich erfasst ist. (dies ist aber nur meine persönliche Interpretation, ohne Anspruch auf Rechtssicherheit.)
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon Forstjunior » Fr Nov 06, 2020 17:24

Interessant dürfte die Sache wirklich für RWs oder Maschinenhallen sein. Der ein oder andere wird sich schon überlegen ob er nicht die Chance nutzen und den RW ersetzen soll. Aber was ich mich frage ist, warum die Förderaktion zwingend mit einem Bankdarlehen verbunden ist und vor allem keine vorzeitig Ablösung möglich sein soll?
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon Forstjunior » Fr Nov 06, 2020 19:24

Jetzt kommen schon die ersten Gesamtangebote: https://www.facebook.com/Kotschenreuthe ... =3&theater
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon H1asl » Fr Nov 06, 2020 19:55

Gehen da wirklich auch Schlepper..? :?
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon fasti » Fr Nov 06, 2020 20:10

Hab ich auch grad gesehen. John Deere und Fendt (bis zum 718er...). Die liste hat ja auch über 90 Seiten und eine Version 2.0 ist auf dem Deckblatt schon angekündigt. Glaub die 50 Mio sind bald weg...

Bzgl. AFA zu 100% hätte ich auch so eingeschätzt.
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon blackybank » Fr Nov 06, 2020 21:45

Schlepper gehen nur für Baumforstschulen
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon TMueller » Sa Nov 07, 2020 0:09

Das Mindestinvestitionsvolumen ist mit 10 000 Euro doch ziemlich hoch, zumindest für kleinere Waldbesitzer.

Was mache ich denn, wenn ich eigentlich nur eine Forstmaschine brauche, deren Anschaffungspreis bei 5000 Euro liegt?
Dinge dazu nehmen, die ich eigentlich gar nicht brauche???
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon blatt » Sa Nov 07, 2020 8:44

blackybank hat geschrieben:Schlepper gehen nur für Baumforstschulen


Wo steht der Hinweis das die Traktoren nur für Baumschulen sind?
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon blatt » Sa Nov 07, 2020 8:45

blatt hat geschrieben:
blackybank hat geschrieben:Schlepper gehen nur für Baumforstschulen


Wo steht der Hinweis das die Traktoren nur für Baumschulen sind?


Hab´s gefunden!

Wurde wohl noch ergänzt!
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon 2biking » Sa Nov 07, 2020 15:24

Laut meinem Lama den ich heute besucht habe um ein paar Glühbirnen zu holen müssen die 50 Mio. schon längst weg sein.
Er selbst hat etliche Bestellungen und von Händlerkollegen hört er noch extremere Dinge.
Ein Beispiel was er angeführt hat: Eine Bestellung über Forstreifen von Rüwa über Schlepper bis hin zum Harvester von einer Person.. Auftragswert 154.000 Euro.
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon TMueller » Sa Nov 07, 2020 15:50

"Zuschüsse werden ausbezahlt, sofern der Zuwendungsempfänger den Verwendungsnachweis erbracht hat. Zum Abruf der Zuschüsse lädt der Zuwendungsempfänger Rechnungen und Zahlungsnachweise und gegebenenfalls weitere Unterlagen zur Verwendungsnachweisführung über das Online-Portal unter http://www.rentenbank.de hoch. Die Rentenbank zahlt die Zuschüsse nach Prüfung der rechtmäßigen Verwendung auf die vom Antragsteller angegebene
Kontoverbindung aus. Im Einzelfall können auch Teilauszahlungen nach Nummer 1.4 ANBestP angefordert werden."


Wie muss man sich die Verwendungsnachweisführung vorstellen, wenn man sich zum Beispiel einen Holzspalter für die eigene Brennholzaufarbeitung kauft?
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